Ein Nutzer stößt in einer Shopping-App auf ein Produkt ohne Herstellerangaben. Er vermutet einen Rechtsverstoß und möchte den Eintrag melden. Der entsprechende Button ist vorhanden – doch nach mehreren Auswahlmenüs, Pflichtfeldern und Hinweisen bleibt unklar, ob seine Meldung als Rechtsverstoß oder nur als Verstoß gegen interne Plattformregeln erfasst wurde.
Solche Konstellationen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer aktuellen Untersuchung systematisch überprüft. Im Fokus standen die Vorgaben aus Artikel 16 und 20 des Digital Services Act (DSA), die leicht zugängliche Meldewege und funktionierende interne Beschwerdesysteme vorschreiben.
Zehn große Plattformen im Test
Zwischen Oktober 2025 und Januar 2026 untersuchte der vzbv fünf Online-Marktplätze (AliExpress, Amazon, Shein, Temu, Zalando) sowie fünf Social-Media-Plattformen (Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube). Alle gelten als sehr große Online-Plattformen im Sinne des DSA.
Getestet wurden die Melde- und Beschwerdeverfahren aus unterschiedlichen Perspektiven: angemeldete erwachsene Nutzerinnen und Nutzer, Personen ohne Konto sowie – bei sozialen Netzwerken – auch Minderjährige mit eigenem Account. Insgesamt wurden 24 aus Sicht des vzbv problematische Inhalte gemeldet, darunter mutmaßlich rechtswidrige Produktangebote und strafrechtlich relevante Inhalte.
Die Untersuchung ist qualitativ angelegt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll exemplarisch zeigen, wie Plattformen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen.
Quelle: Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands | Februar 2026
Quelle: Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands | Februar 2026
Meldewege mit strukturellen Hürden
Alle untersuchten Plattformen stellen elektronische Meldewege bereit. In der praktischen Ausgestaltung zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede – und wiederkehrende Hürden.
Teilweise sind Meldungen ohne Nutzerkonto nicht oder nur eingeschränkt möglich. Amazon ermöglicht keine Meldung ohne Login. Bei TikTok funktionierte eine Meldung ohne Konto am Smartphone nicht. Bei Instagram können ohne Anmeldung nur ganze Profile, nicht einzelne Beiträge gemeldet werden.
Auch die konkrete Gestaltung der Meldeprozesse wirft Fragen auf. Lange Auswahllisten mit teils schwer verständlichen Kategorien, mehrfache Freitextfelder und doppelte Abfragen erschweren den Ablauf. Fachbegriffe oder juristische Formulierungen sind nicht immer selbsterklärend.
Hinzu kommt ein zentrales Problem: Die Unterscheidung zwischen einem Rechtsverstoß im Sinne des DSA und einem bloßen Verstoß gegen Plattformrichtlinien ist häufig nicht klar erkennbar. Teilweise sind entsprechende Optionen am Ende langer Listen platziert oder uneindeutig benannt. Meldungen gegen Plattformregeln sind in mehreren Fällen einfacher abzusetzen als solche, die ausdrücklich als Rechtsverstoß gekennzeichnet sind.
Empfangsbestätigungen und Entscheidungen
Der DSA verpflichtet Plattformen, nach Eingang einer Meldung unverzüglich eine Empfangsbestätigung zu versenden. In der Untersuchung geschah das nicht durchgängig.
Teilweise gab es lediglich eine kurze Einblendung in der App, ohne Referenznummer oder gesonderte Mitteilung. In anderen Fällen mussten Nutzer aktiv im Konto nachsehen, ob eine Rückmeldung vorliegt. Personen ohne Konto erhielten teils gar keine Bestätigung.
Auch bei den Entscheidungsmitteilungen zeigten sich Unterschiede. Einige Plattformen entschieden innerhalb weniger Stunden oder Tage. In anderen Fällen vergingen mehrere Wochen. Für neun der 24 Meldungen lag bis zum Abschluss der Untersuchung keine Rückmeldung vor.
Die Begründungen fielen überwiegend knapp aus. Häufig wurde pauschal mitgeteilt, dass kein Verstoß festgestellt worden sei oder dass der Inhalt gegen interne Richtlinien verstoße. Ausführliche Auseinandersetzungen mit der konkreten Begründung der Meldung fanden sich nicht.
Beschwerdeverfahren mit Einschränkungen
Nach einer Entscheidung müssen Plattformen ein internes, kostenloses Beschwerdemanagementsystem anbieten. In den meisten überprüfbaren Fällen war ein entsprechender Zugang vorhanden, meist über einen Link in der Entscheidungsmitteilung.
Allerdings traten auch hier praktische Probleme auf. Bei einer Plattform war die Beschwerde technisch nicht zustellbar. Teilweise waren Formulare nur auf Englisch verfügbar oder erforderten zusätzliche Schritte wie erneute Logins oder verpflichtende Datei-Uploads.
Die Mitteilungen nach eingelegten Beschwerden blieben ebenfalls knapp. Sie bestätigten in den meisten Fällen die ursprüngliche Entscheidung, ohne detailliert auf die Argumente der Beschwerde einzugehen. Hinweise auf außergerichtliche Streitbeilegung fehlten in mehreren Fällen oder waren nur über weiterführende Links erreichbar.
Minderjährige ohne besondere Berücksichtigung
Besonders auffällig ist, dass sich die Meldewege für Minderjährige nicht von denen für Erwachsene unterscheiden. Dabei sehen europäische Leitlinien zum DSA ein altersgerechtes Design vor.
Komplexe Auswahlmenüs, juristische Begriffe und potenziell abschreckende Hinweise – etwa zur Strafbarkeit falscher Angaben – gelten somit gleichermaßen für junge Nutzerinnen und Nutzer. Spezifische, vereinfachte Meldewege für Minderjährige konnten im Rahmen der Untersuchung nicht festgestellt werden.
Für Nutzerinnen und Nutzer hat die Untersuchung vor allem praktische Bedeutung. Sie betrifft die Frage, wie gut sich Rechte im Alltag tatsächlich durchsetzen lassen.
Meldungen können ins Leere laufen
Der DSA gibt Nutzerinnen und Nutzern klare Ansprüche:
Sie dürfen illegale Inhalte niedrigschwellig melden, müssen eine Empfangsbestätigung erhalten und haben Anspruch auf eine nachvollziehbare Entscheidung.
Wenn Meldewege jedoch schwer auffindbar sind, unnötig viele Angaben verlangen oder keine klare Rückmeldung erfolgt, entsteht Unsicherheit. Nutzer wissen dann nicht:
- Wurde meine Meldung korrekt erfasst?
- Wurde sie als Rechtsverstoß gewertet oder nur als Verstoß gegen interne Regeln?
- Gibt es eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?
Das kann dazu führen, dass problematische Inhalte nicht oder verspätet entfernt werden.
Unterschied zwischen AGB-Verstoß und Rechtsverstoß
Ein zentraler Punkt ist die Unterscheidung zwischen:
- einem Verstoß gegen Plattformregeln
- einem Rechtsverstoß im Sinne des DSA
Nur bei Letzterem greifen bestimmte gesetzliche Schutzrechte, etwa Anspruch auf eine strukturierte Rückmeldung oder ein geregeltes Beschwerdeverfahren.
Wenn diese Unterscheidung im Meldeprozess nicht klar erkennbar ist, riskieren Nutzer, unbeabsichtigt eine weniger geschützte Meldung abzugeben. Das kann ihre rechtliche Position schwächen.
Höhere Hürden für bestimmte Gruppen
Für Personen ohne Nutzerkonto kann das Melden teilweise erschwert oder unmöglich sein.
Für Minderjährige gelten offenbar keine vereinfachten Verfahren, obwohl sie als besonders schutzbedürftig gelten.
Komplexe Kategorien, juristische Begriffe oder einschüchternde Hinweise können dazu führen, dass Meldungen gar nicht erst abgeschlossen werden.
Praktische Folgen im Alltag
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das:
- Die Entfernung illegaler Inhalte kann länger dauern.
- Rechte aus dem DSA sind nicht immer transparent nutzbar.
- Der Aufwand für eine Meldung ist teilweise höher als erwartet.
Das betrifft etwa Fakeshops, fehlende Produktkennzeichnungen, irreführende Werbung oder strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken.
Was Nutzer konkret tun können
Auch wenn Verfahren teilweise kompliziert sind, gilt weiterhin:
- Wenn möglich, sollte ausdrücklich ein „illegaler Inhalt“ oder „Rechtsverstoß“ gemeldet werden.
- Empfangsbestätigungen oder Referenznummern sollten gespeichert werden.
- Falls eine Entscheidung unklar ist, lohnt ein Blick ins interne Beschwerdesystem der Plattform.
Die Untersuchung zeigt vor allem eines:
Die gesetzlichen Rechte existieren – ihre praktische Durchsetzung hängt jedoch stark von der konkreten Umsetzung durch die Plattform ab.
Für Nutzer bedeutet das nicht, dass Meldungen wirkungslos sind. Aber sie erfordern teilweise mehr Aufmerksamkeit und Geduld, als es der gesetzliche Anspruch eigentlich vorsieht.
Einordnung
Der DSA verfolgt das Ziel, illegale Inhalte schneller und transparenter zu entfernen und Nutzerrechte zu stärken. Melde- und Beschwerdeverfahren sind dabei zentrale Instrumente.
Die Untersuchung des vzbv zeigt, dass die formale Bereitstellung von Meldewegen allein nicht ausreicht. Entscheidend ist ihre praktische Zugänglichkeit, Verständlichkeit und Transparenz.
Ob die festgestellten Defizite im Einzelfall rechtlich als Verstoß zu bewerten sind, obliegt den zuständigen Aufsichtsbehörden. Klar ist jedoch: Zwischen gesetzlichem Anspruch und gelebter Praxis besteht weiterhin eine erkennbare Lücke.
Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das, dass die Durchsetzung ihrer Rechte im digitalen Raum weiterhin stark von der konkreten Ausgestaltung der Plattformprozesse abhängt.
Quellen
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