Immer wieder warnen wir davor, dass private Fahndungen, dazu noch mit Bildern vermeintlicher Täter, strafbar sein können.
Hier haben wir ein aktuelles Beispiel (Verpixelung von uns):
Der auf den Bildern gezeigte Mann soll die Tochter der Beitragserstellerin im Zug sexuell belästigt haben. Die Zeugen sollen sich nun direkt bei der Mutter melden.
Öffentlichkeitsfahndung durch Privatpersonen – So nicht!
Die Polizei Freiburg weist nun auf Facebook darauf hin, dass dies allerdings strafbar sein kann!
„Auf Facebook kursiert derzeit ein Fahndungsaufruf samt Lichtbild des Gesuchten. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das Veröffentlichen von Portraitfotos ohne Einverständnis des Abgebildeten eine Straftat darstellt und auf Strafantrag durch die Polizei verfolgt wird.
Die Öffentlichkeitsfahndung im Internet samt Lichtbild des Gesuchten obliegt der Polizei und Staatsanwaltschaft und wird nach Beschluss eines Gerichts durchgeführt.
Auch das Teilen eines entsprechenden Beitrags kann bereits eine Veröffentlichung darstellen.“
Hier das Posting der Polizei Freiburg:
Auch in den Kommentaren weist die Polizei Freiburg darauf hin, dass die Schuld des Mannes noch gar nicht bestätigt ist und eine Anzeige gegen den Mann bereits aufgegeben wurde.

Ergänzend dazu für Nutzer, die es genauer wissen wollen, einer unserer Artikel: „Private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen.„
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
