Ein 52-Jähriger schießt eine Katze mit einem Luftdruckgewehr an. Das Landesgericht Frankfurt entscheidet in zweiter Instanz, es handle sich nicht um Tierquälerei.
Aktuell erhalten wir einige Anfragen zu einem Vorfall im hessischen Eppenheim. Ein 52-jähriger Mann schoss mit einem Luftdruckgewehr auf die Katze seiner Nachbarin. Das Projektil wurde im Körper der Katze gefunden. Das spätere Urteil vor Gericht: keine Tierquälerei.
Der Faktencheck
Ja, leider hat sich dieser Vorfall Anfang Dezember tatsächlich zugetragen. Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt wurde in zweiter Instanz entschieden, dass Luftgewehrschüsse auf eine Katze keine Tierquälerei darstellen würde.
Laut einem tierärztlichen Gutachten stellte der Schuss aus dem Luftgewehr lediglich eine „leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung“ des Tieres dar. Um für Tierquälerei verurteilt zu werden, müssten allerdings „erhebliche Schmerzen“ vorliegen – hieß es in der Urteilbegründung.
Was passierte genau?
Medienberichten zufolge befand sich ein 52-jähriger Mann aus dem hessischen Eppenheim in einer Art Dauerstreit mit seiner Nachbarin aufgrund ihrer Tiere. Im Körper der Katze der Frau wurde bei einer Röntgenuntersuchung ein Geschoss gefunden, das aus dem Luftgewehr des Angeklagten stammte.
In einem ersten Prozess sollte der Mann eine Geldstrafe von 16.100 Euro (70 Tagessätze) bezahlen. Er legte Berufung ein und erhielt in zweiter Instanz tatsächlich eine mildere Strafe. So wurde der Schuss auf die Katze „nur als Sachbeschädigung“ gewertet. Nach dem Urteil beläuft sich diese Geldstrafe auf nur noch 1.950 Euro. Laut Welt.de sei dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.
Im Tierschutzgesetz heißt es:
§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Hier steht aber nichts über die Schwere der Verletzung oder des Schadens.
Fazit:
Leider hat sich der Vorfall wirklich zugetragen. Es handelt sich um ein bislang noch nicht rechtskräftiges Urteil.
Die Empörung über das Urteil ist verständlich – denn immerhin heißt es ja „niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“, was bei dem Urteil eines „leicht bis mittelschwere Beeinträchtigung“ schwer nachvollziehbar ist.
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Weitere Quellen: RND
Artikelbild: Shutterstock.com / Von Monika Surzin
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