Vorsicht vor unseriösen Video-Streaming-Diensten

Achtung: Mimikama warnt vor Betrug durch gefälschte Inkasso-Schreiben für nicht existierende Video-Streaming-Dienste. Seien Sie vorsichtig bei Forderungen

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Derzeit gibt es viele Beschwerden bei der Verbraucherzentrale über Inkasso-Schreiben für einen Video-Streaming-Dienst.

Doch einen Film hat auf diesen Video-Streaming-Diensten nie jemand gesehen. Wie die Masche funktioniert und was Verbraucher:innen tun können, erklärt die VZB.

Vorsicht vor Fake-Streaming

Verbraucher:innen erhalten derzeit Inkasso-Schreiben per E-Mail von verschiedenen angeblichen Inkasso-Firmen namens Silvia Inkasso (SILVIA LTD), Elton Inkasso (ELTON LTD), Arena Inkasso (AERN SOLUTIONS LTD). Die Forderungen sind ähnlich: Angeblich sollen die Betroffenen ein Jahresabo für einen Streaming-Dienst abgeschlossen haben und dafür inklusive Inkasso-Kosten nun über 500 Euro bezahlen. Bevor diese hohen Forderungen bei den Betroffenen ankommen, gehen dem meist schon Rechnungen und Mahnungen der vermeintlichen Seitenbetreiber voraus.

Wie bei den vermeintlichen Inkasso-Unternehmen gibt es eine Vielzahl dieser Streaming-Portale, in deren Namen nun Forderungen eingetrieben werden sollen: sadplay. de; tumplay. de (abgeschaltet); rafplay. de; playnob. de; romoplay. de; ninoplay. de; fasplay. de; paxplay. de; playton. de; playgus. de; ladplay. de.

Einige Betroffene können sich nicht einmal erinnern, jemals auf einer dieser Seiten gesurft zu haben. Manche kamen über Werbeanzeigen auf Suchmaschinen oder Social-Media-Plattformen auf das unseriöse Streaming-Angebot. Ihnen war nicht klar, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handeln soll. Und keinem der Betroffenen ist es je gelungen, einen Film oder eine Serie über die Plattformen anzusehen. Allen Fällen gemein ist die Penetranz, mit der die angebliche Forderung geltend gemacht wird.

Nicht unter Druck setzen lassen

„Wer ein solches Inkasso-Schreiben erhält, sollte sich keinesfalls unter Druck setzen lassen“, sagt Michèle Scherer, Digital-Expertin bei der VZB. „Wer keine Dienstleistung erhalten hat, muss dafür auch nicht zahlen. Am besten ist es, der Forderung vorsorglich zu widersprechen. Dabei sollte man nicht mehr persönliche Daten preisgeben, als die Betreiber der fraglichen Webseiten bereits kennen.“

Wer Streaming-Angebote nutzen möchte, sollte vorab möglichst online recherchieren, ob es sich um eine seriöse Plattform handelt.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
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