Werbe­verbot für Schwan­ger­schafts­abbruch aufgehoben

Die Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche fördert die Frauenrechte. Erfahre auf Mimikama mehr über die Hintergründe und Auswirkungen

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Der Bundestag hat am Freitag, 24. Juni 2022, die Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch beschlossen. Die Abgeordneten haben mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in einer vom Ausschuss geänderten Fassung „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (Paragraf 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“ (20/1635, 20/1980, 20/2137 Nr. 8) zugestimmt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses  (20/2404) zugrunde. 

Hingegen abgelehnt wurde mit der Mehrheit von SPD, Grüne, FDP und Linke ein von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten“ (20/1017). Dafür hatten die Antragsteller gestimmt, die AfD hatte sich enthalten. Gegen den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Paragraf 219a StGB aufheben – Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen“ (20/1736) votierten SPD, Grüne, FDP, CDU/CSU und AfD. Mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen wurden außerdem zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Paragraf 219a StGB erhalten und Schutzauftrag des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein beleben“ (20/1505) und „Staatliche Schutzpflicht des ungeborenen Lebens – Keine Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches“ (20/1866) abgelehnt. Auch diesen Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/2404) zugrunde .

Quelle: Deutscher Bundestag


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