Handyverstoß rettet Ehepaar vor Trickbetrügern

Trickbetrüger geben sich als Staatsanwälte aus und erpressen Geld. Mimikama informiert über aktuelle Betrugsmaschen und gibt wertvolle Sicherheitstipps

📖Wie wird Desinformation in Konflikten eingesetzt? Antworten finden Sie im Leitfaden Krieg & Konflikt-Desinformation.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Nach bisherigen Erkenntnissen des Polizeikommissariates Barsinghausen wurde ein Streifenteam auf eine 73-jährige Autofahrerin aufmerksam, die während der Fahrt mit dem Handy telefonierte. Bei der folgenden Kontrolle gab die Dame an, dass sie und ihr Mann (80) zügig nach Hildesheim müssten, um Geld abzugeben.

Betrug: „Tödlicher Verkehrsunfall“

Mitarbeitende der „Staatsanwaltschaft“ seien aktuell am Telefon und boten an, die Tochter der Eheleute gegen eine Kaution von 110.000 Euro aus der Haft zu entlassen. Diese hätte zuvor einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Einen Teil der Kaution hatte der 80-Jährige in bar während der Fahrt auf dem Schoß.

Mimikama präsentiert die erste eigene Social Media Stand Up:

Für weitere Info HIER klicken

Trickbetrüger gingen leer aus

Als ein Beamter ans Telefon ging, brach die vermeintliche Staatsanwaltschaft das Gespräch sofort ab. Durch Aufklärung der Polizeikräfte und ein Telefonat mit der Tochter des Ehepaares konnte dieses überzeugt werden, beinahe einem Betrug aufgesessen zu sein. Die Kontaktaufnahme mit der Tochter war dem Paar zuvor durch die Betrüger verboten worden.

Für mehr Informationen und Verhaltenshinweisen zu ähnlichen Betrugsmaschen besuchen Sie folgende Internetseite: https://www.polizei-beratung.de/

Quelle:

Presseportal

Lesen Sie auch unsere Faktenchecks:
Berset verhaftet? Immer wieder Ärger mit Fakes auf Google Ads
Pfizer wurde nicht in Thailand verbannt!
Spenden für Erdbebenkatastrophe werden nicht für Waffenkäufe in die Ukraine missbraucht


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)