Ein Zuviel an Koffein in Energy-Drinks kann nicht nur Herzrasen oder Schweißausbrüche hervorrufen, sondern auch mitunter die Herzgesundheit gefährden. Wie schnell die empfohlene Höchstmenge an Koffein in Energy-Drinks bei Kindern und Jugendlichen überschritten wird, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Stichprobe von 12 Produkten geprüft.

Die Stichprobe ergab, dass viele Produkte den empfohlenen Koffeingehalt für Kinder und Jugendliche übersteigen, außerdem sei er Warnhinweis zu klein, die Koffeingesamtangabe pro Getränk fehlt. Die Verbraucherzentrale fordert ein Verkaufsverbot von Energy-Drinks an Minderjährige.

„Unsere Untersuchung zeigt, dass bei allen Herstellern bereits der Konsum einer marktüblichen 500 ml-Dose die verträgliche Menge an Koffein für Kinder bis einschließlich 12 Jahren überschreitet.“

Constanze Rubach, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Kinder und Jugendliche nehmen über den Tag verteilt besser nicht mehr als 3 mg Koffein pro Kilogramm Körpergewicht auf. In dieser Altersgruppe sollten es deshalb durchschnittlich nicht mehr als 150 mg Koffein am Tag sein. Eine 500 ml-Dose allein beinhaltet jedoch bereits zwischen 151 mg und 160 mg Koffein.

Auch für Jugendliche bis 16 Jahren mit einer empfohlenen Höchstgrenze von durchschnittlich 195 mg Koffein pro Tag kann dieser Koffeingehalt bedenklich sein. Denn oft bleibt es nicht bei einer Dose.

„Beim Konsum zweier 500 ml-Dosen pro Tag liegt die Koffeinzufuhr weit über der gesundheitlich unbedenklichen Höchstmenge für Kinder und Jugendliche – und das unabhängig vom Alter.“

Constanze Rubach

Wird hingegen eine kleinere Dose mit etwa 250 bis 350 ml getrunken, übersteigt dies die empfohlene Koffeinmenge pro Tag bei Kindern und Jugendlichen noch nicht.

„Jedoch gibt es den Großteil der Energy-Drinks nur in 500 ml-Dosen zu kaufen und einmal öffnen, bedeutet dann meist auch austrinken – schließlich sind Getränkedosen nicht wiederverschließbar.“

Constanze Rubach

Auch auf dem Prüfstand: Warnhinweis und Koffeingesamtangabe pro Getränk

Der Warnhinweis „Erhöhter Koffeingehalt: Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ ist vorschriftsmäßig auf den Produkten angebracht. Allerdings ist dieser nur auf der Rückseite der Verpackung und im Kleingedruckten zu finden, was aus Sicht der Ernährungsexpertin nicht ausreicht.

Wer über den genauen Koffeingehalt pro Dose informiert sein möchte, muss umrechnen. Denn die Angabe erfolgt bei allen untersuchten Getränken nur in Milligramm pro 100 ml.

„Eine Warnung sollte gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung zu finden sein. Wünschenswert wäre ein zusätzlicher Hinweis über den Koffeingehalt pro Dose und ab wann eine Maximaldosis erreicht ist.“

Constanze Rubach

Pulver und Shots: Höchstmenge für Koffein kann leicht überschritten werden

Der Handel stellt die beliebten Wachmacher auch in Pulverform zum selbst Anrühren oder als schnell konsumierbare Shots zur Verfügung. Da sie in die Kategorie Nahrungsergänzungsmittel fallen, gelten hier keine gesetzlich geregelten Höchstmengen für Koffein. Eine auf den Tag bezogene Verzehrempfehlung ist aber Pflicht. Das gilt für Produkte ab 32 mg Koffein pro 100 ml. Solch eine Empfehlung ist auch bei allen Produkten der Stichprobe vorhanden. Allerdings wird sie bei den Getränkepulvern im einstelligen Grammbereich angegeben.

Das ist ohne genaue Dosierhilfen wenig alltagstauglich. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten daher mit Hilfe einer Küchenwaage dosieren, um nicht Gefahr zu laufen, mehr Pulver als empfohlen zu verwenden. Andernfalls kann schnell eine Koffeinmenge aufgenommen werden, die auch für Erwachsene bedenklich ist. Als kritisch ist auch der untersuchte Energy-Shot einzustufen. Denn ein einziges Fläschchen überschreitet bereits mit 200 mg Koffein die durchschnittlich verträgliche Koffeinmenge von 16-Jährigen.

Verkaufsverbot an Minderjährige gefordert

Häufig trinken Kinder und Jugendliche größere Mengen Energy-Drink in kurzer Zeit. So wird die verträgliche Koffeinhöchstdosis schnell überschritten.

„Wir fordern deshalb ein Verkaufsverbot an Minderjährige für alle Erfrischungsgetränke mit einem erhöhten Koffeingehalt wie den Energy-Drinks.“

Constanze Rubach

Zudem müssen die Produkte besser gekennzeichnet werden: Auf Getränkedosen, die nicht wiederverschließbar sind, müsse die genaue Angabe des Koffeingehalts pro Verkaufseinheit und nicht nur pro 100 ml angegeben werden. Der Warnhinweis gehört gut sichtbar auf die Vorderseite der Getränkedose.

Quelle:

Verbraucherzentrale Niedersachsen, Weitere Informationen zur Stichprobe

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