Falschmeldung: Hat Olaf Scholz den Ausnahmezustand gefordert?

Eine manipulierte Nachricht sorgt für Verwirrung

Die Behauptung

Bundeskanzler Olaf Scholz habe den Bundestag aufgefordert, den Ausnahmezustand in Deutschland zu verhängen. Als Begründung wurden die jüngsten Entwicklungen und Äußerungen der US-Regierung genannt.

Aufgestellt von: Unbekannt

Faktencheck: Falsch

Diese Behauptung ist falsch. Es gibt keinerlei offizielle Quellen oder Belege für eine solche Aussage von Scholz. Die Falschmeldung stammt von einer unseriösen Webseite und wird in Desinformationsnetzwerken verbreitet.

Kurze Faktenübersicht:

-Keine offizielle Bestätigung: Es gibt keine Mitschrift, kein Zitat und keine seriöse Quelle, die die Behauptung stützt.
-Falschdarstellung von Artikel 115 GG: Der Artikel regelt Haushaltsfragen und hat nichts mit einem Ausnahmezustand zu tun.
-Manipulative Berichterstattung: Die Meldung wird mit gezielten Falschzitaten und falschen Zusammenhängen verbreitet.
-Quelle ist unseriös: Die Webseite, die diese Behauptung verbreitet, gehört nicht zu anerkannten Nachrichtenmedien und zeigt typische Merkmale von Desinformation.
-Scholz‘ tatsächliche Aussagen: In seiner Pressekonferenz am 14. Februar 2025 sprach Scholz über Sicherheitsfragen, NATO-Strategien und Haushaltsanpassungen – nicht über einen Ausnahmezustand.

📖Wie entstehen gefälschte Aussagen von Prominenten? Antworten finden Sie im Leitfaden Promi-Fakes.

Wie entstand die Falschmeldung über den Ausnahmezustand?

Die Behauptung dürfte ursprünglich von der Webseite „deutsch.news-pravda.com“ – stammen, eine Quelle, die bereits in der Vergangenheit für das Verbreiten von Desinformation bekannt war. Zusätzlich wurde Scholz in der Meldung als „KANZLERIN“ bezeichnet – ein Fehler, der auf eine automatische oder schlecht übersetzte Desinformationskampagne hindeutet. Die Nachricht kursiert vor allem in verschiedenen Telegram-Gruppen, was darauf schließen lässt, dass sie gezielt gestreut wurde.

Wie entstand die Falschmeldung über den Ausnahmezustand?
Screenshot

❌ Die „Eilmeldung“, die auch in den sozialen Netzwerken aktuell immer wieder geteilt wird, im Wortlaut:

„EILMELDUNG Bundeskanzler OLAF SCHOLZ hat den deutschen Bundestag aufgefordert, unverzüglich den Ausnahmezustand in der BRD zu verhängen. Als Begründung nennt Scholz „die Ereignisse der letzten 24 Stunden und die Äußerungen der US-Regierung“. Zudem soll die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt werden, um die Ukraine weiter unterstützen zu können. Ein Ausnahmezustand hat sehr ernste Folgen: Einschränkung von Grundrechten wie Privatsphäre, Presse-, Versammlungs- und Bewegungsfreiheit usw. Der Bundestag kann den Ausnahmezustand schon in seiner nächsten Sitzung am 17. Februar beschließen. Er gilt dann ab sofort.“

1️⃣ Woher stammt die Behauptung, dass Olaf Scholz den Ausnahmezustand verhängen wollte?

🕵️‍♂️ Die ursprüngliche Falschmeldung stammt von der Webseite deutsch.news-pravda.com.

  • Dort wird behauptet, Scholz habe vorgeschlagen, den Ausnahmezustand im Zusammenhang mit Aussagen der USA zur Ukraine-Krise zu erwägen.
  • Diese Seite nennt keine offiziellen Quellen oder Belege für die Behauptung.

‼️ Wichtiger Hinweis:
✔ Der Bundeskanzler wird in der Meldung fälschlicherweise als „KANZLERIN“ bezeichnet.
✔ Dieser Fehler ist typisch für schlecht übersetzte oder automatisch generierte Texte.
✔ Die Nachricht kursiert in verschiedenen Telegram-Gruppen, die auch immer wieder als Quelle verwendet werden, was auf eine Desinformationskampagne hinweisen könnte.

➡ Die genannte Seite verbreitet Desinformation und arbeitet mit manipulativen Darstellungen.

2️⃣ Hat Olaf Scholz tatsächlich den Ausnahmezustand vorgeschlagen?

❌ Nein.

  • Es gibt keine offizielle Aussage oder Mitschrift, in der Scholz den Ausnahmezustand fordert.
  • In seiner Pressekonferenz vom 14. Februar 2025 sprach Scholz lediglich über:
    • Europäische Sicherheitslage und NATO
    • Friedensverhandlungen für die Ukraine
    • Notwendigkeit, mehr in Verteidigung zu investieren
    • Reform der Schuldenbremse zur Finanzierung der Ukraine-Hilfe

➡ Der Ausnahmezustand wurde nicht erwähnt.

3️⃣ Was steht wirklich in Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes?

📜 Artikel 115 GG regelt die Staatsverschuldung in Deutschland.

  • Absatz 2 erlaubt eine temporäre Aussetzung der Schuldenbremse in Notlagen (z. B. Krisen oder Kriege).
  • Das hat nichts mit einem Ausnahmezustand oder Einschränkungen von Grundrechten zu tun!

➡ Scholz sprach von einer Finanzierungsfrage – nicht von einem Notstand.

4️⃣ Welche manipulativen Techniken werden in der Falschmeldung genutzt?

🔍 Typische Merkmale der Desinformation:
✔ Falschzitierung von Scholz:

  • Er hat nie gesagt: „Das werde ich nicht zulassen“ im Zusammenhang mit einem Ausnahmezustand.
    ✔ Fehlinterpretation von Artikel 115 GG:
  • Wird als Notstandsregelung dargestellt – tatsächlich geht es nur um Haushaltsfragen.
    ✔ Manipulative Wortwahl:
  • Begriffe wie „Einschränkung von Grundrechten“ oder „Notstand“ tauchen nicht in Scholz‘ offizieller Rede auf.
    ✔ Fehlende seriöse Quellen:
  • Weder Tagesschau, Spiegel, FAZ, Reuters oder die Bundesregierung berichten darüber.

➡ Typische Desinformationstaktiken, um Misstrauen und Unsicherheit zu erzeugen.

5️⃣Was ist der Unterschied zwischen „Notlage“ und „Ausnahmezustand“?

✅ Notlage (Artikel 115 GG)

✔ Betrifft Finanz- und Haushaltsfragen
✔ Erlaubt eine vorübergehende höhere Staatsverschuldung, wenn eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt (z. B. Wirtschaftskrise, Naturkatastrophe)
✔ Hat keine Auswirkungen auf Grundrechte

👉 Wichtig: Diese Regelung ermöglicht keine Einschränkung von Bürgerrechten oder Sicherheitsmaßnahmen, sondern dient nur der Finanzpolitik.

❌ Ausnahmezustand (Artikel 35 & 91 GG)

Artikel 35 GG – Katastrophenhilfe:
🔹 Ermöglicht den Einsatz von Bundespolizei oder Streitkräften auf Anforderung eines Bundeslandes bei besonders schweren Unglücksfällen (z. B. Naturkatastrophen, Terroranschläge).
🔹 Betrifft keine generelle Aussetzung von Grundrechten, sondern eine verstärkte Sicherheitslage.

Artikel 91 GG – Innerer Notstand:
🔹 Wird aktiviert, wenn in Deutschland der demokratische Rechtsstaat gefährdet ist, z. B. durch innere Unruhen oder Gewalt gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
🔹 Kann zu Einschränkungen von Grundrechten führen, indem z. B. Polizei oder Bundeswehr besondere Befugnisse erhalten.

👉 Wichtig:
📌 Der „Ausnahmezustand“ als Begriff existiert so im GG nicht, sondern es gibt spezifische Notstandsregelungen mit hohen verfassungsrechtlichen Hürden.
📌 Scholz hat keine dieser Maßnahmen erwähnt oder gefordert.


1. Worum ging es in der Rede von Bundeskanzler Olaf Scholz am 14. Februar 2025?

📢 Kanzler Scholz sprach in seiner Pressekonferenz über folgende Themen:

  • Die aktuelle weltpolitische Lage
  • Europas Sicherheit und die Rolle der NATO
  • Mögliche Friedensverhandlungen für die Ukraine
  • Erhöhung der Verteidigungsausgaben in Deutschland und der EU
  • Reform der Schuldenbremse, um Sicherheit zu gewährleisten

➡ Er forderte keinen Ausnahmezustand.

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2. Hat Scholz den Ausnahmezustand in Deutschland gefordert?

❌ Nein.

  • Er sprach über die Finanzierung der Verteidigung und eine Reform der Schuldenbremse.
  • Der Ausnahmezustand wurde nicht erwähnt oder angedeutet.
  • Seine Aussagen wurden in Falschmeldungen manipulativ verdreht.

➡ Die Behauptung ist eine Falschmeldung.

3. Warum wurde der Begriff „Notlage“ von Scholz erwähnt?

📜 Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes erlaubt die Aussetzung der Schuldenbremse in Notlagen.

  • Scholz sprach darüber, dass der Bundestag den Ukraine-Krieg als solche finanzpolitische Notlage einstufen könnte.
  • Das hat nichts mit einem Ausnahmezustand oder Einschränkungen von Grundrechten zu tun!

➡ Die Begriffe „Notlage“ und „Ausnahmezustand“ wurden in Falschmeldungen bewusst oder unbewusst vermischt.

4. Hat Scholz gesagt, dass er „die Sicherheit Deutschlands nicht zulassen werde“?

❌ Nein.

  • Diese angebliche Aussage taucht in keinem offiziellen Dokument oder Mitschrift auf.
  • Sie wurde aus dem Zusammenhang gerissen oder frei erfunden.

➡ Typische Manipulationstaktik: Falsche Zitate.

5. Was war der eigentliche Kontext der Rede?

🔍 Die wichtigsten Punkte aus Scholz‘ Statement:

  • Russland darf in der Ukraine keinen Diktatfrieden erzwingen.
  • Die NATO muss stark bleiben, um die Sicherheit Europas zu gewährleisten.
  • Deutschland wird seine Verteidigungsausgaben erhöhen.
  • Eine finanzielle Notlage könnte dazu führen, die Schuldenbremse auszusetzen.
  • Europa muss unabhängiger von den USA in Sicherheitsfragen werden.

➡ Nirgendwo wird ein Ausnahmezustand gefordert.

6. Wo kann man die echte Rede nachlesen?

📜 Offizielle Quellen:

➡ Falschmeldungen entlarvt man am besten durch Originalquellen!


🔎 Fazit: Keine Panik – das Gerücht ist falsch!

📌 Scholz hat keinen Ausnahmezustand gefordert.
📌 Es geht um die Schuldenbremse – nicht um Notstandsmaßnahmen.
📌 Diese Desinformation ist klassische Panikmache.

1️⃣ Das Grundgesetz kennt keinen „Ausnahmezustand“. Es gibt klare Regeln für Krisensituationen (Art. 91 & 87a GG), aber keine generelle Aufhebung von Grundrechten oder eine Absage der Bundestagswahl.

2️⃣ Es geht um die Schuldenbremse, nicht um einen Notstand. Scholz hat nie gefordert, Grundrechte einzuschränken, sondern sprach über finanzielle Spielräume nach Art. 115 GG.

3️⃣ Das Gerücht basiert auf bewusster Panikmache. Unseriöse Quellen verbreiten Desinformation, indem sie Begriffe wie „Notlage“ und „Ausnahmezustand“ gezielt vermischen.

⚠ Bleibt kritisch und überprüft eure Quellen! Fake News sollen Angst schüren – teilt nur geprüfte Informationen.

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Artikelbild: Bundesregierung/Guido Bergmann


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