Angebliche Lidl-Umfrage verspricht kostenlosen Silvercrest Airfryer

Gefälschte E-Mail, die angeblich von Lidl stammt, wirbt mit einem Geschenk gegen Teilnahme an kurzer Umfrage

📖Woran erkennt man einen Fake-Shop beim Online-Einkauf? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake-Shops erkennen.

Dieser Fall rund um einen kostenlosen Silvercrest Airfryer ist Teil einer größeren Betrugsmasche mit Fake-Shops im Namen von Lidl. → Lidl Fake-Shops erkennen: So schützt du dich

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen
Angeblich können LIDL-Kunden einen Silvercrest Airfryer erhalten | Screenshot der gefälschten E-Mail
Angeblich können LIDL-Kunden einen Silvercrest Airfryer erhalten | Screenshot der gefälschten E-Mail

Einordnung

Aktuell werden E-Mails im Namen von Lidl verschickt, die einen kostenlosen Silvercrest Airfryer in Aussicht stellen. Die Nachricht lädt zu einer kurzen Umfrage ein und verweist anschließend auf eine Webseite mit Lidl-Logo. Nach der Teilnahme soll das Gerät angeblich gratis sein, es müssten nur Versandkosten bezahlt werden. Dies ist eine gängige Masche, um Daten abzugreifen. Eine Lieferung bleibt aus.

Erkennungsmerkmale

  • Die Absenderadresse der E-Mail hat keinen Bezug zu Lidl.
  • Der Link in der Nachricht führt nicht zu einer offiziellen Lidl-Domain.
  • Auf der Webseite wird mit Zeitdruck, angeblich begrenzten Stückzahlen und einem Preis von „0,00 Euro“ gearbeitet.
  • Nach der Umfrage wird zur Eingabe persönlicher Daten und Zahlungsdaten aufgefordert.

Was du tun solltest

  • Nicht auf den Button in der E-Mail klicken.
  • Keine persönlichen oder Zahlungsdaten eingeben.
  • Die E-Mail löschen oder als Spam melden.

Hinweis zur Einordnung

Solche Gewinnspiel- und Umfrage-Maschen im Namen bekannter Handelsketten sind seit Jahren bekannt. Ziel ist es, Daten abzugreifen oder Zahlungen auszulösen, ohne dass eine Lieferung erfolgt.

Auch diese Variante gehört zu bekannten Betrugsstrategien:


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)