Neue Epstein-Dokumente: Enthalten sie belastbare Vorwürfe gegen Donald Trump?

Neu veröffentlichte Akten nennen alte Missbrauchsvorwürfe gegen Trump. Ob sie belastbar sind, geht aus den Dokumenten jedoch nicht hervor.

Die Behauptung

In sozialen Netzwerken wird verbreitet, neue veröffentlichte Epstein-Akten würden beweisen, dass Donald Trump eine Minderjährige sexuell missbraucht habe.

Aufgestellt von: Unbekannt

Faktencheck: Irreführend

Die veröffentlichten Dokumente enthalten lediglich zusammengefasste Aussagen einer Zeugin. Eine Bewertung der Glaubwürdigkeit oder strafrechtliche Konsequenzen gehen daraus nicht hervor.

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Kurz erklärt

Die US-Justiz veröffentlichte zusätzliche Ermittlungsakten zum Fall Jeffrey Epstein. Darin finden sich Zusammenfassungen von FBI-Interviews mit einer Frau, die Donald Trump sexuellen Missbrauch in den 1980er-Jahren vorwirft. Die Dokumente halten jedoch lediglich Aussagen fest und enthalten keine Bewertung der Ermittler zur Glaubwürdigkeit. Hinweise auf Anklagen oder strafrechtliche Schritte gegen Trump gehen aus den veröffentlichten Seiten nicht hervor.

Neue Dokumente nach Medienrecherche veröffentlicht

Die US-Justiz veröffentlichte Anfang März mehr als 1000 zusätzliche Seiten aus Ermittlungsakten zum Fall Jeffrey Epstein.
Auslöser war eine Recherche des US-Senders NPR. Dabei stellten Journalisten fest, dass in der öffentlichen Datenbank mehrere Seiten fehlten.

Daraufhin veröffentlichte das Justizministerium weitere Dokumente, darunter 16 Seiten mit Zusammenfassungen von drei FBI-Interviews.
Nach Angaben des Ministeriums waren einige Unterlagen zuvor „fälschlicherweise als doppelt codiert“ worden und deshalb zunächst nicht in der öffentlichen Datenbank erschienen.

Inhalt der Interviewzusammenfassungen

In diesen Zusammenfassungen schildert eine Frau Vorwürfe aus den frühen 1980er-Jahren.
Sie behauptet, Jeffrey Epstein habe sie im Alter von etwa 13 Jahren Donald Trump vorgestellt. Bei dieser Begegnung soll Trump sie zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.

In den Dokumenten wird geschildert, sie habe sich gewehrt und Trump gebissen. Daraufhin habe er sie geschlagen und aus dem Raum entfernen lassen.

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Weitere Informationen

Eingebettete Originaldokumente aus der veröffentlichten FBI-Akte (FD-302 Interviewprotokolle).

Ursprung des Hinweises an das FBI

Der erste Eintrag in der Akte ist ein Crisis-Intake-Protokoll vom 8. Juli 2019.

Darin meldet eine Person dem FBI National Threat Operations Center, eine Freundin habe berichtet, etwa 35 Jahre zuvor zu Oralverkehr mit Donald Trump gezwungen worden zu sein. Laut Protokoll soll die Betroffene zu diesem Zeitpunkt 13 bis 14 Jahre alt gewesen sein.

Der Hinweisgeber nennt zunächst keinen Namen der Freundin und keine Kontaktdaten.
Es handelt sich zu diesem Zeitpunkt um eine weitergeleitete Aussage über eine dritte Person.

Spätere Interviews mit der mutmaßlichen Betroffenen

In späteren Interviews beschreibt die Frau laut FBI-Protokoll eigene Erfahrungen mit Jeffrey Epstein.

Sie berichtet, Epstein habe sie im Alter von etwa 13 bis 15 Jahren sexuell missbraucht und zu verschiedenen Männern gebracht. Bei einer Reise nach New York oder New Jersey soll Epstein sie einer weiteren Person vorgestellt haben.

Diese Person identifiziert sie im Interview als Donald Trump.
Die folgenden Passagen stammen aus FBI-Interviewprotokollen und geben ausschließlich wieder, was die Zeugin gegenüber Ermittlern geschildert hat.

Laut ihrer Aussage soll Trump seine Hose geöffnet und ihren Kopf nach unten gedrückt haben. Sie erklärt, sie habe ihn gebissen. Daraufhin habe er sie geschlagen und aus dem Raum entfernen lassen.

In einem späteren Interview präzisiert sie, Trump habe sie an den Haaren gezogen und gegen den Kopf geschlagen.

Weitere Inhalte der Interviewprotokolle

Die Zeugin schildert außerdem wiederholten sexuellen Missbrauch durch Epstein, Kontakte zu weiteren Männern aus seinem Umfeld sowie Treffen, bei denen Alkohol und Drogen eine Rolle gespielt hätten. Sie berichtet zudem von Polaroid-Fotos, die Epstein von ihr gemacht haben soll, sowie von angeblichen Drohungen gegen sie und ihre Familie über viele Jahre.

Auch diese Punkte erscheinen ausschließlich als Schilderungen der Zeugin.

Charakter der FBI-Dokumente

Die veröffentlichten Seiten sind sogenannte FD-302-Berichte.

Dieses Dokumentformat wird vom FBI verwendet, um Gespräche mit Zeugen oder Hinweisgebern schriftlich zusammenzufassen.

In den Akten findet sich ausdrücklich der Hinweis:

„This document contains neither recommendations nor conclusions of the FBI.“

Die Dokumente halten damit fest, was eine Person gegenüber Ermittlern berichtet hat, ohne den Wahrheitsgehalt zu bewerten oder eine strafrechtliche Bewertung vorzunehmen.

Offene Fragen

Aus den veröffentlichten Seiten geht nicht hervor, ob die Aussagen überprüft oder bestätigt wurden, ob Ermittlungen speziell gegen Trump geführt wurden oder ob Belege für die Vorwürfe gefunden wurden. Die Dokumente enthalten auch keine Information über ein entsprechendes Strafverfahren.

Wirkung & Mechanismus

Dokumente aus Ermittlungsakten wirken für viele Leser besonders überzeugend, weil sie aus offiziellen Behörden stammen.

Dabei wird häufig übersehen, dass solche Unterlagen zunächst lediglich Aussagen von Zeugen oder Hinweisgebern dokumentieren. Eine Bestätigung der Inhalte ist damit nicht automatisch verbunden.

Werden einzelne Passagen aus umfangreichen Ermittlungsakten isoliert verbreitet, entsteht leicht der Eindruck eines bereits bewiesenen Sachverhalts.

Fazit

Die veröffentlichten FBI-Akten dokumentieren die Aussagen einer Zeugin über angebliche Ereignisse in den 1980er-Jahren. Eine Bewertung der Glaubwürdigkeit oder ein bestätigter Beweis gegen Donald Trump ergibt sich aus den Dokumenten nicht.

Faktenbarometer

Vorsicht: Die Akten zeigen, dass entsprechende Vorwürfe gegenüber dem FBI geäußert wurden. Ob diese zutreffen, wird in den Dokumenten nicht festgestellt.


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