EU Kids Act: Jetzt offiziell vorgeschlagen – aber noch kein Social-Media-Verbot

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag vorgelegt: kein Konto unter 13, Mini-Konto mit Eltern, eigenes Konto ab 15. Beschlossen ist das aber noch nicht.

📖Welche Regeln gelten für Kinder auf Social-Media-Plattformen? Antworten finden Sie im Leitfaden Plattformen und Regeln.

Stand: 17. September 2026

Die EU-Kommission hat heute ihren Vorschlag für den EU Kids Act vorgelegt. Das Gesetz soll Kinder im Netz besser schützen. Viele Überschriften klingen jetzt so, als wäre Social Media für Kinder schon verboten. Das stimmt nicht. Der EU Kids Act ist jetzt offiziell vorgeschlagen – beschlossen ist ein Social-Media-Verbot aber noch nicht.

Über die Berichte vor der Vorstellung haben wir hier und hier geschrieben. Jetzt liegt der offizielle Vorschlag vor.

Kurz gesagt
Das Wichtigste in drei Punkten
  • Unter 13 kein Konto. Mit 13 und 14 ein Mini-Konto, das die Eltern einrichten. Ab 15 ein eigenes Konto.
  • Apps sollen für Kinder sicherer gebaut sein: kein endloses Scrollen, keine Nachrichten von Fremden.
  • Das ist ein Vorschlag. EU-Parlament und Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen – und können ihn ändern.

Drei Stufen statt einer Grenze

In manchen Meldungen steht 13, in anderen 15. Beide Zahlen stimmen, sie meinen nur etwas anderes. Die Kommission plant drei Altersstufen. Sie nennt das selbst nicht Verbot, sondern Verzögerung: Kinder sollen später und Schritt für Schritt in soziale Medien einsteigen.

Drei Stufen bis zum eigenen Konto
So plant es die EU-Kommission für soziale Netzwerke und Videoplattformen.
Stufe 1unter 13
Kein Konto
Ausnahme ab 3 Jahren: kinderfreundliche Videoplattformen über ein Konto der Eltern.
max. 1 Std. am Tag
Stufe 213 und 14
Mini-Konto
Die Eltern richten es ein und behalten die Kontrolle.
max. 1 Std. am TagEltern geben Kontakte frei
Stufe 3ab 15
Eigenes Konto
Ohne Zustimmung der Eltern.
Apps bis 18 kindersicher
weniger Zugangmehr Zugang
Vorschlag der EU-Kommission vom 17. September 2026 – noch kein geltendes Recht.
Quelle: Europäische Kommission, EU KIDS Act. Grafik: Mimikama

Wichtig ist ein Detail. Die Altersstufen gelten laut Kommission für soziale Netzwerke und Videoplattformen mit riskanten Funktionen – nicht für jede App. Ausgenommen sein sollen zum Beispiel Online-Lexika, Lernplattformen und Nachrichtenseiten. Welche Apps genau betroffen wären, ist noch offen.

Was passiert mit Konten, die es schon gibt?

Viele 13- und 14-Jährige haben längst ein eigenes Profil. Laut Kommission müssten die Plattformen deshalb auch bei bestehenden Konten das Alter prüfen. Zuerst sollen sie es schätzen, zum Beispiel am Alter des Kontos oder an hinterlegten Kreditkartendaten. Innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Regeln gelten, müssten Konten von unter 15-Jährigen abgeschaltet werden. Das gilt auch, wenn sich das Alter nicht feststellen lässt.

Wer ein neues Konto anlegt, soll sein Alter nachweisen. Ein erfundener Geburtstag im Anmeldeformular würde nicht mehr reichen.

Muss ich bei Instagram meinen Ausweis zeigen?

Laut Kommission nicht. Plattformen sollen keine Ausweise zu sehen bekommen. Das Alter soll über eigene Prüf-Apps nachgewiesen werden, etwa über eine kostenlose App der EU. Die Plattform erfährt dann nur: alt genug oder nicht. Die EU-App soll dabei weder Ausweisdaten noch biometrische Daten speichern.

Neben der EU-App sollen auch andere Anbieter erlaubt sein. Welche das sein dürfen, muss der genaue Gesetzestext zeigen. Jedes EU-Land soll mindestens eine kostenlose Möglichkeit anbieten, auch für Menschen ohne digitalen Ausweis. Erwachsene sollen meist gar nichts merken: Weiß eine Plattform schon ziemlich sicher, dass jemand erwachsen ist, braucht es laut Kommission keine neue Prüfung. Ob das in der Praxis klappt, wird sich erst zeigen.

Achtung: Im Moment muss niemand wegen des EU Kids Act sein Alter bestätigen. Wer eine Nachricht bekommt, er solle das „wegen des neuen EU-Gesetzes“ über einen Link tun oder Ausweisdaten schicken, sollte das nicht tun.

Apps sollen für Kinder anders gebaut werden

Die Altersstufen sind nur ein Teil des Vorschlags. Der größere Teil betrifft, wie Apps gebaut sind. Viele Funktionen sollen Kinder möglichst lange in der App halten. Die Kommission will sie für Minderjährige verbieten: endloses Scrollen ohne Pause, Push-Nachrichten in der Nacht und Serien, die man verliert, wenn man einen Tag nicht in die App schaut.

Fremde sollen Kindern nicht einfach schreiben dürfen. Profile von Kindern sollen automatisch privat sein, Standort, Kamera und Mikrofon automatisch aus. Vorschläge im Feed, die auf dem Verhalten des Kindes beruhen, sollen ebenfalls automatisch ausgeschaltet sein.

Die Regeln sollen auch für Spiele, App-Stores und KI-Chatbots gelten. Chatbots sollen für Kinder automatisch ausgeschaltet sein. Sie dürfen keine menschliche Beziehung so nachahmen, dass Kinder emotional von ihnen abhängig werden könnten.

Plattformen müssen zeigen, dass sie sicher sind

Ursula von der Leyen fasst den Gedanken in einem Thread auf Bluesky so zusammen: Die Frage sei nicht, ob Kinder Zugang zu sozialen Medien haben sollen – sondern ob soziale Medien Zugang zu unseren Kindern haben sollen.

Nicht Eltern oder Behörden sollen beweisen müssen, dass eine App schadet. Die Plattformen sollen zeigen, dass sie sicher ist. Das gilt vor allem für die ganz großen Plattformen mit mindestens 45 Millionen Nutzern pro Monat in der EU. Sie müssten einen Plan vorlegen, wie sie die Regeln einhalten. Unabhängige Prüfer kontrollieren ihn, bezahlen müssen das die Plattformen selbst.

Neue Funktionen dürften die großen Plattformen erst einführen, wenn die Kommission zustimmt. KI-Chatbots dürften erst auf den Markt, wenn die Anbieter zeigen, dass sie die Regeln einhalten. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Im Herbst will die Kommission außerdem ein weiteres Gesetz gegen süchtig machendes Design vorschlagen, den Digital Fairness Act.

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Aus „plant“ wird schnell „verbietet“

Eine Nachrichtenseite titelte schon vor der Vorstellung: „Kids Act: EU verbietet Kindern unter 13 Jahren Social Media“. Im Artikel selbst steht dann, dass erst verhandelt wird. Wer nur die Überschrift liest, kann leicht etwas Falsches mitnehmen.

Auch die Kommission macht es nicht leichter. In der automatisch übersetzten deutschen Fassung ihrer Pressemitteilung steht, sie habe das Gesetz „verabschiedet“. Gemeint ist: Sie hat ihren Vorschlag vorgelegt. Verabschieden müssen das Gesetz erst EU-Parlament und Mitgliedstaaten.

Fragen, die Eltern jetzt stellen

Muss ich jetzt schon etwas tun?

Nein. Der EU Kids Act gilt noch nicht. An den Konten Ihrer Kinder ändert sich durch den Vorschlag vorerst nichts.

Ab wann gilt das?

Das steht noch nicht fest. Zuerst müssen EU-Parlament und Mitgliedstaaten zustimmen. Die Kommission wünscht sich, dass das Gesetz rasch angenommen wird. Einen Termin nennt sie aber nicht.

Was bekomme ich als Elternteil?

Laut Kommission sollen Eltern in allen betroffenen Apps Werkzeuge bekommen. Damit können sie die Bildschirmzeit einstellen, Kontakte sehen und freigeben, Einstellungen verwalten und schädliche Inhalte für ihr Kind melden. Bei Mini-Konten sind diese Werkzeuge immer eingeschaltet. Jedes EU-Land soll Eltern kostenlos ermöglichen nachzuweisen, dass sie erziehungsberechtigt sind. Die Werkzeuge sollen die Pflichten der Plattformen ergänzen, nicht ersetzen.

Kann mein Kind noch livestreamen?

Laut den Fragen und Antworten der Kommission sollen Minderjährige standardmäßig nicht livestreamen können. Auf ihrer Überblicksseite schreibt die Kommission sogar, es solle dafür gar keine Möglichkeit geben. Was genau gilt, muss der Gesetzestext zeigen.

Gilt das auch für WhatsApp, YouTube oder Roblox?

Das lässt sich noch nicht sagen. Die Kommission nennt in ihren Unterlagen keine einzelnen Apps.

Was noch offen ist

In den Verhandlungen kann sich vieles ändern: die Altersstufen, welche Apps betroffen sind und wie die Altersprüfung genau funktioniert. Auch in Österreich und Deutschland wird über eigene Altersgrenzen diskutiert. Wie diese Pläne zu einer EU-Regel passen würden, ist offen.

Alles in diesem Artikel beruht auf den Erklärungen der Kommission zu ihrem eigenen Vorschlag, nicht auf dem Gesetzestext selbst.

Was wir von Mimikama dazu sagen

Ob 13 und 15 die richtigen Altersgrenzen sind, bewerten wir nicht. Darüber gibt es unter Fachleuten, Eltern und in der Politik unterschiedliche Meinungen. Uns geht es um zwei Dinge, die wir aus unserer täglichen Arbeit kennen.

Erstens: Wo neue Pflichten entstehen, versuchen Betrüger oft, das auszunutzen. Wenn Altersprüfungen kommen, dürften auch gefälschte Aufforderungen dazu auftauchen. Deshalb noch einmal: Im Moment muss niemand wegen des EU Kids Act sein Alter bestätigen.

Zweitens: Auch das beste Gesetz ersetzt nicht, dass Kinder und Eltern verstehen, wie Apps funktionieren und warum sie uns so lange festhalten. Bis der Vorschlag gilt, wird Zeit vergehen. Und auch danach bleibt es wichtig, gemeinsam darüber zu reden.

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Zum Mitnehmen
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  • Vorgeschlagen oder beschlossen?Ein Vorschlag kann sich bis zum Beschluss noch stark ändern.
  • Für wen genau?Welches Alter, welche Apps, ab wann?
  • Wer sagt das?Eine Zusammenfassung ist nicht dasselbe wie der Gesetzestext.
Die wichtigsten Details stehen selten in der Überschrift. Wer eine Meldung teilt, sollte mehr gelesen haben als die erste Zeile.

Quellen


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