Seit 2024 tauchen auf Facebook und Instagram immer wieder Anzeigen mit dem Logo von „Finanzfluss“ und Fotos des Gründers Thomas Kehl auf. Finanzfluss ist ein bekanntes deutsches Ratgeberportal rund ums Geldanlegen. Die Anzeigen stammen aber nicht von Finanzfluss. Unbekannte nutzen Name und Gesicht, um Menschen zu angeblichen Anlagetipps zu locken. Jetzt hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden: Für diese Fake-Werbung haftet Meta selbst.
„Haften“ heißt hier: Meta muss für die gefälschten Anzeigen geradestehen, obwohl sie jemand anderer geschaltet hat. Das Urteil stammt vom 16. September 2026. Es ist noch nicht rechtskräftig, Meta kann also noch dagegen vorgehen.
Was war auf Facebook und Instagram los?
Laut Gericht veröffentlichten Unbekannte Werbung und Beiträge mit der Marke Finanzfluss sowie mit Namen und Bild von Thomas Kehl. Über einen Link wurden bestimmte Geldanlagen empfohlen, nach Einschätzung des Gerichts mutmaßlich in betrügerischer Absicht. Mehrere Menschen, die dadurch Schaden erlitten hatten, wandten sich an Finanzfluss. Nach Medienberichten landeten Interessierte am Ende in privaten Chatgruppen, wo ihnen fragwürdige Investments angeboten wurden.
Finanzfluss wehrte sich zuerst so, wie Meta es vorsieht: mit Meldungen. Allein im August 2024 meldete das Unternehmen fast 260 Verstöße. Trotzdem erschienen danach neue Anzeigen, die gleich oder sinngemäß gleich waren – also mit anderem Bild oder anderem Text, aber derselben Masche. Bis Meta eine gemeldete Fake-Anzeige löschte, vergingen laut Gericht teils bis zu 62 Tage. Das sind zwei Monate, in denen eine Betrugsanzeige online bleibt.
Viele Berichte sprechen von Deepfakes, also mit KI gefälschten Videos oder Bildern. Die Zusammenfassung des Gerichts nennt allerdings nur Logo, Namen und Bildnis. Ob auch KI-Fälschungen darunter waren, geht daraus nicht hervor.
Was muss Meta jetzt konkret tun?
Hält sich Meta nicht an das Verbot, kann das Gericht ein Ordnungsgeld verhängen. Laut Medienberichten sind bis zu 250.000 Euro möglich. Ein Ordnungsgeld ist ein Druckmittel für die Zukunft, keine Strafe für das, was bisher passiert ist. In manchen Berichten ist auch von einer „Geldstrafe“ die Rede. Aus der Zusammenfassung des Gerichts geht eine solche Strafe nicht hervor.
Wie Meta das Verbot technisch umsetzt, schreibt das Gericht laut dieser Zusammenfassung nicht vor. Einige Medien berichten, Meta müsse solche Anzeigen schon vor dem Erscheinen herausfiltern. Klar ist jedenfalls: Wer eine Veröffentlichung unterlassen muss, kann nicht einfach warten, bis sich wieder jemand beschwert.
Warum reicht „Wir wussten nichts davon“ nicht mehr?
Um das zu verstehen, hilft ein Vergleich. Wer im Stiegenhaus ein Schwarzes Brett aufhängt, haftet nicht sofort für jeden Zettel, den jemand dort anpinnt. Erst wenn er von einem rechtswidrigen Zettel erfährt, muss er ihn abnehmen. Nach diesem Prinzip sind Plattformen in der EU lange gut gefahren. Geregelt ist das heute im Digital Services Act, dem EU-Gesetz für Onlinedienste.
Genau darauf berief sich Meta: Man habe von den Fake-Anzeigen nichts gewusst. Das Gericht ließ das nicht gelten. Meta sei kein Schwarzes Brett. Der Konzern entscheide bei Werbung in einer automatischen Versteigerung, welche Anzeige wann und an welcher Stelle erscheint. Auch was Nutzer in ihrem Feed sehen, steuere Meta mit Algorithmen, also mit Rechenregeln, die Inhalte auswählen und sortieren. Wer so stark mitbestimmt, was Menschen sehen, hat Kontrolle über die Inhalte – und haftet dafür.
Das Gericht grenzt das ausdrücklich ab. Dienste wie Mastodon oder Bluesky zeigen Beiträge in ihrer Grundform einfach der Zeit nach an, das Neueste zuerst. Dort sieht das Gericht diese Art von Kontrolle nicht. Gestützt hat sich das Landgericht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2026. Kurioserweise ging es dabei nicht um soziale Netzwerke, sondern um eine französische Navigations-App, die Meldungen ihrer Nutzer über Verkehrskontrollen weiterverbreitete. Der Gerichtshof stellte klar: Den Haftungsschutz bekommt nur, wer von den gespeicherten Inhalten weder weiß noch sie kontrolliert. Entschieden hat er das zur Vorgängerregel des Digital Services Act, der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.
Wie viel Geld steckt in solcher Werbung?
Für Meta ist Werbung das Kerngeschäft. Laut Handelsblatt stammen rund 97 Prozent des Umsatzes aus Anzeigen. Jede Anzeige, die läuft, bringt also Geld – egal, wer sie bezahlt hat.
Wie groß der Anteil problematischer Werbung sein könnte, zeigte im November 2025 eine Recherche der Nachrichtenagentur Reuters. Aus internen Meta-Unterlagen ging hervor, dass der Konzern selbst schätzte: Rund zehn Prozent des Umsatzes 2024, etwa 16 Milliarden US-Dollar, könnten aus Werbung für Betrug und verbotene Waren stammen. Gemeint sind etwa betrügerische Geldanlagen, illegales Glücksspiel und verbotene Medizinprodukte. Meta nannte diese Zahl eine grobe und zu weit gefasste Schätzung. Es ist also keine gemessene Zahl nur für Betrugsanzeigen, sondern eine interne Hochrechnung, die mehr umfasst.
Genau deshalb ist die Auskunftspflicht aus dem Frankfurter Urteil interessant. Meta muss im Fall Finanzfluss offenlegen, was die Fake-Anzeigen eingebracht haben. Daran bemisst sich später der Schadenersatz.
Ist das Problem damit vom Tisch?
Nein. Meta lehnt das Urteil ab und prüft weitere Schritte. Der Konzern verweist darauf, erhebliche Maßnahmen gegen Betrug ergriffen zu haben und seine KI-gestützten Schutzsysteme weiter auszubauen. Eine Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt gilt als wahrscheinlich. Bis dahin ist das Urteil ein erster Erfolg, aber kein Schlusspunkt.
Dazu kommt: Das Urteil gilt nur für diesen Fall. Es schützt Finanzfluss und Thomas Kehl, nicht automatisch alle anderen, deren Gesicht für Fake-Werbung missbraucht wird. Wer betroffen ist, muss bislang selbst klagen. Der IT-Rechtsanwalt Chan-jo Jun rechnet laut Handelsblatt nicht mit großen Folgen, weil der Betrag für Meta kaum ins Gewicht falle.
Für Österreich ist vor allem das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wichtig. Das Frankfurter Urteil bindet nur die Beteiligten. Wie der Europäische Gerichtshof EU-Recht auslegt, bindet dagegen Gerichte in allen EU-Staaten, wenn sie über vergleichbare Fragen entscheiden – also auch in Österreich.
Wie sehen wir das bei Mimikama?
Uns überrascht der Fall nicht. Wir berichten seit Jahren über Fake-Anzeigen mit bekannten Gesichtern, und das Muster ist immer ähnlich: Eine Anzeige verschwindet, eine ähnliche taucht auf. Erst Ende August 2026 haben wir dokumentiert, wie über Metas Werbesystem eine Anzeige für einen KI-Dienst lief, der Fotos von Menschen „entkleidet“. Solche Werbung verbietet Meta nach eigenen Regeln. Sie richtete sich trotzdem an Männer in 14 EU-Staaten, und als Werbetreibender stand dort „hhh“.
Daraus ziehen wir einen Schluss: Es fehlt selten an Regeln, es fehlt an der Durchsetzung. Meta betreibt nach eigenen Angaben ein Prüfverfahren für Anzeigen und lässt sich jede ausgespielte Anzeige bezahlen. Wer Geld dafür nimmt, eine Anzeige vielen Menschen zu zeigen, sollte auch mitverantworten, was darin steht. Solange gemeldete Betrugsanzeigen bis zu 62 Tage online bleiben können, tragen die Folgen andere: die Menschen, die ihr Geld verlieren, und die Personen, deren Gesicht missbraucht wird.
Zur Fairness gehört auch: Betrüger arbeiten mit ständig neuen Konten und Tricks, und keine Plattform wird jede Fake-Anzeige verhindern. Wer Plattformen für jeden Beitrag haften lässt, riskiert außerdem, dass zu viel gelöscht wird. Bei bezahlter Werbung sehen wir dieses Risiko aber deutlich kleiner als bei Meinungsäußerungen.
Und was heißt das für alle, die solche Anzeigen sehen?
Solange Gerichte streiten, laufen Fake-Anzeigen weiter. Der Fall zeigt aber auch: Meldungen sind nicht sinnlos. Die rund 260 Meldungen aus einem einzigen Monat waren vor Gericht ein wichtiger Beleg dafür, dass Meta Bescheid wissen konnte. Wer eine Fake-Anzeige sieht, sollte sie deshalb melden – über die drei Punkte an der Anzeige und „Werbeanzeige melden“.
Wer schon Geld überwiesen oder Daten preisgegeben hat, sollte sofort die Bank kontaktieren und Anzeige bei der Polizei erstatten. Welche Schritte im eigenen Fall wichtig sind, zeigt der Mimikama-Notfall-Check.
- Würde diese Person so werben?Seriöse Finanzportale versprechen keine sicheren Gewinne und schicken niemanden in private Chatgruppen.
- Wer hat die Anzeige bezahlt?In der EU zeigt Meta bei Werbung an, wer zahlt. Steht dort ein fremder Name oder Buchstabensalat, ist Vorsicht angebracht.
- Wohin führt der Link?Die Adresse im Browser prüfen. Stimmt sie nicht mit der echten Seite überein, ist es nicht das echte Angebot.
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.09.2026, Az. 2-06 O 234/25 – Pressemitteilung vom 17.09.2026 · zusammengefasst in MEDIEN INTERNET und RECHT, 17.09.2026
- Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 87/26 zum Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-188/24 und C-190/24 (WebGroup Czech Republic und NKL Associates, Coyote System), 16.06.2026
- dpa via Der Tagesspiegel: Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram & Co, 17.09.2026 – auch zur Entscheidung des OLG Frankfurt im Fall Hirschhausen
- Handelsblatt: Deepfakes: Urteil gegen Meta – Facebook-Konzern haftet für Betrug im Netz, September 2026
- Meta: Taking Action Against „Nudify“ Apps, 12.06.2025 – zu Metas Werberegeln und Anzeigenprüfung
- CNBC über die Reuters-Recherche: Meta reportedly projected 10% of 2024 sales came from scam, fraud ads, 06.11.2025
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
