Günther Paal sitzt vor einer weißen Wand und spricht knapp vier Minuten lang in die Kamera. Er sagt, er habe Schande auf sich gebracht und bedauere zutiefst, was er getan habe. Dann räumt er eine sexuelle Handlung an einem Kind ein und bestätigt, auf Computern Videomaterial mit Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs besessen zu haben.
Paal, geboren 1962, ist ein österreichischer Kabarettist, Musiker und Schauspieler. Unter seinem Künstlernamen „Gunkl“ wurde er vor allem durch seine Bühnenprogramme und die ORF-Sendung „Dorfers Donnerstalk“ einem breiteren Publikum bekannt. In Deutschland und der Schweiz ist sein Name weniger geläufig, in Österreich gehört er seit Jahrzehnten zur Kabarett- und Fernsehlandschaft.
Bemerkenswert ist, dass Paal noch Interviews gab und unmittelbar vor der Premiere seines neuen Programms stand, obwohl bereits seit Mai ein Ermittlungsverfahren gegen ihn lief. Er wusste davon, weil er sich selbst angezeigt hatte. Für sein berufliches Umfeld und die Öffentlichkeit blieb davon zunächst dennoch nichts erkennbar.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den 64-Jährigen Anklage wegen des sexuellen Missbrauchs einer unmündigen Person sowie des Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial erhoben. Laut Anklagebehörde wurden zumindest 960 Bilddateien und 19 Videodateien gefunden. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, ein Verhandlungstermin steht derzeit nicht fest. Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Davon zu unterscheiden ist, dass Paal die zentralen Handlungen in seinem Video selbst öffentlich eingeräumt hat.
Warum Mimikama darüber berichtet
Mimikama verteidigt Günther Paal nicht. Wir verteidigen das Recht des betroffenen Kindes auf Schutz, Würde und eine Öffentlichkeit, die es nicht zur Nebenfigur macht. Rechtsstaatliche Begriffe wie Unschuldsvermutung oder Untersuchungshaft korrekt zu erklären, bedeutet weder, die eingeräumten Handlungen zu relativieren, noch Partei für den Beschuldigten zu ergreifen.
Mimikama ist kein Gericht und dieser Artikel soll auch keines ersetzen. Über Paals strafrechtliche Verantwortung wird die Justiz entscheiden. Unsere Aufgabe liegt an einer anderen Stelle: Wir beobachten, was ein solcher Fall in sozialen Medien auslöst.
Seit Paals Videobotschaft veröffentlicht wurde, wird über seine sichtbare Betroffenheit, seine Reue und den Mut gesprochen, sich öffentlich zu erklären. Andere Kommentare konzentrieren sich auf die mutmaßliche Erpressung durch die Mutter und die Großmutter des Kindes. Wieder andere spekulieren über weitere mögliche Taten, stellen Ferndiagnosen oder fordern Gewalt und Selbstjustiz.
Dabei verschiebt sich die Aufmerksamkeit. Der bekannte Erwachsene spricht, erklärt sich und zeigt Gefühle. Das betroffene Kind bleibt aus guten Gründen unsichtbar. Seine Identität muss geschützt werden. Genau dieser notwendige Schutz führt jedoch dazu, dass sich die öffentliche Debatte immer stärker um jene Person dreht, deren Gesicht wir sehen.
Wir berichten deshalb über den Fall, weil verantwortungsvoller Umgang mit Informationen auch hier notwendig ist. Es geht um die Frage, was gesichert ist, was lediglich behauptet wird und was Menschen in sozialen Medien besser nicht verbreiten sollten.
Wir untersuchen dabei keine einzelnen Kommentierenden, sondern wiederkehrende Muster: die Zweifel an Paals Reue, die Verwechslung von Untersuchungshaft mit Strafe, Spekulationen über das Umfeld des Kindes, Forderungen nach Selbstjustiz und die Frage, ob Prävention bereits als unangebrachtes Mitgefühl mit dem Beschuldigten verstanden wird.
Wenn sich plötzlich alles um den bekannten Mann dreht
Das Video erzeugt Nähe. Man hört Paals Stimme, erlebt seine Pausen und sieht, wie er nach Worten sucht. Manche Menschen lesen daraus ehrliche Reue, andere erkennen darin eine einstudierte Inszenierung.
Beides lässt sich aus einem vierminütigen Video nicht zuverlässig ableiten. Körpersprache ist kein Lügendetektor. Tränen, Stocken, ein gesenkter Blick oder eine ruhige Stimme beweisen weder Aufrichtigkeit noch Täuschung. Auch psychologische Diagnosen lassen sich daraus nicht stellen.
Das betroffene Kind kann seine Perspektive nicht öffentlich schildern. Es soll weder vor eine Kamera treten noch durch persönliche Details identifizierbar werden. Dadurch entsteht ein mediales Ungleichgewicht: Mit jener Person, die sichtbar ist und spricht, kann sich das Publikum leichter emotional beschäftigen.
Die Gefahr besteht darin, dass aus einem Fall sexuellen Missbrauchs allmählich eine Geschichte über den Absturz eines prominenten Mannes wird. Dann geht es um seine Karriere, sein Lebenswerk und die Frage, ob das Publikum ihm irgendwann vergeben kann. Das Kind wird zur Randfigur in einer Erzählung, die eigentlich von seinem Schutz handeln müsste.
Bühnen und ORF ziehen Konsequenzen
Die Folgen für Paals berufliche Laufbahn sind bereits sichtbar. Der Wiener Stadtsaal sagte sämtliche geplanten Spieltermine mit ihm ab. Auch die Kulisse Wien und das Kabarett Niedermair strichen angekündigte Veranstaltungen. Bereits die Premiere seines neuen Programms „Apropos übrigens“ war kurzfristig abgesagt worden – zunächst mit Verweis auf gesundheitliche Gründe.
Der ORF erklärte auf Anfrage der APA, derzeit nicht mit Paal zusammenzuarbeiten. Auch Wiederholungen früherer Produktionen seien aktuell nicht geplant.
Sein Manager Erich Schindlecker zeigte sich gegenüber der Kleinen Zeitung fassungslos. Eine „grandiose Künstlerkarriere“ sei mit einem Schlag vernichtet worden. Auch diese Aussage zeigt die Verschiebung: Die Öffentlichkeit spricht über eine zerstörte Karriere, während das betroffene Kind unsichtbar bleibt.
Die Absagen sind noch keine strafrechtliche Verurteilung. Veranstalter müssen jedoch entscheiden, wen sie auf ihre Bühnen stellen und was sie ihrem Publikum sowie ihren Beschäftigten zumuten können. Paal hat die zentralen Handlungen zudem selbst öffentlich eingeräumt. Die Bühnen reagierten daher nicht bloß auf ein anonymes Gerücht.
Ein Geständnis ist keine Heldentat
Dass Paal die wesentlichen Vorwürfe öffentlich einräumt, ist für die Aufarbeitung relevant. Der Aufruf, bei einer sexuellen Anziehung zu Kindern rechtzeitig professionelle Hilfe zu suchen, ist inhaltlich richtig.
Das macht Paal jedoch weder zum Vorbild noch zum glaubwürdigen Botschafter für Prävention – in seinem Fall wurde der Schutz eines Kindes bereits verletzt.
Nach dem derzeit bekannten Ablauf erstattete Paal seine Selbstanzeige im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Erpressung. Die Mutter und die Großmutter des Kindes sollen ihn mit der Veröffentlichung angeblich vorhandener belastender Aufnahmen unter Druck gesetzt haben. Paal soll bereits erhebliche Geldbeträge bezahlt haben, bevor er die Polizei einschaltete.
Die Selbstanzeige erfolgte somit nicht ohne äußeren Anlass. Das macht sie nicht bedeutungslos, ordnet sie aber ein.
Ein Geständnis kann Einsicht zeigen und später möglicherweise bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Es macht die eingeräumten Handlungen nicht kleiner. Wer jetzt vor allem darüber spricht, wie mutig Paals Video gewesen sei, macht erneut den Erwachsenen zur Hauptfigur.
Vom Beschuldigten zum geläuterten Mahner?
Auch die Form und Sprache von Paals Videobotschaft werden inzwischen kritisch analysiert. Er spricht von „Schande“, einer früheren „Phase“ und davon, dass niemand gewusst habe, wie es in ihm aussehe. Am Ende fordert er Menschen mit ähnlichen Neigungen auf, Hilfe zu suchen und dadurch Kinder zu schützen.
Die Psychotherapeutin und Sexualtherapeutin Monika Wogrolly beschreibt in einem Gastbeitrag für News eine mögliche psychologische Trennung zwischen der öffentlichen Person und einem verborgen gehaltenen Parallelleben. Für eine solche Trennung wird der Begriff „Kompartimentierung“ verwendet: Widersprüchliche Lebensbereiche werden voneinander abgeschottet, während das eigene Selbstbild und der Alltag lange aufrechterhalten werden können.
Das ist eine allgemeine psychologische Einordnung und keine Diagnose Paals. Wogrolly betont ausdrücklich, dass sich aus Medienberichten weder eine pädophile Störung noch die Echtheit seiner Reue feststellen lässt. Auch der Besitz von Kindesmissbrauchsmaterial erlaubt für sich allein keine psychiatrische Ferndiagnose.
Relevant ist dennoch die Sprache des Videos. Scham richtet sich stärker auf das eigene beschädigte Selbstbild. Schuld und Verantwortung richten den Blick auf die Handlung, ihre Folgen und die geschädigte Person. In Paals Botschaft steht über weite Strecken sein eigenes Innenleben im Mittelpunkt.
Sein abschließender Appell kann präventiv sinnvoll sein. Gleichzeitig verschiebt er seine öffentliche Rolle: Der Beschuldigte erscheint plötzlich als geläuterter Mahner, der andere vor ähnlichen Handlungen warnt. Damit kann aus einem Geständnis sehr schnell eine neue Erzählung entstehen – jene eines gefallenen Mannes, der nun seine Erfahrung nutzt, um andere zu retten.
Kritik am Video: Wo bleibt das Kind?
Auch ein Gastkommentar des Kabarettisten „der Kuseng“ in der Wiener Zeitung greift diese Verschiebung auf. Der Autor kritisiert, dass Paal ausführlich über seine Schande, sein Innenleben und die frühere „Phase“ spreche, während die Perspektive des Kindes kaum vorkomme.
Diese Kritik deckt sich mit dem Kern der Debatte in sozialen Medien. Paal besitzt ein bekanntes Gesicht, eine öffentliche Stimme und eine jahrzehntelang aufgebaute Reichweite. Das Kind besitzt all das nicht – und darf aus Gründen des Kinderschutzes auch nicht öffentlich vorgeführt werden.
In sozialen Medien erhielt das Video dennoch Likes und Herzreaktionen. Daraus lässt sich nicht ablesen, was jede einzelne Person damit ausdrücken wollte. Trotzdem zeigt die Reaktion, wie schnell sich emotionale Aufmerksamkeit auf den Erwachsenen richtet, sobald er öffentlich über seine Gefühle spricht.
„Zu mir war er immer nett“ widerlegt keinen Missbrauch
Bei bekannten Beschuldigten fällt beinahe zwangsläufig der Satz: „Das hätte ich ihm niemals zugetraut.“
Menschen erinnern sich an freundliche Begegnungen, gemeinsame Auftritte oder kluge Aussagen. Paal galt vielen als intelligenter, ruhiger und angenehmer Kollege. Weil dieses Bild nur schwer mit den Vorwürfen zusammenpasst, beginnen manche an der Tat zu zweifeln.
Alfred Dorfer, mit dem Paal unter anderem bei „Dorfers Donnerstalk“ zusammengearbeitet hatte, zeigte sich „vollkommen erschüttert“. Während der gemeinsamen Arbeit habe es keine Anzeichen gegeben. Dorfer betonte zugleich, dass die Gedanken in erster Linie beim betroffenen Kind sein müssten.
Die Kabarettistin Caroline Athanasiadis benannte den zugrunde liegenden Denkfehler deutlich. Der Satz „Zu mir war er immer lieb“ sei kein Gegenargument. Ein Mensch könne ihr gegenüber freundlich und respektvoll gewesen sein und einem anderen Menschen trotzdem etwas Schreckliches angetan haben. Sympathie ist kein Gegenbeweis.
Genau hier liegt eine wichtige Lehre aus dem Fall. Es gibt kein verlässliches äußeres Täterprofil. Menschen, die sexuelle Grenzen von Kindern überschreiten, sind nicht automatisch an ihrem Aussehen, ihrer Bildung oder ihrem Beruf zu erkennen. Sie können freundlich, angesehen und sozial gut eingebunden wirken.
Für heftige Kritik sorgte hingegen eine Aussage des Kabarettisten Gerold Rudle im ORF-Radio Niederösterreich. Rudle bezeichnete Paal als „reflektierten, sehr gscheiten und liebenswerten Menschen“. Zwar nannte er die Taten zugleich „absolut unverzeihlich“, meinte aber auch, alle sollten weniger verurteilen, weil „in uns allen“ irgendwo ein Monster schlummere.
Diese Aussage löste in sozialen Medien Empörung aus. Die Kritik richtete sich vor allem gegen die erneute Betonung von Paals liebenswerter Seite und gegen die pauschale Vorstellung, jeder Mensch trage dasselbe Risiko solcher Handlungen in sich.
Genau hier braucht es eine klare Unterscheidung. Aus der Tatsache, dass es kein äußerlich erkennbares Täterprofil gibt, folgt nicht, dass in allen Menschen gleichermaßen ein potenzieller Sexualstraftäter steckt. Eine solche Verallgemeinerung verwischt Verantwortung und kann die konkrete Tat beinahe zu einem allgemeinen menschlichen Kontrollverlust umdeuten. Auch der Satz „Es kann jeder sein“ ist zu pauschal. Treffender ist: Wir können Täter nicht zuverlässig an ihrer äußeren Erscheinung oder ihrem öffentlichen Auftreten erkennen.
Entscheidend ist deshalb, wie Erwachsene mit den Grenzen von Kindern umgehen. Werden unerwünschte Berührungen akzeptiert? Darf ein Kind Nein sagen? Verlangt jemand Geheimnisse, schafft Abhängigkeiten oder sucht wiederholt unbeobachtete Situationen mit einem Kind? Einzelne Auffälligkeiten beweisen keinen Missbrauch, sollten aber ernst genommen und gegebenenfalls mit einer Fachstelle besprochen werden.
Die mutmaßliche Erpressung macht Paal nicht unschuldig
Die Mutter und die Großmutter des Kindes sollen laut Anklage mit der Veröffentlichung belastender Aufnahmen gedroht und Paal dadurch zur Zahlung von rund 189.000 Euro gebracht haben. Beide Frauen sind wegen schwerer Erpressung angeklagt und befinden sich in Untersuchungshaft. Auch für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Sollte sich dieser Vorwurf bestätigen, handelt es sich ebenfalls um ein schweres Verbrechen. Einen sexuellen Übergriff nicht zu melden und stattdessen für Geld auszunutzen, wäre strafrechtlich und moralisch verwerflich.
Daraus folgt jedoch keine Entlastung Paals. Ein Mensch kann Opfer einer Erpressung geworden sein und zugleich Verantwortung für einen sexuellen Übergriff tragen. Beide Sachverhalte können gleichzeitig wahr sein und müssen rechtlich getrennt beurteilt werden.
Besonders wichtig ist: Das Verhalten der Mutter oder Großmutter darf niemals dem Kind zugerechnet werden. Ein Kind trägt keine Verantwortung dafür, wie Erwachsene nach einem Übergriff handeln.
Warum Paal auf freiem Fuß ist
In sozialen Medien sorgt besonders ein Umstand für Empörung: Paal befindet sich auf freiem Fuß, während die wegen schwerer Erpressung angeklagten Frauen in Untersuchungshaft sitzen. Daraus wird teilweise der Schluss gezogen, die Justiz bewerte Erpressung als schwerwiegender als sexuellen Missbrauch eines Kindes.
Diese Schlussfolgerung ist falsch. Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe und sagt nichts darüber aus, welches Verhalten moralisch schlimmer ist. Sie darf nur verhängt werden, wenn neben einem dringenden Tatverdacht ein gesetzlicher Haftgrund besteht – etwa Fluchtgefahr, Verdunkelungs- oder Verabredungsgefahr beziehungsweise Tatbegehungsgefahr.
Nach Angaben des Standard ging Paal selbst zur Polizei, stimmte einer freiwilligen Nachschau in seiner Wohnung zu und händigte den Ermittlern seine Datenträger aus. Aus Sicht der Behörden habe er damit kooperiert. Der vorgeworfene Übergriff soll zudem Anfang 2025 stattgefunden haben. Nach der behördlichen Beurteilung lag bei Paal kein gesetzlicher Haftgrund vor. Deshalb befindet er sich auf freiem Fuß.
Bei den beiden Frauen nahm das Gericht hingegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr an. Sie befinden sich deshalb in Untersuchungshaft. Diese unterschiedlichen Entscheidungen sagen nichts über die spätere Schuldfrage oder die endgültige Höhe möglicher Strafen aus.
Warum den mutmaßlichen Erpresserinnen mehr Haft droht
Auch die unterschiedlichen Strafrahmen sorgen im Netz für Unverständnis. Paal drohen nach Angaben der Staatsanwaltschaft sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Bei den wegen schwerer Erpressung angeklagten Frauen liegt der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren.
Das bedeutet nicht, dass das Gesetz Geld höher bewertet als den Schutz eines Kindes. Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer erklärte gegenüber dem Standard, dass Paal das Grunddelikt des sexuellen Missbrauchs einer unmündigen Person vorgeworfen werde. Für schwereren sexuellen Missbrauch, insbesondere bei Beischlaf oder vergleichbaren Handlungen, gelten andere und höhere Strafrahmen.
Den beiden Frauen wird hingegen die qualifizierte Form der schweren Erpressung vorgeworfen. Die mutmaßliche Erpressung soll sich über einen längeren Zeitraum hingezogen und Paal zur Zahlung von rund 189.000 Euro gebracht haben.
Erpressung ist juristisch zudem mehr als ein reines Vermögensdelikt. Sie greift auch in die persönliche Freiheit ein und erzeugt erheblichen psychischen Druck. Die Strafrahmen beruhen daher auf den konkreten gesetzlichen Tatbeständen. Sie sind keine Rangliste darüber, welches menschliche Leid mehr zählt.
Ob diese Strafrahmen angemessen sind, darf politisch diskutiert werden. Die Untersuchungshaft und die gesetzlichen Höchststrafen einzelner Tatbestände dürfen jedoch nicht miteinander vermischt werden.
Kindesmissbrauchsmaterial ist keine private Vorliebe
Paal sagt in seinem Video, es habe eine Phase in seinem Leben gegeben, in der er „Lust auf solche Videos“ gehabt habe. Später habe er den alten Rechner und die darauf gespeicherten Dateien vergessen.
Diese Darstellung darf nicht wie die Beschreibung eines peinlichen, aber privaten Lasters verstanden werden. Hinter Kindesmissbrauchsmaterial stehen reale Kinder. Solche Bilder und Videos dokumentieren oder inszenieren sexuelle Gewalt und Ausbeutung.
Auch das Speichern, Tauschen und Konsumieren trägt dazu bei, dass die Aufnahmen weiter zirkulieren. Für die betroffenen Kinder kann damit die Erfahrung verbunden sein, dass die Bilder ihres Missbrauchs jederzeit erneut auftauchen und von fremden Menschen betrachtet werden.
Ob Paal später tatsächlich nicht mehr an die Dateien dachte, wird für die rechtliche Beurteilung allein nicht entscheidend sein. Zu klären ist unter anderem, wie das Material beschafft wurde und weshalb es sich auf seinen Geräten befand.
Was die Kommentare über die Debatte zeigen
Die von Mimikama ausgewerteten Kommentare sind kein repräsentatives Abbild der Bevölkerung. Sie zeigen jedoch wiederkehrende Reaktionsmuster: Zweifel an der Aufrichtigkeit von Paals Entschuldigung, Empörung über den Strafrahmen, Missverständnisse über die Untersuchungshaft und Spekulationen über die Rolle der Mutter und Großmutter.
Für diese Einordnung haben wir öffentlich sichtbare Kommentare in der Diskussion unter dem Frage-und-Antwort-Artikel des Standard vom 17. September 2026 stichprobenartig ausgewertet. Die Auswahl ist nicht repräsentativ, macht aber wiederkehrende Argumentations- und Reaktionsmuster sichtbar.
Andere Kommentare versuchen, Paals sympathisches öffentliches Auftreten mit den eingeräumten Handlungen in Einklang zu bringen. Während manche vor allem seine Reue betonen, erinnern andere daran, dass sich die Aufmerksamkeit auf das betroffene Kind richten müsse. Daneben findet sich die Forderung, über Strafe hinaus auch über Prävention zu sprechen.
Besonders problematisch sind unbelegte Behauptungen, die Mutter und Großmutter könnten den Übergriff absichtlich herbeigeführt haben. Dafür gibt es derzeit keine gerichtliche Feststellung. Bestätigt ist lediglich die Anklage wegen schwerer Erpressung. Weitergehende Szenarien sind Spekulationen.
Auch Mutmaßungen über einen möglichen Suizid Paals gehören nicht in eine sachliche Debatte. Sie verschieben den Blick erneut auf ihn, können Betroffene zusätzlich belasten und tragen nichts zur Aufklärung bei.
Die Moderation des Standard-Forums weist zu Recht darauf hin, dass Angehörige und von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen mitlesen könnten. Das gilt für jede Kommentarspalte.
Digitale Vorverurteilung kann sogar das Urteil beeinflussen
Beschimpfungen, Todeswünsche und öffentliche Gewaltfantasien sind nicht bloß geschmacklos. Sie können auch juristische Auswirkungen haben.
Der Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer weist darauf hin, dass die öffentliche Reaktion bei einer späteren Strafzumessung eine Rolle spielen kann. Im Verfahren gegen Florian Teichtmeister wurde die massive gesellschaftliche Vorverurteilung als mildernder Umstand berücksichtigt. Vor dem Straflandesgericht hatten Demonstrierende damals sogar einen Galgen aufgestellt.
Das bedeutet nicht, dass kritische Berichterstattung oder sachliche Kommentare unzulässig wären. Medien dürfen über eine Anklage berichten, Paals eigene Aussagen wiedergeben und sein veröffentlichtes Video einordnen. Auch deutliche Kritik an den eingeräumten Handlungen ist legitim.
Problematisch wird es bei Gewaltandrohungen, Entmenschlichung und digitaler Selbstjustiz. Wer in Kommentarspalten möglichst grausame Strafen verlangt, zur Gewalt aufruft oder einen öffentlichen Pranger errichtet, schützt kein Kind. Im schlimmsten Fall liefert die öffentliche Vorverurteilung der Verteidigung später sogar ein Argument für eine mildere Strafe.
Auch deshalb ist ein verantwortungsvoller Umgang keine Rücksichtnahme auf Paal. Er schützt die rechtsstaatliche Aufarbeitung und verhindert, dass berechtigte Empörung in Handlungen umschlägt, die dem Verfahren schaden können.
Ein Leitfaden für den verantwortungsvollen Umgang
Wenn ein Kind von einem Übergriff erzählt
Erzählt ein Kind von sexuellen Berührungen oder anderen Grenzverletzungen, sollte seine Aussage ernst genommen werden. Erwachsene sollten möglichst ruhig bleiben, zuhören und dem Kind deutlich vermitteln, dass es keine Schuld trägt.
Das Kind sollte nicht mit immer neuen Detailfragen bedrängt werden. Suggestive Fragen wie „Hat er das und das gemacht?“ können Erinnerungen beeinflussen und spätere Ermittlungen erschweren. Besser sind offene Formulierungen wie: „Magst du mir erzählen, was passiert ist?“
Versprechen wie „Ich sage das niemandem“ sollten ebenfalls vermieden werden. Erwachsene können dem Kind stattdessen erklären, dass sie Hilfe holen müssen, damit es geschützt wird. Auch eine eigenmächtige Konfrontation des mutmaßlichen Täters kann problematisch sein, wenn dadurch das Kind unter Druck gerät oder Beweise verschwinden.
Eine Kinderschutzstelle, die Kinder- und Jugendhilfe oder die Polizei können dabei helfen, die nächsten Schritte sicher zu planen. Besteht unmittelbare Gefahr, muss sofort die Polizei verständigt werden.
Der Falter stellt die entscheidende Präventionsfrage
Der Falter weist auf eine Frage hin, die in der verständlichen Empörung leicht untergeht: Was geschieht mit Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, bevor sie eine Straftat begehen?
Die Redaktion legt dabei auch einen für sie selbst unangenehmen zeitlichen Zusammenhang offen. Erst rund zwei Wochen vor Bekanntwerden des Falles hatte der Falter ein im Juni geführtes Interview mit Paal veröffentlicht. Anlass war die geplante Premiere seines neuen Kabarettprogramms. Von den Vorwürfen und Paals späterem öffentlichen Eingeständnis habe die Redaktion zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nichts gewusst.
Das zeigt noch einmal, weshalb Sätze wie „Das hätte doch jemand bemerken müssen“ zu kurz greifen. Ein öffentlich angepasstes und erfolgreiches Leben kann neben einem streng abgeschotteten Bereich bestehen, von dem selbst langjährige Kolleginnen und Kollegen, Freunde oder Redaktionen nichts wissen. Daraus folgt keine Mitschuld des Umfelds. Entscheidend ist, wie auf konkrete Hinweise oder Grenzverletzungen reagiert wird.
Der Falter erinnert in diesem Zusammenhang an ein Gespräch mit einem Mann, den die Redaktion anonymisiert „Lukas“ nennt. Er meldete sich vor rund drei Jahren nach der Verurteilung des Schauspielers Florian Teichtmeister. Lukas beschrieb sich als beruflich erfolgreich und sozial eingebunden. Zugleich fühlte er sich sexuell zu pubertierenden Mädchen hingezogen und wusste, dass er diese Neigung niemals ausleben durfte. Er suchte professionelle Hilfe und wandte sich an ein spezialisiertes Therapieangebot.
„Lukas“ berichtete, dass er selbst rund ein Jahr auf einen Therapieplatz warten musste und die Behandlung privat bezahlte. Seine Erfahrung lässt sich nicht automatisch auf alle Hilfsangebote übertragen, verweist aber auf eine wichtige politische Frage: Sind spezialisierte Angebote ausreichend verfügbar und auch für Menschen erreichbar, die eine private Behandlung nicht finanzieren können?
Diese Perspektive ist unbequem, aber für den Kinderschutz notwendig. Sexuelle Anziehung zu Kindern und eine konkrete Missbrauchshandlung sind nicht dasselbe. Wer solche Gedanken oder Neigungen bei sich feststellt, trägt jedoch die Verantwortung, sie niemals an einem Kind auszuleben und kein Missbrauchsmaterial zu konsumieren. In Österreich bietet das Projekt „Nicht Täter Werden“ eine anonyme und unverbindliche Kontaktaufnahme an.
Warum Prävention und Verantwortung zusammengehören
Der Fall Paal darf nicht nachträglich als gelungene Präventionsgeschichte dargestellt werden. Paal suchte nach den bisher bekannten Informationen nicht rechtzeitig Hilfe, um einen Übergriff zu verhindern. Er hat eine sexuelle Handlung an einem Kind öffentlich eingeräumt und spricht selbst von einer Phase, in der er entsprechende Videos konsumiert habe.
Sein Appell an andere Menschen, früher professionelle Unterstützung zu suchen, ist inhaltlich richtig. Er ändert nichts daran, dass diese Hilfe in seinem eigenen Fall zu spät kommt, um das betroffene Kind vor dem Übergriff zu bewahren.
Präventionsangebote bedeuten keine Milde gegenüber Menschen, die bereits Taten begangen haben. Ihr Zweck besteht darin, weitere Opfer zu verhindern. Wer Menschen, die noch keine Tat begangen haben und Hilfe suchen, ausschließlich beschimpft oder stigmatisiert, kann die Schwelle erhöhen, sich rechtzeitig professionelle Unterstützung zu holen.
Gerade deshalb müssen zwei Aussagen gleichzeitig möglich sein: Wer einem Kind sexualisierte Gewalt antut, trägt dafür Verantwortung. Menschen, die bei sich sexuelle Neigungen zu Kindern bemerken und noch keine Tat begangen haben, brauchen erreichbare, vertrauliche Behandlungsmöglichkeiten – im Interesse möglicher Opfer.
Hilfe muss erreichbar sein, bevor ein Kind missbraucht wird, und nicht erst dann, wenn Polizei, Justiz und Öffentlichkeit eingeschaltet sind. Der Falter fasst diesen Gedanken sinngemäß so zusammen: Prävention ist keine Schonung potenzieller Täter. Sie ist der Versuch, Taten zu verhindern.
Hilfe und Notrufnummern in Österreich
Rund um die Uhr, kostenlos und vertraulich für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen. Informationen von Rat auf Draht
Beratung für betroffene Kinder, Jugendliche, Angehörige und Menschen, die sich um ein Kind sorgen. Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 14 Uhr. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Hilfe der Kinderschutzorganisation die möwe
In allen Bundesländern gibt es regionale Kinderschutzzentren für betroffene Kinder, Jugendliche und Bezugspersonen. Übersicht der Kinderschutzzentren
Spezialisierte Beratung und Unterstützung für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder in Wien. Beratungsstelle Tamar
Kostenlos und anonym, werktags von 8 bis 20 Uhr.
Rund um die Uhr für Männer in Krisensituationen.
Anonyme und unverbindliche Kontaktaufnahme für Menschen, die sich sexuell zu Kindern oder Jugendlichen hingezogen fühlen und Übergriffe verhindern wollen. Projekt „Nicht Täter Werden“
Mimikama meint
Der Fall Günther Paal zeigt, wie schnell soziale Medien einen Missbrauchsfall in eine Geschichte über den bekannten Beschuldigten verwandeln. Sein Auftreten wird gedeutet, sein Mut bewertet, seine frühere Beliebtheit gegen die eingeräumten Handlungen gehalten.
Reue kann für die persönliche und juristische Aufarbeitung eine Rolle spielen. Sie macht die Tat nicht ungeschehen. Auch die mutmaßliche Erpressung ändert nichts an Paals eigener Verantwortung. Und sein Appell, rechtzeitig Hilfe zu suchen, bleibt richtig – er kommt in seinem eigenen Fall nur zu spät.
Wir werden Täter nicht zuverlässig an ihrem Gesicht erkennen. Wir können aber darauf achten, wie Erwachsene mit den Grenzen von Kindern umgehen. Wir können Kindern zuhören, ihre Aussagen ernst nehmen und Hilfe holen, wenn uns etwas auffällt.
Und wir können verhindern, dass das betroffene Kind in sozialen Medien zur Nebenfigur in der Geschichte eines prominenten Erwachsenen wird.
Quellen
- ORF Wien: Missbrauchsvorwürfe gegen Gunkl – Anklage
- Der Standard: Selbstanzeige führt zu Anklage gegen Günther Paal alias „Gunkl“
- Falter: Kindesmissbrauch – Der Fall Gunkl und was jetzt geschehen muss
- Wiener Zeitung: Fall Gunkl – Wenn das Opfer aus dem Blick gerät (Gastkommentar „der Kuseng“)
- News: Der Fall Gunkl – Doppelleben, Scham und Verantwortung (Monika Wogrolly)
- Heute: „Liebenswert“ – Rudle schockt mit Gunkl-Ansage im ORF
- ORF: Kindesmissbrauch – Appelle zu stärkerem Fokus auf Opferschutz
- MeinBezirk: Alle Kabaretttermine von Gunkl abgesagt
- Kleine Zeitung: Warum Gunkl eine geringere Strafe als den mutmaßlichen Erpresserinnen droht
- Der Standard: Kindesmissbrauch – Was wir bisher über den Fall Günther Paal alias „Gunkl“ wissen
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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