Social Media unter 13: Was Deutschlands Pläne für Kinder und Plattformen bedeuten

Deutschland plant eine Altersgrenze für soziale Netzwerke. Der Hintergrund erklärt auch die vorgesehenen Schutzfunktionen und die Unterschiede zu EU und Österreich.

💬Welche Regeln gelten für Kinder auf Social-Media-Plattformen? Antworten finden Sie im Leitfaden Plattformen und Regeln.

Deutschland will Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich verbieten. Die Bundesregierung hat dazu am 14. Oktober 2026 einen Plan beschlossen. Das Verbot gilt aber noch nicht. Dafür braucht es erst ein Gesetz. Wann die neuen Regeln starten sollen, steht noch nicht fest.

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Der Plan von Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien betrifft auch die Apps selbst. Sie sollen für Kinder sicherer werden. Dazu gehören zum Beispiel andere Einstellungen für den Feed, also die Beiträge und Videos, die eine App anzeigt. Auch Eltern sollen mehr Unterstützung bekommen, wenn sie ihre Kinder im Internet begleiten.

Was Deutschland für Kinder unter 13 plant

Kinder unter 13 sollen grundsätzlich keinen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten. Ausnahmen soll es für Angebote geben, die nachweislich für Kinder geeignet sind. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind unterschiedliche Einschränkungen geplant, je nach Alter. Welche Funktionen sie genau nutzen dürfen, muss noch festgelegt werden.

Deutschland möchte solche Regeln gemeinsam mit den anderen EU-Staaten einführen. Dafür wird gerade über den sogenannten EU Kids Act verhandelt, einen europäischen Gesetzesvorschlag zum Schutz von Kindern im Internet. Bis es eine gemeinsame Altersgrenze gibt, will die Bundesregierung eigene Regeln für Deutschland schaffen. Dafür soll das deutsche Jugendschutzgesetz geändert werden.

Warum bei der EU von 13 und von 15 Jahren die Rede ist

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag am 17. September 2026 vorgestellt. Sie plant, dass Kinder unter 13 grundsätzlich kein Social-Media-Konto haben dürfen. Mit 13 und 14 Jahren sollen Jugendliche ein eingeschränktes Konto nutzen können, das ihre Eltern einrichten und betreuen. Ab 15 sollen sie ein eigenes Konto eröffnen dürfen.

Bei den eingeschränkten Konten sollen die Eltern bestimmen, welche Kontakte erlaubt sind. Die Nutzung soll auf höchstens eine Stunde am Tag begrenzt sein. Auch für Jugendliche ab 15 sollen die Apps besondere Schutzfunktionen haben, solange sie minderjährig sind.

Wenn eine Überschrift „Social Media ab 13“ sagt, kann damit also das Konto unter Aufsicht der Eltern gemeint sein. „Social Media ab 15“ bezieht sich auf ein eigenes Konto. Die beiden Zahlen beschreiben verschiedene Möglichkeiten der Nutzung. Wir haben das in unserem Artikel zum EU Kids Act ausführlicher erklärt. Diese europäischen Pläne legen noch nicht fest, wie Deutschlands eigene Regeln im Detail aussehen werden.

Apps sollen Kinder weniger zum Weitermachen drängen

Die Bundesregierung will, dass Anbieter den Schutz von Kindern schon beim Entwickeln ihrer Apps berücksichtigen. Der Fachbegriff dafür lautet „Safety by Design“. Gemeint ist: Eine App soll von Anfang an sicher gestaltet sein. Eltern müssten dann weniger Einstellungen selbst suchen und ändern, um ihre Kinder zu schützen.

Dazu sollen Funktionen verhindert werden, die Kinder zu übermäßiger Nutzung verleiten. Automatische Empfehlungen sollen standardmäßig ausgeschaltet sein. Solche Empfehlungen bestimmen etwa, welches Video als Nächstes im Feed auftaucht. Die App würde Kindern diese Funktion also nicht von sich aus einschalten.

Die EU-Kommission nennt weitere Beispiele in ihrem Vorschlag. Dazu gehören endloses Scrollen ohne echte Pausen und Belohnungen, die Kinder dazu drängen, jeden Tag zurückzukommen. Empfehlungen aufgrund des Nutzungsverhaltens sollen standardmäßig aus sein. Fremde sollen Kinder auch nicht einfach anschreiben können.

Eine Altersgrenze allein beantwortet diese Fragen nicht. Ein Jugendlicher kann alt genug für ein Konto sein und trotzdem von einer App ständig zum Weitermachen gedrängt werden. Deshalb sollen die Regeln auch das betreffen, was nach dem Anmelden passiert. Nach Darstellung der EU-Kommission müssten die größten Plattformen zeigen, wie sie die Schutzpflichten erfüllen. Unabhängige Prüfer sollen diese Pläne kontrollieren.

Der europäische Vorschlag betrifft außerdem Online-Spiele und App-Stores, in denen man Apps herunterlädt. Auch Betriebssysteme, also die Grundsoftware eines Geräts, sollen erfasst werden. Hinzu kommen KI-Begleiter: Programme, mit denen man sich unterhalten kann und die wie ein persönlicher Begleiter auftreten. Für diese Angebote sind ebenfalls Regeln vorgesehen, die zum Alter der Nutzer und zur jeweiligen Anwendung passen sollen.

Muss man künftig seinen Ausweis hochladen?

Eine Altersgrenze funktioniert nur, wenn die Anbieter das Alter zuverlässig prüfen können. Deutschland setzt dafür unter anderem auf „d-you“. Das ist eine geplante App, die als digitale Brieftasche für Ausweisdaten und andere Nachweise dienen soll. Sie soll ab Anfang 2027 kostenlos und freiwillig verfügbar sein. Ihre Funktionen sollen danach schrittweise erweitert werden.

Für einen Altersnachweis soll die Plattform nicht automatisch alle Ausweisdaten bekommen. Laut Eckpunktepapier kann es reichen, dass die App bestätigt: Diese Person hat das geforderte Mindestalter erreicht. Der vollständige Name und das genaue Geburtsdatum müssten für diesen Nachweis nicht mitgeschickt werden.

Wer „d-you“ nicht verwendet, darf deshalb laut Papier nicht benachteiligt werden. Wie die Altersprüfung bei den einzelnen Diensten genau funktionieren soll, ist noch zu klären. Und die Ankündigung, dass die App ab 2027 bereitstehen soll, bedeutet nicht, dass dann automatisch auch das Social-Media-Verbot startet.

Auch Jugendzentren und Schulen sollen helfen

Die Bundesregierung will ausdrücklich ins Gesetz schreiben, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch bei Fragen zum Internet zuständig ist. Dazu soll das Achte Buch Sozialgesetzbuch geändert werden. Jugendzentren und die Schulsozialarbeit sollen Kindern helfen, sicher und selbstbestimmt mit digitalen Medien umzugehen. Auch die Beratung von Familien soll diesen Bereich abdecken.

Damit Fachkräfte und Eltern leichter passende Hilfe finden, sollen bestehende Bildungsangebote in einer zentralen Datenbank gesammelt werden. Außerdem will die Bundesregierung kindgerechte Internetangebote ausbauen. Kinder sollen digitale Medien in einer Umgebung kennenlernen können, die zu ihrem Alter passt.

Für Grundschulkinder ist ein „KI-Seepferdchen“ geplant. Das Angebot soll ihnen erklären, woran sie KI-Anwendungen erkennen und wie sie deren Möglichkeiten und Risiken einschätzen können. Es soll deutschlandweit einheitlich angeboten werden.

Welche Aufgabe Eltern dabei haben

Die Anbieter sollen dafür verantwortlich sein, dass ihre Plattformen sicher sind. Eltern sollen ihre Kinder zusätzlich begleiten, je nachdem, wie alt und selbstständig sie sind. Die Bundesregierung will die bereits bestehende Aufsichtspflicht der Eltern im Bürgerlichen Gesetzbuch genauer auf die Mediennutzung beziehen. Die Pflicht der Anbieter, sichere Dienste bereitzustellen, bleibt dabei bestehen.

Eine bundesweite Informationskampagne soll Eltern über Risiken aufklären und zeigen, wo sie Unterstützung bekommen. Zunächst sollen Eltern von Vorschulkindern angesprochen werden. Der Start im Internet ist laut Eckpunktepapier noch für die letzten drei Monate des Jahres 2026 vorgesehen. Ab 2027 soll die Kampagne ausgeweitet werden.

Ärztliche Vorsorge soll auch die Mediennutzung aufgreifen

Zum Plan gehört auch, gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit der Mediennutzung früher zu erkennen. Das Gesundheitsministerium hat dazu schon am 18. August 2026 ein Förderprogramm veröffentlicht. Es richtet sich an Projekte, die untersuchen, wie Bildschirmmedien Kinder bis sechs Jahre beeinflussen und wie sich Probleme vermeiden lassen. Dabei soll auch betrachtet werden, welche Rolle die Mediennutzung der Eltern spielt.

Am 20. August beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss die Inhalte einer neuen ärztlichen Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren. Sie heißt U10 und soll unter anderem die Nutzung digitaler Medien und das psychische Wohlbefinden aufgreifen. Gibt es Hinweise auf gesundheitliche Risiken, sollen Kinder und Eltern beraten werden. Bis die neue Untersuchung angeboten werden kann, sieht der Beschluss weitere Schritte vor.

Außerdem sollen die Ergebnisse der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 künftig im Gelben Heft eingetragen werden, in dem ärztliche Untersuchungen von Kindern dokumentiert werden. Die J1 gibt es bereits. Neu ist die beschlossene Aufnahme ihrer Ergebnisse in dieses Heft.

Kinder sollen leichter Hilfe bei Übergriffen finden

Mit einer Kinder-Online-Wache soll es für junge Menschen leichter werden, Übergriffe im Internet bei der Polizei zu melden. Bestehende Online-Wachen sollen dafür kindgerecht gestaltet werden. Der Bund will sich gegenüber den Ländern dafür einsetzen, die für diese Angebote zuständig sind. Schulen sollen Kinder darüber informieren, und passende Beratungsangebote sollen ebenfalls erreichbar sein.

Das Papier kündigt außerdem gemeinsame Maßnahmen des Bundeskriminalamts und der Länderpolizeien gegen Cybergrooming an. Damit ist gemeint, dass jemand gezielt Kontakt zu Kindern aufnimmt, um sie sexuell zu missbrauchen.

Woher die Pläne kommen und wie es weitergeht

Die Pläne beruhen auf der Arbeit einer unabhängigen Expertenkommission zum Schutz von Kindern im Internet. Sie legte am 24. Juni 2026 insgesamt 56 Empfehlungen vor. Mit ihrem Abschlussbericht vom 11. September beendete sie ihre Arbeit. Auch Kinder und Jugendliche wurden beteiligt: Nach Angaben des Ministeriums diskutierten mehr als 100 junge Menschen in sieben Workshops über ihre Erfahrungen und Wünsche.

Das Familienministerium will nun mit den Ländern besprechen, wie die Maßnahmen umgesetzt werden können. Innerhalb der Bundesregierung soll es die Arbeit der beteiligten Ministerien abstimmen. Weitere Empfehlungen der Kommission sollen nach und nach aufgegriffen werden. Dabei hängt die Umsetzung auch davon ab, wer zuständig ist und welches Geld zur Verfügung steht.

Auf europäischer Ebene möchte die Bundesregierung zudem erreichen, dass Geldstrafen wegen Verstößen gegen den Jugendmedienschutz für Medienbildung verwendet werden. Das Geld soll also helfen, Kinder und Familien beim sicheren Umgang mit digitalen Angeboten zu unterstützen.

Was der deutsche Plan mit Österreich zu tun hat

Österreich hat am 27. Juli 2026 einen eigenen Gesetzesentwurf zur Prüfung und Stellungnahme veröffentlicht und ihn auch der EU-Kommission übermittelt. Dieser Entwurf setzt bei 14 Jahren an. Laut der damaligen Mitteilung des Bundeskanzleramts betrifft er Plattformen mit bestimmten Funktionen, etwa endlosem Scrollen oder automatischer Videowiedergabe. Kindgerechte Bereiche sollen möglich bleiben. Messenger wie WhatsApp sind nach dieser Darstellung ausgenommen.

Deutschland plant dagegen eine Grenze von 13 Jahren. Der deutsche Beschluss ändert nichts an Österreichs Regeln. Auch der EU-Vorschlag ist ein eigenes Verfahren. Wie die nationalen Pläne mit einem späteren EU-Gesetz zusammenpassen, muss noch geklärt werden.

Was für Familien an den neuen Regeln zählt

Für Familien kommt es darauf an, ob die geplanten Schutzfunktionen im Alltag helfen. Können Eltern die Kontakte ihres Kindes verständlich verwalten? Findet ein Kind rasch Hilfe, wenn es belästigt wird? Solche Fragen sind genauso relevant wie das Alter, ab dem ein Konto erlaubt ist.

Die kommenden Gesetze müssen genau festlegen, was Anbieter tun müssen. Erst dann lässt sich beurteilen, ob aus den angekündigten Schutzmaßnahmen brauchbare Hilfe wird. Ein Konto als „kindgerecht“ zu bezeichnen, reicht dafür allein nicht aus.

Quellen

BEHÖRDE
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
14. Oktober 2026
BEHÖRDE
Europäische Kommission
Zuletzt aktualisiert am 8. Oktober 2026
BEHÖRDE
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
11. September 2026
BEHÖRDE
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ohne Datumsangabe; am 14. Oktober 2026 zum Kabinettsbeschluss veröffentlicht
BEHÖRDE
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Ohne Datumsangabe


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