Die Behauptung
Trump habe auf Truth Social erklärt, die staatliche Bitcoin-Reserve und das geplante Kryptogesetz CLARITY Act seien abgesagt.
Aufgestellt von: https://web.archive.org/web/20261106193950/https://x.com/Defi_Warhol/status/2118229076871946309
Irreführend
Irreführend. Als bestätigte Nachricht taugt der Screenshot nicht: Wir konnten die angebliche Erklärung Trumps nicht bestätigen. Eine Fälschung ist durch unsere Prüfung ebenfalls nicht nachgewiesen.
Für die angebliche Erklärung liegt uns ein Screenshot vor, aber kein überprüfbarer Originalbeitrag von Trumps Plattform Truth Social. Das Bild allein belegt deshalb nicht, dass Trump die beiden Vorhaben abgesagt hat.
Der Screenshot wurde am 5. November 2026 auf X verbreitet. Er sieht aus wie ein Beitrag Trumps und trägt das Datum 4. November. Darin werden die Bitcoin-Reserve und der CLARITY Act für abgesagt erklärt. Die Weiterverbreitung ist durch einen archivierten X-Beitrag dokumentiert.
Was hinter den beiden Vorhaben steckt
Die Bitcoin-Reserve ist ein staatlicher Vorrat an der Digitalwährung Bitcoin. Trump ordnete ihre Einrichtung im März 2025 an. Noch am 2. November 2026 bezeichnete das Weiße Haus sie als erfülltes Versprechen. Eine amtliche Bestätigung für die behauptete Absage fanden wir nicht.
Der CLARITY Act ist ein geplantes US-Gesetz, das Regeln für den Handel mit Kryptowährungen festlegen soll. Das Repräsentantenhaus hat dem Entwurf zugestimmt. Im Senat scheiterte im September eine Abstimmung über das weitere Verfahren. Das war Wochen vor dem angeblichen Trump-Post und belegt keine Absage durch Trump.
Unsere direkte Prüfung von Trumps Originalkonto war technisch eingeschränkt. Wir können daher weder den angeblichen Beitrag bestätigen noch eine Fälschung sicher nachweisen. Wer den Screenshot weitergibt, sollte ihn deshalb nicht als bestätigte Nachricht über Trumps Kryptopolitik darstellen.
Quellen
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.

