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In sozialen Medien wird ein Auszug eines Beschlusses des Ärztetags geteilt, hinter dem eine Zwangsimpfung für Kinder vermutet wird. Dabei handelt es sich um eine Fehlinterpretation des Inhalts.

Ein Beschluss des Ärztetags führt derzeit zu Verunsicherung und Empörung, da viele Nutzer dahinter eine Zwangsimpfung für Kinder sehen.

Der Auszug stammt aus einem Beschluss des 124. Deutschen Ärztetags und ist mit 4. und 5. Mai 2021 datiert. Um folgenden Part handelt es sich:

Screenshot Facebook / markierter Teil des Beschlusses
Screenshot Facebook / markierter Teil des Beschlusses

„Das Recht auf Bildung mit Kita- und Schulbesuch kann im Winter 2021/2022 nur mit einer rechtzeitigen COVID-19-Impfung gesichert werden. Ohne rechtzeitige Impfung,
insbesondere auch für jüngere Kinder, führt ein erneuter Lockdown für diese Altersgruppe zu weiteren gravierenden negativen Folgen für die kindliche psychische Entwicklung.
Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erlangen Familien mit Kindern nur mit geimpften Kindern zurück.“

Bedeutet das eine Zwangsimpfung von Kindern?

Nein!

In Deutschland gibt es eine Impfpflicht, diese betrifft allerdings nicht – wie oftmals befürchtet oder behauptet – die COVID-19 Impfung, sondern die Masernimpfung. Und auch diese gilt nur für Angestellte bestimmter Berufssparten sowie Schul- oder Kindergartenkinder.

Zwangsimpfungen gibt es schlichtweg nicht. Das würde bedeuten, dass Kinder gegen ihren oder gegen den Willen ihrer Eltern geimpft würden. Dies trifft weder für die COVID-19 Impfung noch für Masernimpfung zu.
Denn: Impflicht ist nicht gleich Zwangsimpfung!

Was bedeutet dann der Auszug aus dem Beschluss?

Der Ärztetag sieht das Recht auf Bildung durch wiederholende Quarantäneanordnungen oder Maßnahmen wie häufiges Homeschooling gefährdet, was zu gravierenden negativen Folgen für die Entwicklung der Kinder führt.
Eine Teilnahme am Unterricht, um in den Genuss des Rechts auf Bildung zu kommen, kann nur dann effektiv wahrgenommen werden, wenn es die Möglichkeit für flächendeckende Impfungen auch für Kinder gibt.

Der Ärztetag fordert damit keine Impfpflicht oder gar Zwangsimpfung, sondern die Entwicklung einer COVID-19 Impfstrategie für Kinder und Jugendliche vor Einsetzen des Winters 2021/2022.

Fazit

Die Vermutung einer Zwangsimpfung ist reine Fehlinterpretation des Beschlusses des Ärztetags.

Auf eine Anfrage bei der Bundesärztekammer durch Correctiv erklärte Samir Rabbata, Pressesprecher: „Diese Meldung ist falsch. […] Eine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche, wie nun fälschlicherweise behauptet wird, hat der 124. Deutsche Ärztetag nicht gefordert.“

Tatsächlich wird die Entwicklung einer COVID-19 Impfstrategie für Kinder und Jugendliche gefordert.

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Quellen: Bundesärztekammer / Beschluss 124. Ärztetag (PDF), Correctiv


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