Deutschland streikt sich ab. Keiner weiß mehr genau, wer alles streikt. Und jetzt das: “Eilmeldung!!!!! Ab sofort streikt der Rettungsdienst!!!”
Derzeit wird eine Meldung bei Facebook und WhatsApp verteilt, an welche man noch so viele “Ausrufezeichen” anheften kann: sie wird dadurch nicht wahrer – sie ist auch als solche nicht ernst gemeint. Wer jedoch hier den ironischen Unterton nicht bemerkt, gefährdet unter Umständen in Not Geratene! Daher sollte die Meldung in dieser Art nicht geteilt werden.
Der komplette Inhalt der Meldung lautet:
Eilmeldung!!!!!
Ab sofort streikt der Rettungsdienst!!!
Bei entsprechenden Nofallsituationen nutzen Sie bitte Ihre Privat-PKW`s.
Reanimationen sind selbständig durchzuführen. Bei Komplikationen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker! Die Bestattungsunternehmen sind vorsichtshalber informiert und in 24h Rufbrereitschaft, da mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen zu rechnen ist!
Krankentransporte, wie z.B. Einweisungen in Krankenhäuser, sind selbständig vorzunehmen.
Bei Verkehrsunfällen, besinnen Sie sich bitte auf Ihre Erste-Hilfe-Ausbildung. Das Befreien aus deformierten Kraftfahrzeugen ist bis auf weiteres Ihnen selbst überlassen.
Bei Verlust von Körperteilen und Gliedmaßen sind diese unverzüglich aufzusammeln und fachgerecht zu entsorgen, um die Gesellschaft vor Geruchsbelästigung zu schützen.
Nach dem übermäßigen Genuss von Alkohol ( C2H5OH ) oder Drogen und Medikamenten, verbringen Sie sich bitte selbständig ins nächstgelegene Klinikum.
Jedwedes gewalttätige Verhalten richten Sie bitte gegen sich selbst, da wir uns nicht in der Lage sehen, dieses während des Streikes aufrecht zu erhalten!
Dasselbe gilt auch für Beleidigungen, Spucken sowie Urinieren und Erbrechen!
Desweiteren gilt, jedwede Notfall-oder Gefahrensituation ist für die nächsten 168 Stunden zu vermeiden!
Wir sehen uns leider nicht mehr in der Lage, bei einem durchschnittlichen Netto- Stundenlohn von ca. 9,30 Euro die obengenannten Tätigkeiten aufrecht zu erhalten!Das Rettungsdienstfachpersonal bedankt sich schon im Voraus für Ihr Verständnis und Unterstützung während der Streikmaßnahmen!
Teilen ausdrücklich erwünscht und erbeten!!!!

(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)
Diese Meldung ist gefährliche Ironie!
Auch wenn es dem ursprünglichen Verfasser durchaus darum geht, auf einen harten Job hinzuweisen, welche nach eigenen Angaben unterbezahlt ist, so tragt diese Meldung ein großes Gefahrenpotential: viele Menschen verstehen den Sinn nicht und überlesen die ironischen Spitzen innerhalb des Textes – schlimmer noch: man nimmt sie für bare Münze (fatal: „Bei Verlust von Körperteilen und Gliedmaßen sind diese unverzüglich aufzusammeln und fachgerecht zu entsorgen, um die Gesellschaft vor Geruchsbelästigung zu schützen.“).
Inwiefern es nun sinnvoll ist, Lebensrettende Maßnahmen in einen ironischen Zustand zu setzen, sollte man überdenken. Speziell aus der Erfahrung heraus, dass viele Menschen derart geschriebene Aufrufe für Ernst halten.
Wer das glaubt und danach handelt, bringt in in Not Geratene in Gefahr, denn in reellen Notfallsituationen soll man immer die 112 (Deutschland) rufen. Grundsätzlich stehen nach §133 SGB allen Versicherten eine Versorgung mit Krankentransportleistungen zu. Es gibt also somit in Deutschland eine Notfallersorgungspflicht. Sicherlich kann in Krankenhäusern gestreikt werden, aber die Notfallversorgung ist immer gewährleistet.
Dürfen Retter streiken?
Wer sich mit diesem Thema ein wenig ernsthafter und außerhalb des massenweisen Gebrauchs von Ausrufezeichen informieren möchte, darf gerne den übersichtlichen Blogeintrag “Exkurs: Rettungsdienstrecht – Teil 3: Dürfen Retter streiken?” anschauen.
(Screenshot: iurastudent.de)
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