Auf einem Video erscheint der 2021 getötete Christopher Pelkey und spricht scheinbar zu seiner Familie, zum Gericht und zu Gabriel Paul Horcasitas. Der Hinweis auf die Herstellung mit KI steht am Anfang. Trotzdem durfte der Strafrichter die künstlichen Aussagen laut dem Arizona Court of Appeals nicht als verlässliche Stimme des Opfers werten.
Eine Jury hatte Gabriel Paul Horcasitas wegen Totschlags verurteilt. Im Mai 2025 erhielt er 10,5 Jahre Haft – mehr als die von der Staatsanwaltschaft beantragten neun Jahre. Der Richter äußerte sich bei der Strafzumessung positiv über die im Video vermittelte Vergebung und wertete sie als glaubwürdigen Ausdruck von Pelkeys Charakter.
Das Berufungsgericht unterschied zwischen echten älteren Aufnahmen im Video und den künstlich erzeugten Passagen. Letztere dokumentierten keine wirklichen Aussagen Pelkeys. Sie gaben Vorstellungen seiner Schwester darüber wieder, was ihr Bruder möglicherweise gesagt hätte, und präsentierten diese mit seinem Gesicht, seiner Stimme und seiner Mimik.
Der Hinweis „KI-generiert“ löste dieses Problem nach Ansicht des Gerichts nicht. Er erklärte zwar die Herstellung, aber nicht die Herkunft der Worte und Gefühle. Weil das Video den Strafrichter erkennbar beeinflusst hatte, ordnete das Gericht am 30. September 2026 eine neue Strafzumessung an. Die Verurteilung wegen Totschlags bleibt bestehen.
Die Entscheidung gilt für diesen konkreten Fall in Arizona und ist kein allgemeines Verbot von KI-Darstellungen Verstorbener. Sie zeigt aber eine wichtige Grenze von Kennzeichnungen: Ein offen als künstlich bezeichnetes Video kann weiterhin den Eindruck erzeugen, ein Mensch habe Aussagen gemacht oder gebilligt, für die es keinen Beleg gibt.
Quellen
- Arizona Court of Appeals, Division One: State of Arizona v. Gabriel Paul Horcasitas, No. 1 CA-CR 25-0191, 30. September 2026
- Associated Press: Sentence tossed in Arizona case where deceased victim was depicted speaking in AI-generated video, 2. Oktober 2026
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
