Bescheid zu Asylbewerber-Leistungen in den sozialen Medien!
Autor: Tom Wannenmacher
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Am 29.1.2018 haben wir über den Bescheid des Landratsamts Landkreis Leipzig hier berichtet!
Nun gibt es auch eine offizielle Pressemeldung dazu, die wir an dieser Stelle wiedergeben dürfen!
Der Bescheid zu Asylbewerber-Leistungen in den sozialen Medien!
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Zur Frage, ob die in den sozialen Medien kursierenden Fotos mit abgebildete Schriftstücken echt sind, darf das Landratsamt Landkreis Leipzig keine Stellung beziehen. Diese Aussage fällt unter den Sozialdatenschutz. Allgemein ist jedoch zu sagen, dass die Bescheide die vom Landratsamt Landkreis Leipzig in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erstellt werden, in ihrer äußeren Erscheinung dem abgebildeten Schriftstück entsprechen.
Die Bescheide des Amtes sind so aufgebaut, dass in den Berechnungen eine Gesamtsumme ausgewiesen wird. Diese stimmt nicht notwendiger weise mit dem Auszahlungsbetrag überein. Zum Beispiel können die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfige Familie in einer Gemeinschaftseinrichtung monatlich durchaus über 4000 Euro betragen. Darin sind dann bereits alle Nebenkosten enthalten, ähnlich einem Studentenwohnheim oder einer anderen möblierten Unterkunft. Zudem ist auch die soziale Grundbetreuung enthalten. Diese Summe bekommt die Familie nicht ausbezahlt, der Betrag wird von der ausgewiesenen Gesamtsumme abgezogen.
Eine Flüchtlingsfamilie, die unter den Rechtskreis nach § 2 AsylbLG fällt, erhält Leistungen analog dem SGB XII. In einer Familienkonstellation mit 10 Personen kann von im Schnitt etwa mit 300 Euro pro Person ausgegangen werden. Die genauen Zahlen sind öffentlich zugänglich. Hier finden Sie beispielsweise die Regelsätze 2018 zur Grundsicherung. Hinzu kommen immer noch die Kosten der Unterkunft.
Auch das Portal Mimikama, das sich speziell mit der Prüfung von potentiellen Fake News beschäftigt, hat diese Informationen bekommen und verbreitet sie weiter.
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