Im Verlauf der vergangenen Tage wurden der Polizei gleich zwei Betrügereien gemeldet, bei denen die Täter ihre Opfer am Telefon hinters Licht führten und schlussendlich über 10.000 Euro erbeuteten.
Fall 1: Betrug via WhatsApp
Ein 70-Jähriger wurde zum Opfer der „WhatsApp-Masche“. In diesem Fall meldeten sich die Täter über den bekannten Messangerdienst bei dem Senior. Eine für ihn unbekannte Nummer erschien auf seinem Display und man erklärte mittels Textnachrichten, dass ihn gerade seine Tochter mit einer neuen Nummer anschreiben würde. Hintergrund sei, dass ihr eigenes Handy einen Defekt habe und sie darum eine neue Mobilnummer besäße; diese sei in seinem Handy noch nicht eingespeichert.
Auch das weitere Vorgehen verlief nach dem bekannten Muster. Die „Tochter“ müsse dringend wichtige Rechnungen überweisen, dies ginge jedoch auf ihrem neuen Handy noch nicht. Darum wurde der „Papa“ gefragt, ob er denn nicht kurz in Vorlage treten könne. Natürlich wollte das kontaktierte Opfer helfen und überwies knapp 4.000 Euro an unbekannte Empfänger.
Falle 2: Gewinnversprechen
In Flörsheim wurde ein Rentner angerufen und am Telefon darüber informiert, dass er 50.000 Euro gewonnen habe. Als „Gegenleistung“, um den Gewinn auch tatsächlich einstreichen zu können, wurde der Angerufene aufgefordert, Telefonkarten im Wert von mehreren tausend Euro zu kaufen und deren Aktivierungscodes am Telefon durchzugeben. Weiterhin sollten 2.000 Euro überwiesen werden. Die Anruferin spielte ihre Rolle psychologisch geschult perfekt und brachte den Mann dazu dies alles zu tun.
Gerade die Betrügereien mit der angeblich neuen Telefonnummer über Kurznachrichtendienste sind zurzeit immens stark verbreitet. Seien Sie immer höchst wachsam und lassen sich am Telefon niemals auf solche Spielchen ein. Rufen Sie ihre Familienmitglieder immer unter der Ihnen bekannten Nummer zurück, verlangen sie ein persönliches Vorbeikommen, lassen sie keine Ausrede gelten, sollte dies abgelehnt werden und sprechen sie mit Nachbarn oder anderen Familienmitglieder über den Sachverhalt.
Gleiches gilt für die Fälle der Gewinnversprechen. Sollten Sie tatsächlich etwas gewonnen haben, dann steht Ihnen der Gewinn auch ohne eine „Gebühr“ oder eine „Gegenleistung“ zu. Und wenn Sie bei keinem Gewinnspiel mitgemacht haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! Rufen Sie auf alle Fälle immer die Polizei an; egal ob die Betrüger an Ihr Geld gelangt sind oder Sie die Masche durchschaut haben.
Quelle: PD Main-Taunus – Polizeipräsidium Westhessen
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