Achtung vor: „Beste Verdienstmöglichkeit mit wenig Arbeit“

Autor: Tom Wannenmacher

Artikelbild: Shutterstock / Von OlegRi
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Betrüger locken online mit Jobangebot für Geldwäsche! „Mitarbeiter, die im Homeoffice bequem von zu Hause ihren Lebensunterhalt aufbessern“ oder „Beste Verdienstmöglichkeit mit wenig Arbeit“- mit solchen Jobangeboten locken Betrüger ihre Opfer bei einer kriminellen Masche, die derzeit verstärkt auftritt.

Die Täter inserieren diese Jobangebote überwiegend auf Online-Plattformen, beispielsweise bekannten Kleinanzeigenportalen, mit dem Ziel, über Konten, die von den Interessenten eröffnet werden müssen, Geld zu transferieren. Die Ermittler des Zentralkommissariats 50 des Polizeipräsidiums Nordhessen, die für Internetkriminalität zuständig sind, warnen vor dieser Masche und weisen auf die Strafbarkeit einer Tätigkeit als Finanzagent hin.

Die Betrugsmasche läuft in der Regel folgendermaßen ab:

Ein Interessent meldet sich auf die von den Betrügern geschaltete Anzeige und wird dann aufgefordert, ein Konto bei einer Online- oder Direktbank zu eröffnen. So wird der Interessent später zum sogenannten Finanzagent. Seine Tätigkeit besteht dann darin, die Geldbeträge, die Dritte auf sein Konto überwiesen haben, auf verschiedenen Wegen weiter zu transferieren. Nachdem das Geld das Konto des Finanzagenten verlassen hat, ist es zumeist verloren. So nutzen die Täter das Konto zum Empfang aus Geldern verschiedener Betrugshandlungen, wie etwa Online-Banking-Betrug oder Warenbetrug bei Kleinanzeigenmärkten. Die Ermittler des ZK 50 weisen auf die Strafbarkeit der Geldwäsche nach § 261 StGB hin, wonach solche Tätigkeiten als Finanzagent auch strafbar sind, wenn sie leichtfertig begangen wurden.

Ermittler raten zur Prüfung bei Überweisungen auf Online-Konten

Zudem raten die Ermittler zur Vorsicht und genauen Prüfung bei Überweisungen auf Online-Konten nach Käufen im Internet, denn es könnte sich um ein solches Geldwäsche-Konto handeln. Je höher der zu überweisende Betrag, je günstiger das Angebot oder je unbekannter der Empfänger, desto größer sollte das Misstrauen beim Kauf oder einer Überweisung sein. Insbesondere durch teilweise unaufgefordert übersandte Ausweispapiere der Geldempfänger sollte man sich nicht täuschen lassen, da eine Ausweiskopie der Finanzagenten bei Anlegen des Arbeitsvertrags von den Betrügern eingefordert wird. Auch eine Telefonnummer in einer Whatsapp-Kommunikation ist kein Hinweis auf eine registrierte Identität, denn die Betrüger bedienen sich oftmals fremder Accounts.

Quelle: Polizeipräsidium
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