Achtung vor Betrügern in sozialen Netzwerken

Betrug: Derzeit werden vermehrt Betrugshandlungen in sozialen Netzwerken durch die Polizei registriert. Hierbei sind vorrangig Personen betroffen

💬Woran erkennt man Fake News zuverlässig? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake News erkennen.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Derzeit werden vermehrt Betrugshandlungen in sozialen Netzwerken durch die Polizei registriert. Hierbei sind vorrangig Personen betroffen, die Gegenstände über einen Marktplatz innerhalb des sozialen Netzwerkes verkaufen wollen.

Vermeintlich interessierte potentielle Käufer erklären, dass sie die Waren in Eigenregie mithilfe eines Paketunternehmens bei dem Anbieter abholen lassen. Unter diesem Vorwand erfragen die Betrüger die Anschrift und E-Mail-Adresse des Anbieters. Nach Übermittlung dieser Daten erhält der Anbieter eine E-Mail, augenscheinlich von einem Versandunternehmen, in welcher er gebeten wird, eine Transportversicherung abzuschließen. Diese soll 100 Euro kosten und mithilfe einer Prepaidkarte gezahlt werden.

Die Vorauszahlung erhält der Anbieter angeblich nach Abschluss des Kaufes zurück. Reagiert der Anbieter nicht auf die geforderte Zahlung, bauen die angeblichen Kaufinteressenten immer mehr Druck auf. Sie senden weitere E-Mails mit dem Hinweis, dass bei Nichtzahlung das Versandunternehmen ein Gerichtsverfahren gegen den Anbieter einleiten wird. Es wird mit einer Geldstrafe im fünfstelligen Eurobereich oder mit Freiheitsstrafe gedroht.

Die Polizei weist nochmals darauf hin:

  • geben Sie keine persönlichen Daten von sich Preis,
  • lassen Sie sich nicht drängen oder unter Druck setzen,
  • reagieren Sie nicht auf derartige E-Mails und veranlassen Sie keine Zahlungen.

Sollten Sie Opfer derartiger Betrugsmaschen werden, wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle, auch wenn Ihnen kein finanzieller Schaden entstanden ist, denn auch ein versuchter Betrug ist strafbar.

Quelle: Landespolizeiinspektion Gotha


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)