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Da bei Telegram unter anderem die Möglichkeiten zur Beschwerde über strafbare Inhalte nicht leicht genug erkenn- und erreichbar sind, will das Bundesjustizministerium nun gegen den Messenger vorgehen.
Telegram und das NetzDG: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sieht vor, dass Nutzende von Online-Diensten einen einfachen Zugang zu Beschwerde- und Meldeoptionen haben, sollten sie dort strafbare Inhalte wahrnehmen. Auch sieht es das Gesetz vor, Usern die Möglichkeit zu bieten, in sozialen Medien ein Gericht hinzuzuziehen, sollten ihre Rechte dort verletzt werden. Telegram bietet nach Ansicht des Bundesjustizministeriums weder einfache Zugänge zu Beschwerdemeldungen, noch sei klar, an wen sich Gerichte bei Telegram im Falle von juristischen Belangen wenden könnten.
Konsequente Umsetzung des NetzDG auch bei kleineren Messengern
Deswegen habe das zuständige Bundesamt für Justiz zwei Schreiben für die Einleitung zweier Bußverfahren an Telegram in den Vereinigten Arabischen Emiraten geschickt. Das Unternehmen habe nun die Möglichkeit, hierzu Stellung zu beziehen. Grund für die Einleitung der Verfahren, sei insbesondere die Durchsetzung des neuen NetzDG, welches die schnelle und konsequente Löschung strafbarer Inhalte im Internet vorsieht. Das Ministerium wolle laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht auch kleinere Messenger-Dienste stärker regulieren, da besonders diese weltweit zum Austausch etwa rechter Gruppen genutzt würden.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass ungebremst strafbare Hasskommentare oder Aufrufe zur Gewalt verbreitet werden“, so Lambrecht.
Quelle: Telegram: Bundesjustizministerium geht gegen den Messenger vor (t-online.de)
Bild von Almas Alisolla auf Pixabay
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