Deutschland steht vor der Bundestagswahl im Herbst. Dabei geht es um jede Stimme. Aber es geht uns vor allem darum, dass du verstehst, was du da überhaupt machen sollst.
In unserem ersten Artikel haben wir tiefergehend erklärt, wie sich am Ende das Verhalten von NichtwählerInnen oder WechselwählerInnen den Sitzanteil einer dritten Partei bei der Bundestagswahl beeinflusst, OHNE dass sie diese Partei wählen (siehe HIER).
In diesem Artikel widmen wir uns der einfacheren Frage, ob man bei der Erst- und Zweitstimme dieselbe Partei (Parteizugehörigkeit) wählen muss. Hierzu schauen wir zunächst auf den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erklärt in dem folgenden Video den Unterschied zwischen der Erststimme und der Zweitstimme.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.bpb.de zu laden.
Bundestagswahl und die beiden Stimmen
Es dürfte durchaus weit verbreitet sein, dass Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz bei jeweils derselben Partei, bzw. Parteizugehörigkeit machen. Doch das ist keine Pflicht!
Die jeweiligen Kreuze dürfen komplett unterschiedlich gesetzt werden. Wichtig ist jedoch zu wissen, so wie es im Video der bpb auch erklärt wird, dass die Zweitstimme in der Wertung wichtiger ist. Denn das Ergebnis der Zweitstimmen bestimmt am Ende das Verhältnis der Sitze im Bundestag. Dennoch hat die Erststimme auch Auswirkungen. Diese Erststimme kann bewirken, dass es Überhangmandate und am Ende auch Ausgleichsmandate gibt. Das ist recht einfach erklärt.
Überhang und Ausgleich
Du musst dir einfach ein paar leere Gefäße vorstellen. Diese Gefäße haben unterschiedliche Größen. Je nachdem, wie hoch dein Anteil in der Zweitstimme ausfällt, bekommst du eine Größe des Behälters zugeordnet. Jede Partei bekommt ein Gefäß zugeordnet, deren Volumina am Ende addiert immer einen Liter (=100 % der ursprünglichen Sitze) ergeben.
Nehmen wir mal an, deine Partei hat 20 % der Sitze über die Zweitstimme bekommen. Also bekommst du ein Gefäß mit 200 ml Fassungsvermögen zugeordnet. Dieses Gefäß wird nun gefüllt mit deinen Abgeordneten (Flüssigkeit). Und jetzt kommt die Erststimme ins Spiel.
Nehmen wir einmal an, deine Partei hat in so vielen Wahlkreisen die Erststimme gewonnen, dass nicht nur 200 ml Flüssigkeit eingefüllt wird, sondern 300ml! Diese 100ml, die nun zu viel sind, sind die Überhangmandate. Die müssen natürlich auch gewertet werden und müssen einen Platz bekommen.
Also bekommt deine Partei am Ende ein 300 ml Gefäß zugeordnet. Damit aber das Verhältnis gemäß der Zweitstimme gleich bleibt, bekommen alle anderen Parteien ebenfalls ein prozentual gleichermaßen vergrößertes Gefäß zugeordnet (in diesem Falle jeweils ein 50 % vergrößertes Gefäß). Dieses Gefäß füllen Sie entsprechend nicht durch ihre Erststimmen, sondern durch die sogenannten Listenplätze. Hierbei handelt es sich dann um die sogenannten Ausgleichsmandate.
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Das Ergebnis: Der ursprüngliche 1 Liter an Abgeordneten, der ausgegossen wird, hat sich vergrößert (in unserem Beispiel um 50 %). Und somit ist die Gesamtmenge an Flüssigkeit zwar mehr geworden (1,5 Liter), aber das Verhältnis zwischen den einzelnen Behältern ist gleich geblieben, da jeder einen etwas größeren Behälter bekommen hat.
Das führt am Ende in aller Regelmäßigkeit dazu, dass im Deutschen Bundestag wesentlich mehr Abgeordnete sitzen, als ursprünglich eingeplant war. Aktuell sitzen 709 Abgeordnete im Deutschen Bundestag, 111 davon sind durch Überhang und Ausgleichsmandate hineingekommen. Ohne diese Mandate wären es nur 598 Abgeordnete.
Bundestagswahl – Und auch hier gilt wieder:
Wir werden und wollen dich nicht in der Entscheidung deiner Wahl beeinflussen. Es geht darum, dass du deine Stimme bewusst einsetzt. Und dass du weist, WIE die Wahl funktioniert. Ein ungültiger Stimmzettel, weil du einen Fehler bei den Kreuzen gemacht hast, wäre doch ärgerlich. Setze dich zudem mit Parteiprogrammen auseinander und schaue, welche Partei im Großen und Ganzen deinen Ansichten entspricht.
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