Rückreisende sollen in Zukunft vor ihrem Abflug nach Deutschland einen Corona-Test machen, so der Plan der Bundesregierung.
Aktuell besteht ein verpflichtender Corona-Test vor der Einreise nach Deutschland nur dann, wenn man innerhalb der letzten zehn Tage in einem Gebiet mit besonders hohen Infektionszahlen oder verbreiteten Mutationen war.
Medienberichten zufolge liegt nun ein Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums vor, der einen generellen Corona-Test für Reisende vorsieht, die mit dem Flugzeug nach Deutschland kommen.
Dies gilt somit auch für Urlaubsrückkehrer wie jene, die Ostern auf Mallorca verbringen, das kürzlich von der Liste der Risikogebiete genommen wurde. Nun haben mehrere Tausende ihren Urlaub dort gebucht. Daher gilt nun auch für Malle-Reisende bei der Rückkehr nach Deutschland entsprechend der neuen Verordnung eine Testpflicht.
Verpflichtender Corona-Test für Flugpassagiere
Ab Sonntag, 28. März 2021, soll diese Regelung gelten. Reisende, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen wollen, müssen sich vor ihrem Abflug verpflichtend testen lassen.
Die Regelung sollte wohl bereits diesen Freitag in Kraft treten. Jedoch gibt es nun eine Frist bis Sonntag, damit sich Reisende und auch Fluggesellschaften darauf vorbereiten können. Die Testpflicht soll dann ab dem 28. März 00:00 Uhr und vorerst bis 12. Mai gelten.
Eine Veröffentlichung der neuen Verordnung wird noch heute erwartet, vorausgesetzt, das Kabinett stimmt zu.
Informationen aus der Verordnung
Im Entwurf der Verordnung heißt es, Betroffene müssten „vor der Abreise im Ausland dem Beförderer einen Nachweis“ vorlegen.
Die Verordnung solle außerdem „unabhängig davon gelten, ob die Beförderung aus einem Risikogebiet stattfindet.“
Können Reisende keinen Testnachweis bei der Abreise vorlegen, „dürfen sie nicht befördert werden.“
Der Test darf bei der Einreise nach Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Eventuell anfallende Kosten dafür sollen die Reisenden selbst tragen.
Fällt ein Test positiv aus, muss man sich im entsprechenden Land nach den dort gültigen Vorschriften in Quarantäne begeben.
Die Überprüfung der Test-Nachweise soll durch die Fluggesellschaften geschehen. Auch sind Kontrollen bei der Einreise nach Deutschland durch Polizei oder Gesundheitsämter möglich.
Hat ein Flugpassagier keinen negativen Corona-Test oder sind die Daten „offensichtlich unrichtig“, müssen die Airlines die Beförderung unterlassen, ansonsten drohen Bußgelder.
Ansteckungen und weitere Fälle in Deutschland vermeiden
Durch die verpflichtenden Corona-Tests vor dem Abflug werden die Möglichkeiten, dass infizierte Personen reisen und auch andere während eines Flugs anstecken könnten, oder auch weitere Infektionsfälle in Deutschland vermindert. Damit werden auch die bestehenden Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen ergänzt.
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Quellen: t-online.de, tagesschau, BR24
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