Wie viel Meinungsfreiheit und Toleranz ist auf Social Media angebracht? Wo liegen die Grenzen? Darüber spricht Mai Thi Nguyen-Kim auf ihrem Kanal.
Meinungsfreiheit in den Kommentarspalten auf Social Media. Das ist häufig eine Gratwanderung. Und diese Gratwanderung kennen auch wieder seit Jahren. Doch was muss ein Betreiber eines Social-Media-Kanals am Ende tolerieren?
Was vor allem müssen die kommentierenden am Ende tolerieren? Das ist eine große Frage, die Mai Thi Nguyen-Kim sich in ihrem Kanal gestellt hat. Eine Frage, die auch wir uns intern schon häufig gestellt haben.
Auf Social Media sind viele Menschen der Ansicht, dass sie ihre Meinung frei äußern dürfen, ohne dass diese gelöscht, verborgen oder blockiert wird. Da wird dann mit der Meinungsfreiheit argumentiert. Darin sind bereits zwei Gedankenfehler vorhanden.
Nicht alles, was geäußert wird, ist auch eine Meinung oder von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Staat verspricht, dass er sich nicht einmischt, sofern folgender Rahmen eingehalten wird:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
In Österreich gelten sehr ähnliche Bestimmungen, die unter Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung EMRK, sowie Art. 13 StGG eingesehen werden können.
Ferner muss eine Meinung nicht zwingend und unwidersprochen stehen gelassen werden. Das ist etwas, was viele Menschen glauben. Eine Meinungsäußerung kann durch eine andere Meinung in Widerspruch gestellt werden.
Ein ganz wichtiger Punkt ist jedoch, dass die Betreiber von Social Media Kanälen durchaus und ohne jede Begründung Kommentare löschen können und auch dürfen. Die sogenannte Meinungsfreiheit wird lediglich seitens des Staates gewährleistet. Es gibt kein Gesetz dieser Welt, dass ein Recht auf einen Social Media Kommentar gewährleistet, der für ewig vorhanden bleibt.
Um diese Fragenbasis geht es nun in dem neuen Video auf maiLab, dass wir euch zu Herzen legen wollen. Denn dieses Video spricht im Grunde für die Menge der Social-Media-Kanal-Betreiberinnen und Betreiber.
Daher möchten wir euch zum Abschluss auch unsere Social Media Richtlinien an die Hand geben. In diesen Richtlinien haben wir recht deutlich formuliert, wie wir uns das Leben in den Kommentarspalten auf unseren Social-Media-Kanälen vorstellen. Es wäre also durchaus Wert, einen Blick darauf zu werfen. Und nicht nur einen Blick darauf werfen, sondern auch am Ende sich daran halten. Hier entlang.
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