Die Behauptung
In einem Facebook-Post wird behauptet, dass die EU das Bargeld bis 2030 vollständig abschaffen wolle, angeblich wegen Sicherheitsbedenken in Bezug auf Cyberkriminalität.
Aufgestellt von: Social Media
Falsch
Die EU plant nicht, das Bargeld abzuschaffen. Euro-Banknoten und -Münzen sind in 20 EU-Ländern gesetzliches Zahlungsmittel. Die EU-Kommission will das Bargeld sogar weiter stärken und gleichzeitig die Einführung eines digitalen Euro als Ergänzung zum Bargeld vorbereiten.
Gerüchte/Behauptungen zum Bargeld
Das Facebook-Posting behauptet konkret, dass die EU das Bargeld bis 2030 abschaffen wolle. Als Begründung werden die hohen Verluste durch Cyberkriminalität angeführt, die sich weltweit auf 10,5 Billionen Dollar belaufen sollen. Diese Zahl wird hervorgehoben, um die Dringlichkeit der Sicherheitsbedenken zu unterstreichen.

Bewertung
Die Behauptung, die EU wolle das Bargeld bis 2030 abschaffen, ist falsch. Die EU hat keine derartigen Pläne und arbeitet stattdessen aktiv an der Stärkung des Bargelds. Auch die Zahl der Verluste durch Cyberkriminalität ist übertrieben und beruht auf einem Übersetzungsfehler.
Die Fakten
Der Status von Banknoten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel im Euroraum, zu dem auch Österreich gehört, ist in Artikel 128 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie in Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 festgelegt. Das bedeutet, dass Händler Barzahlungen nicht ablehnen dürfen, es sei denn, beide Parteien haben vorher eine andere Zahlungsweise vereinbart.
Auch Behörden und öffentliche Dienstleister müssen grundsätzlich Bargeld annehmen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Europäische Zentralbank (EZB) bestätigt auf ihrer Website zur Bargeldstrategie, dass es auch in Zukunft Euro-Bargeld geben wird.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. Januar 2021 bestätigt, dass das EU-Recht einer Regelung entgegensteht, die die rechtliche oder tatsächliche Abschaffung des Euro-Bargelds bezweckt oder bewirkt. Bargeld ist somit durch vorrangiges EU-Recht geschützt und Änderungen der EU-Verträge können nur mit Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten vorgenommen werden.
Plan für digitalen Euro
Die EU-Kommission will mit einer neuen Verordnung den Euro als Bargeld stärken. Gleichzeitig bereitet sie die Einführung eines digitalen Euro als Ergänzung vor. Dieser digitale Euro soll ein elektronisches Zahlungsmittel sein, das jedem kostenlos zur Verfügung steht. Er soll in einer elektronischen Geldbörse (Wallet) gespeichert werden und Zahlungen ohne Internetverbindung ermöglichen. Die Einführung des digitalen Euro ist für das Jahr 2028 geplant, sofern bis dahin alle rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen sind.
Die Österreichische Nationalbank (OeNB) setzt sich dafür ein, dass sowohl Bargeld als auch der digitale Euro von Unternehmen gleichermaßen akzeptiert werden. In Österreich wollen ÖVP und FPÖ das Bargeld sogar in der Verfassung verankern.
Hacking-Zahlen stimmen
Das Facebook-Posting gibt den weltweiten Schaden durch Cyberkriminalität mit 10,5 Billionen Dollar an. Tatsächlich beläuft sich der Schaden laut dem Crime Complaint Center (IC3) des FBI auf 10,5 Milliarden US-Dollar. Das englische Wort „billion“ bedeutet im Deutschen „Milliarde“. Dieser Übersetzungsfehler hat zu der falschen Zahl geführt.
Die im Posting genannten Zahlen zu Hackerangriffen in Österreich sind hingegen korrekt. Laut Cybercrime-Bericht des Bundeskriminalamts (BKA) gab es im Jahr 2020 12.914 und im Jahr 2022 22.376 angezeigte Fälle von „Cybercrime im engeren Sinne“. Darunter fallen kriminelle Handlungen, bei denen Angriffe auf Daten oder informationstechnische Systeme mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden.
Fazit
Die Behauptung, die EU wolle das Bargeld bis 2030 abschaffen, ist falsch. Euro-Banknoten und -Münzen bleiben in 20 EU-Ländern gesetzliches Zahlungsmittel. Die EU-Kommission plant, das Bargeld zu stärken und ergänzend einen digitalen Euro einzuführen. Durch einen Übersetzungsfehler wurden auch die Verluste durch Cyberkriminalität falsch dargestellt.
Melden Sie sich für den Mimikama-Newsletter an und besuchen Sie unsere Online-Vorträge und Workshops, um mehr über die Bekämpfung von Desinformation zu erfahren.
Quelle: dpa-factchecking
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.
