Durchsuchung: Wer kinderpornographische Fotos oder Videos erhält, darf sie nicht weiterverbreiten

Autor: Tom Wannenmacher


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Artikelbild: Ann in the uk / Shutterstock.com
Artikelbild: Ann in the uk / Shutterstock.com

In Augsburg fanden am 29.6 und 30.6. groß angelegte Durchsuchungsaktionen zu Kinderpornographie statt. Die meisten der Beschuldigten selbst, waren Jugendliche.

Die Polizei berichtet am 30.6.21 in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Augsburg: Am gestrigen Dienstag und heutigen Mittwoch führte die Kripo Augsburg mit Unterstützungskräften der Einsatzhundertschaft des PP Schwaben Nord mehr als 20 Durchsuchungen im Stadtbereich Augsburg sowie den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg durch. Grund der Durchsuchungsaktion ist der Tatverdacht des Besitzes bzw. Verbreitens kinderpornografischer Schriften. Dabei handelte es sich um Einzelfälle, die in keinem direkten Zusammenhang stehen.

Beim Großteil der Beschuldigten handelt es sich um Jugendliche, Heranwachsende oder junge Frauen bzw. Männer. Diesen wird vorgeworfen, Bilder oder Videos mit sexuellen Handlungen – meist auf ihrem Smartphone – besessen oder verbreitet zu haben. Dies geschah größtenteils über Chats wie WhatsApp, aber auch mittels Clouds oder Social Media- Plattformen.

Da die Bilddateien Minderjährige bei sexuellen Handlungen zeigen oder sexuelle Inhalte direkt an Minderjährige (persönlich oder in Gruppen) geschickt wurden, liegt bereits der eingangs genannte Tatverdacht vor.

Aus diesem Grund führt die Kripo Augsburg seit geraumer Zeit intensive Ermittlungen zum genannten Themenkomplex. In diesem Zusammenhang wurden nach Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse durch das Amtsgericht Augsburg erlassen und gestern bzw. heute vollzogen. Dabei wurden die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht und Smartphones sowie sonstige Datenträger sichergestellt. Diese werden nun durch die Ermittler nach strafrechtlich relevanten Inhalten ausgewertet.

Der Kripo ist dabei bewusst, dass es sich bei den Beschuldigten nicht um Betreiber einschlägiger Portale von Pädophilen handelt. Man verzeichnet aber in den vergangenen Jahren einen spürbaren Anstieg im Deliktsfeld der Kinderpornografie.

Ursachen hierfür können u.a. sein:

  • das Internet wird nahezu von Jedermann genutzt und schafft somit Gelegenheit
  • 2015 erfolgte eine Gesetzesänderung des einschlägigen §184b StGB
  • ein gestiegenes öffentliches Interesse in der Bevölkerung durch entsprechende Berichterstattung von bundesweit aufsehenerregenden Verfahren, dadurch zunehmendes Anzeigeverhalten und Erhöhung der Verfolgungsmaßnahmen

Das Ermittlungsverfahren der Kripo Augsburg belegt diese Feststellungen beispielhaft durch folgende Ereignisse:

  • eine Jugendliche zeichnete eigene sexuelle Handlungen mit ihrem Handy auf und schickte das Video einem 13-Jährigen Kind über WhatsApp. Da das besagte Bildmaterial von Personen unter 18 Jahren stammt, besteht hier der Verdacht des Verbreitens von jugendpornografischer Schriften. Außerdem wurden dadurch einem Kind derartige Inhalte zugänglich gemacht, weshalb auch der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Raum steht.
  • ein 14-Jähriger verbreitete Nacktbilder seiner minderjährigen Ex-Freundin über WhatsApp. Außerdem schickte er pornografische Inhalte an einen weiteren Minderjährigen
  • mehrere Beschuldigte waren Mitglieder von WhatsApp-Gruppen, in denen kinderpornografische Bilddateien eingestellt wurden. Da die Dateien – teils automatisch – auf deren Smartphones heruntergeladen wurden, ist bereits der Besitz von kinderpornografischen Schriften erfüllt. Außerdem waren in einigen Fällen auch Minderjährige in diesen Gruppen aktiv und kamen dadurch mit diesen Inhalten in Berührung.

Jedoch sind nicht nur junge Menschen von den Ermittlungen betroffen.

So wird einem Mitte 30-Jährigen vorgeworfen, mindestens 1.000 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt auf eine Cloud hochgeladen zu haben. Auch dessen Wohnung wurde durch Beamte nach Beweismitteln durchsucht.

Durch die kriminalpolizeilichen Maßnahmen möchte die Kripo Augsburg auch unterstreichen, dass das Internet und Chat-Gruppen kein rechtsfreier Raum sind. Bei den abgebildeten Personen handelt es sich meist um junge Menschen, deren intim angefertigten Bilder durch das Zutun anderer im Netz kursieren. Oft ist es schwer, diese Bilder vollkommen aus dem Internet zu verbannen. Betroffene haben in vielen Fällen vor allem psychisch damit zu kämpfen, dass ihre intimen Bilder in Umlauf geraten sind. Es sind auch immer wieder Fälle bekannt, bei denen Betroffene mit der Veröffentlichung von dementsprechendem Bildmaterial diskreditiert oder sogar erpresst werden.

Wer kinderpornographische Fotos oder Videos erhält soll den Kreislauf unterbrechen und darf diese nicht weiterverbreiten

Die Kripo appelliert daher an alle, bei Erhalt von derartigem Bildmaterial den Kreislauf der Weiterverbreitung zu unterbrechen, diese Dateien sofort zu löschen und auf keinen Fall in irgendeiner Art weiterzuschicken oder in Gruppen online zu stellen. Ein solches Verhalten ist kein Kavaliersdelikt und wird von der Polizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft auch konsequent verfolgt. Somit wird die gestrige und heutige Durchsuchungsaktion keine einmalige Aktion der Augsburger Kripo sein.

Da es sich bei vielen Beschuldigten um Minderjährige handelt, wird seitens der Staatsanwaltschaft und Polizei darum gebeten, auf detaillierte Nachfragen hinsichtlich der persönlichen Umstände der Beschuldigten zu verzichten.

Quelle: Polizeipräsidium Schwaben-Nord
Artikelbild: Ann in the uk / Shutterstock.com


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