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Die meisten von euch haben schon mal einen Online-Kauf gemacht. Und als Dankeschön darf man sich in einigen Online-Shops eine Gratis-Ausgabe einer Zeitschrift aussuchen.
Das Anfordern eines Gratis-Magazins führt in vielen Fällen allerdings zu einem kostenpflichtigen Abonnement. Meist sind nur die ersten Ausgaben unentgeltlich, was jedoch nicht immer deutlich erkennbar ist. Die Verbraucherzentrale Hamburg geht rechtlich gegen Vertriebsfirmen vor, die mögliche Kosten verschleiern, und sammelt Fälle von Betroffenen.
Dankeschön!
„Schaut man sich die Zeitschriftenangebote auf die Schnelle an, wird bei vielen Anbietern nicht klar, dass das Dankeschön am Ende etwas kosten wird“, berichtet Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Von ,Dein Dankeschön mit nur einem Klick’ sei da die Rede, ,xx Ausgaben gratis’ oder ,keine Versandkosten’. Auf den Bestellbuttons stehe lediglich ,Jetzt gratis anfordern’ oder ,Jetzt anfordern’.
„So geht es nicht!“, stellt Rehberg klar. „Nur wenn der Bestellbutton den Schriftzug ,Zahlungspflichtig bestellen’ oder eine andere eindeutige Formulierung trägt, kommt ein gültiger Vertrag für ein kostenpflichtiges Abo zustande.“ Die Vertriebsfirmen Exclusiv Marketing GmbH und Sovendus GmbH mussten nach Abmahnungen der Verbraucherschützer die Schaltfläche, über die eine Bestellung ausgelöst wird, bereits überarbeiten.
„Wird durch den Bestellbutton nicht eindeutig klar, dass eine Zahlungspflicht besteht, muss auch keine Rechnung beglichen werden“, sagt Rehberg. In diesem Fall komme kein Vertrag zustande. Betroffene, die sich mit Forderungen konfrontiert sehen, sollten das Unternehmen auf den fehlenden Vertragsschluss hinweisen und nur hilfsweise den Widerruf erklären. „Flattern trotzdem weiter Rechnungen für die vermeintliche Gratis-Zeitschrift ins Haus, hilft die Verbraucherzentrale“, so Rehberg.
Weitere Informationen zum Thema und ein Formular, um den eigenen Fall weiterzugeben, sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg.
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Quelle: vzhh.de
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