Warnung vor unseriösen Energievertragsvermittlern in Thüringen

In Thüringen versuchen gerade unseriöse Energievertragsvermittler Stromkunden neue Verträge unterzujubeln.

Autor: Susanne Breuer

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Im Stadtgebiet des thüringischen Pößneck sind aktuell unseriöse Energievertragsvermittler unterwegs. Sie geben sich als Vertreter der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck aus und versuchen, in geschickten Gesprächen, Verbraucher:innen an der Haustür neue Energieverträge unterzuschieben. Nicht selten ohne ihr Wissen, gegen ihren Willen und/oder zu schlechteren Konditionen. Diese Masche kommt auch in anderen Bundesländern vor.

Konkreter Fall in Pößneck

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor unseriösen Vermittlern, die im Auftrag eines Energieanbieters am Montag, 1. August, in Pößneck unterwegs waren. Die Vermittler klingelten an der Haustüre, stellten sich als Mitarbeitende der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck vor und gaben an, die Zählernummer und den Zählerstand der Kunden abgleichen zu wollen. Die Stadtwerke wiesen auf Nachfrage der Verbraucherzentrale darauf hin, dass es sich bei den ungebetenen Besuchern nicht um Mitarbeitende der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck handelt und auch keine Firma dazu beauftragt wurde.

Die Masche

Diese faule Masche der Energievertragsvermittler ist nicht unbekannt und führt schnell zum unerwünschten Vertragswechsel: Die angeblichen Berater fragen Daten wie die Zählernummer und den aktuellen Energielieferanten ab. Zusammen mit dem Namen und der Adresse des Kunden reichte das bis 27. Juli 2021 aus, um einen Wechselprozess einzuleiten. Wenig später erhalten die Verbraucher:innen überraschend das Begrüßungsschreiben des neuen Energieanbieters sowie eine Kündigungsbestätigung ihres bisherigen Lieferanten – der Wechsel wurde schon vollzogen, ohne dass die Betroffenen es mitbekommen haben.

Wichtig zu wissen

  • Wer einen Vertrag am Telefon oder an der Haustür geschlossen hat, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
  • Seit dem 27. Juli 2021 müssen Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung in Textform geschlossen werden. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien per Brief, Fax, E-Mail oder SMS erklären müssen, dass sie mit dem Vertrag einverstanden sind. In dem Schriftstück muss zumindest der Name der beiden Vertragsparteien stehen. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht notwendig. Ohne die Textform kann kein gültiger Vertrag zustande kommen. Leider zeigt die Praxis, dass auch nach dem 27. Juli 2021 einige Energieanbieter Wechsel ohne gültigen Vertrag einleiten. 
  • Betroffene sollten schnellstmöglich den neuen Vertrag (vorsorglich) widerrufen und ihren bisherigen Energieanbieter kontaktieren.

Was kann ich tun?

Viele Stadtwerke bieten auch die Eigenablesung an, bei der die Stromkunden jährlich aufgefordert werden, ihren Zählerstand selbst abzulesen und ihrem Versorger zu melden. Stehen dann unangemeldete Ableser vor der Tür, fällt es Eigenablesern noch leichter, einen möglichen Betrugsversuch zu erkennen.

Weitere Tipps finden Betroffene hier: „Was tun, wenn Ihnen ein Energievertrag untergeschoben wurde?“ 

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

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