Die Inhalte in dem Mail stimmen nicht, es handelt sich dabei um Erpressung unter dem Vorwand, höchst persönliches Videomaterial der Nutzer zu besitzen.

Ob man nun tatsächlich ab und zu „Schmuddelseiten“ besucht oder nicht, ob man vielleicht auch dem einen oder anderen natürlichen Verlangen nachgibt, oder ob man damit „um Himmels Willen doch niemals im Leben!“ irgendwas zu tun gehabt hat, ist in diesem Fall egal.

Mail mit pikantem Inhalt

Hier die Zusammenfassung, worum es in dem Mail geht: Ein Hacker hat sich mithilfe eines „maßgeschneiderten Computervirus“ über das drahtlose Netzwerk Zugriff zum System verschafft. So konnte er einerseits sämtliche Logindaten zu sozialen Netzwerken, E-Mails, Kontakten, etc. abgreifen.
Außerdem hätte er Zugriff auf den Browserverlauf und auf die Webcam. Hier konnte er sehen, dass der Nutzer häufig „Websites für Erwachsene“ besucht und sich dabei masturbierenderweise ein paar schöne Stunden macht.

Screenshot des E-Mails
Screenshot des E-Mails

Das Ergebnis: Der Hacker verfügt nun über Aufnahmen der Webcam sowie Aufzeichnungen der besuchten Schmuddelseiten. Diese hätte er nun zusammengefügt, und dafür „wünsche er sich einen Oscar“.

Man hätte nun die Wahl:

  • Dieses „spezielle Video“ wird gemeinsam mit vielen privaten Informationen mit allen Kontakten in sozialen Netzwerken geteilt, oder …
  • … man kommt der Forderung der Überweisung von 1400 USD in Form von Bitcoin nach. Damit würden alle Daten gelöscht. Man müsse allerdings innerhalb von zwei Tagen reagieren und überweisen.

„Jetzt liegt es in Ihrer Verantwortung, sich entweder dumm zu stellen oder sorgfältig über Ihre mögliche Zukunft nachzudenken und klug zu handeln“ – so die Abschlussworte.

Erpressung!

Ob die Vorwürfe im Mail stimmen oder nicht, macht keinen Unterschied. Der Sender dieses E-Mails möchte erreichen, dass man in Zugzwang gerät und meint, man müsse seiner Forderung nachkommen.

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Abgesehen davon, dass es nichts Verbotenes wäre, handelt es sich hier um Erpressung bzw. Sextortion (Sextortion beinhaltet die Begriffe Sex und Extortion – engl. für Erpressung). Und Erpressung ist sehr wohl verboten bzw. strafbar!

Die Polizei empfiehlt daher, den Forderungen nicht nachzukommen und Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten.

  • Kein Geld überweisen! Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
  • Anzeige bei der Polizei erstatten.
  • Nicht auf die Nachrichten reagieren, Kontakt zu anonymen Personen sofort abbrechen.
  • Chatverläufe, Nachrichten, Mails mittels Screenshots sichern.

Umfangreiche Informationen zu dem Phänomen Sextortion bzw. Sexpressing, Verhaltenstipps und einen Videoclip findet man auf den Internetseiten von ProPK, der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes: HIER

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)