EU-Sanktionen gegen Propagandisten: Diese Gesichter stecken hinter Putins Desinformationskrieg

Von der Front in Donezk bis zu Demos in Köln: Wer in Europa für den Kreml kämpft, und warum die EU jetzt erstmals eigene Bürger sanktioniert.

Die Behauptung

Die EU hat deutsche Staatsbürger wegen Beteiligung an russischer Desinformation auf die Sanktionsliste gesetzt.

Aufgestellt von: EU

Faktencheck: Wahr

Wahr. Mit der Verordnung (EU) 2025/965 hat die EU tatsächlich deutsche Staatsbürger, darunter Alina Lipp und Thomas Röper, wegen aktiver Beteiligung an russischen Desinformationsoperationen sanktioniert.

Kurze Faktenübersicht:

    • Mit dem 17. Sanktionspaket vom 20. Mai 2025 wurden 21 Personen und 6 Organisationen gelistet
    • Zwei deutsche Akteure, Alina Lipp und Thomas Röper, stehen im Zentrum
    • Sanktionen reichen von Einreiseverbot bis Plattformsperren
    • Ziel: Schutz demokratischer Strukturen vor gezielter Desinformation

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Ein Tabu ist gebrochen

Noch nie zuvor hat die EU eigene Staatsbürger wegen russischer Desinformation sanktioniert. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965 vom 20. Mai 2025 ist das nun geschehen. Insgesamt 21 Personen und 6 Organisationen wurden neu auf die Sanktionsliste gesetzt. Darunter zwei Deutsche, die in der russischen Propagandamaschinerie eine zentrale Rolle spielen: Alina Lipp und Thomas Röper.

Was hat die EU beschlossen?

Das 17. Sanktionspaket gegen Russland erweitert die Verordnung (EU) 2024/2642 um neue Zielpersonen, die laut EU direkt oder indirekt:

  • Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Mitgliedstaaten untergraben,
  • prorussische Narrative systematisch verbreiten,
  • kritische Infrastrukturen stören oder Spaltung in der Gesellschaft fördern.

Neu ist: Auch EU-Bürger können sanktioniert werden, wenn sie aktiv an solchen Operationen teilnehmen.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/965 – Offizieller Wortlaut (Auszug)

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/965 DES RATES vom 20. Mai 2025
zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 8. Oktober 2024 hat der Rat die Verordnung (EU) 2024/2642 angenommen.
(2) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die böswilligen Aktivitäten Russlands gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und Drittländer.
(3) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 21 natürliche Personen und sechs juristische Personen in die Liste […] aufgenommen werden sollten.
(4) Die Verordnung (EU) 2024/2642 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 20. Mai 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. Kallas

Alina Lipp (31), Die Kriegsbloggerin aus Donezk

Geboren in Hamburg, lebte Lipp bis 2021 in Deutschland, zog dann auf die von Russland besetzte Krim und später nach Donezk. Dort betreibt sie ihren Telegram-Kanal „Neues aus Russland“. Laut EU verbreitet sie dort täglich systematische Falschinformationen über den Krieg gegen die Ukraine, legitimiere russische Kriegsverbrechen und Hetze gegen ukrainische Flüchtlinge.

Sie tritt als „Kriegsreporterin“ in russischen Militärprogrammen auf, etwa beim Propagandasender Zvezda. Die EU wirft ihr vor, gezielt die Meinungsbildung in Deutschland beeinflussen zu wollen.

„Die Meinungsfreiheit im freien Europa ist tot“, so Lipps Reaktion auf die Sanktionen. Tatsächlich laufen gegen sie mehrere Ermittlungen in Deutschland, u. a. wegen Öffentlichkeitsverhetzung. Verfahren wurden ausgesetzt, da sie sich in Russland aufhält.

Alina Lipp - Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965: Erstmals sanktioniert die EU eigene Staatsbürger wegen Desinformation.
Alina Lipp – Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965: Erstmals sanktioniert die EU eigene Staatsbürger wegen Desinformation.

Thomas Röper (53), Der Anti-Spiegel des Kremls

Röper lebt seit 20 Jahren in Russland. Bekannt wurde er über seinen Blog „Anti-Spiegel„, auf dem er Putins Reden übersetzt, Corona-Verschwörungen verbreitet und russische Referenden legitimiert. Er trat als „Wahlbeobachter“ bei Scheinreferenden in besetzten ukrainischen Gebieten auf.

Die EU wirft ihm vor, gezielt pro-russische Narrative zu verbreiten, Kriegspropaganda zu liefern und westliche Politiker zu diskreditieren. Sein Kanal wird in russischen Propagandaforen zitiert, auf Telegram vernetzt er sich mit Akteuren wie Ken Jebsen und Compact.

„Mein Verlag, der Kopp-Verlag, kann mir vielleicht von Dienstag an kein Geld mehr schicken.“, sagt er über die Sanktionen. Spenden könnten strafbar werden.

Thomas Röper - Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965
Thomas Röper – Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965

Elena Kolbasnikova (48) & Max Schlund (Rostislav Teslyuk)

Das Ehepaar organisierte 2022 und 2023 prorussische Demos in Köln, trat auf Compact-Events auf und verbreitete Desinformation zur Ukraine. Laut EU bestehen enge finanzielle Verbindungen zu russischen Staatsstellen (Rossotrudnitschestwo).

Sie sollen ukrainische Minderjährige eingeschüchtert, Gewalttaten gegen Gegendemonstranten unterstützt und in rechtsextreme Netzwerke in Deutschland integriert sein.

Beide wurden in Deutschland strafrechtlich verfolgt, leben inzwischen in Russland. Putin verlieh Kolbasnikova per Dekret die russische Staatsbürgerschaft.

Elena Kolbasnikova - Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965
Elena Kolbasnikova – Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965
Rostislav Teslyuk - Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965
Rostislav Teslyuk – Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965

Yulia Prokhorova,TikTok gegen die Gasversorgung

Die russische Influencerin lebte bis 2024 in Bayern. Auf TikTok rief sie zur Energieverschwendung auf, um einen Gasmangel zu provozieren. Zudem beleidigte sie ukrainische Geflüchtete öffentlich, filmte sich bei Belästigungen und verbreitete die Videos online. Laut EU zielten ihre Kampagnen auf eine Destabilisierung der deutschen Infrastruktur und das gesellschaftliche Klima.

Yulia Sergeevna Prokhorova - Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965
Yulia Sergeevna Prokhorova – Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965

Andrei Kharkovsky, Kosaken-Kontakte in Köln

Der Russe lebt laut EU in Deutschland und führt dort die „Union kosakischer Krieger Russlands und des Auslands“ an. Diese organisiert militärähnliche Treffen und tritt als Ordner auf prorussischen Veranstaltungen auf. Die Gruppe ist Teil russischer Einflussstrukturen, die laut EU an Gewalttaten in der Ukraine beteiligt sind.

Andrei Kharkovsky - Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965
Andrei Kharkovsky – Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965

„Voice of Europe“

Eine Tarnorganisation mit Sitz in Prag. Laut EU wurde sie von Viktor Medwedtschuk (Putin-Vertrauter) und seinem Vertrauten Artem Marchevskyi heimlich gesteuert. Das Portal verbreitete Desinformation, schaltete Interviews mit AfD-Politikern (Krah, Bystron), und soll mit Geldzahlungen in Wahlprozesse eingegriffen haben.

Voice of Europe - Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965
Voice of Europe – Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965

„RED / AFA Media“

Ein Mediennetzwerk mit Sitz in Istanbul. Nah an russischen Propagandastrukturen, verbreitet u. a. Hamas-Narrative für ein deutsches Zielpublikum. Während der Besetzung einer Uni durch anti-israelische Gruppen koordinierte RED laut EU die Veröffentlichung von Gewaltbildern. Ziel: Polarisierung und Radikalisierung.

RED / AFA Media - Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965
RED / AFA Media – Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/965

Was bedeutet das juristisch?

  • Einreiseverbot in die EU (nicht aber ins eigene Heimatland)
  • Einfrieren von Vermögen, Konten und Geschäftstätigkeit
  • Plattformsperren und monetäre Sanktionen gegen Unterstützer
  • Auch Spenden oder Zahlungen an sanktionierte Personen könnten unter das Umgehungsverbot fallen, und somit strafbar sein.

Was bedeutet das konkret für Alina Lipp, Thomas Röper & Co.?

Mit der Verordnung (EU) 2025/965 setzt die EU neue Maßstäbe: Erstmals werden auch eigene Staatsbürger gezielt sanktioniert, wenn sie aktiv an russischer Desinformation und hybriden Einflussoperationen beteiligt sind. Doch was bedeutet das in der Praxis?

  • Einreiseverbot: Keine Einreise oder Durchreise durch EU-Mitgliedstaaten, auch nicht zu Transit- oder Familienzwecken.
  • Einfrieren von Vermögen: Sämtliche Konten, Immobilien, Beteiligungen und Wallets innerhalb der EU werden eingefroren, Zugriff ausgeschlossen.
  • Finanzierungsverbot: Es ist EU-weit verboten, Spenden, Zahlungen oder Dienstleistungen an sanktionierte Personen/Organisationen zu leisten, auch über Dritte.
  • Plattformsperren: Monetarisierung über YouTube, TikTok, Patreon & Co. wird deaktiviert; Zahlungsdienste wie PayPal und Stripe verweigern Kooperation.
  • Digitale Ausgrenzung: Domains, Hosting, Werbung, Vertrieb: Infrastrukturprovider und soziale Netzwerke können Dienste einschränken oder kündigen.
  • Ausschluss von EU-Geldern: Kein Zugang zu EU-Förderprogrammen, öffentlichen Aufträgen oder anderen Fördermitteln.
  • Sperre öffentlicher Aufträge: Unternehmen oder Projekte der Betroffenen dürfen nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen in der EU teilnehmen.
  • Strafbarkeit bei Umgehung: Wer Sanktionen umgeht oder dabei hilft (z. B. durch Strohleute), macht sich strafbar, mit Geldstrafe oder Haft.
  • Signalwirkung für Plattformen: Auch wenn keine Löschungspflicht besteht, reagieren viele Plattformen freiwillig mit Sperrung oder Demonetarisierung.

Wichtig: Selbst kleine Unterstützungszahlungen, etwa via PayPal oder Kryptowährung, können als Sanktionsumgehung gewertet werden. Für Unterstützer:innen kann das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Sanktionen als Orden: Wenn Desinformation zur Heldenreise verklärt wird

In der Parallelwelt von Alina Lipp und Thomas Röper ist alles eine Verschwörung, sogar die Konsequenzen. Während die EU-Sanktionen als Maßnahme gegen systematische Desinformation verhängt, feiern ihre Anhänger das als „Ritterschlag“: Eine Belohnung für angebliche Wahrheitsliebe. „Die ultimative Würdigung ihrer Arbeit“, heißt es in einschlägigen Telegram-Kanälen, und plötzlich werden Kontensperren, Einreiseverbote und Ermittlungen zur Auszeichnung umgedeutet.

Diese Umkehrung ist kein Zufall, sondern Teil der Propagandastrategie: Wer vom „System“ bekämpft wird, kann in diesem Weltbild nur recht haben. Sanktionen gelten nicht als Warnsignal, sondern als Bestätigung. Strafrechtliche Vorwürfe? Beweis für Mut. Internationale Ächtung? Zeichen dafür, dass man die „Mächtigen“ stört. So funktioniert die Immunisierung gegen jede Kritik.

Was in der realen Welt ein juristischer Befund ist, wird in der Desinformationsblase zur Heldenreise verklärt. Die Botschaft: Je größer die Strafe, desto größer die Wahrheit. Wer das glaubt, ist längst nicht mehr an Fakten interessiert, sondern nur noch an Bestätigung der eigenen Weltsicht.

FAQ: EU-Sanktionen gegen Propagandisten – Das Wichtigste kompakt

Hat die EU wirklich eigene Staatsbürger sanktioniert?

Ja. Mit der Verordnung (EU) 2025/965 hat die EU erstmals auch eigene Bürger – darunter zwei Deutsche – auf die Sanktionsliste gesetzt. Alina Lipp und Thomas Röper werden beschuldigt, gezielt prorussische Desinformation zu verbreiten und demokratische Strukturen zu untergraben.

Warum wurden sie sanktioniert?

Laut EU sind beide Akteure Teil koordinierter russischer Einflussoperationen. Sie verbreiten systematische Falschinformationen über den Ukraine-Krieg, relativieren Kriegsverbrechen und stören mit ihren Inhalten die gesellschaftliche Stabilität in Europa.

Auf welcher Rechtsgrundlage darf die EU das überhaupt?

Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) erlaubt Sanktionen gegen Personen, wenn Sicherheitsinteressen oder die gemeinsame Außenpolitik der Union betroffen sind. Dies umfasst auch eigene Staatsangehörige, wenn sie aktiv Bedrohungen für Demokratie oder Sicherheit unterstützen.

Was bedeutet das für die Betroffenen konkret?

– Einreiseverbot in alle EU-Mitgliedstaaten
– Einfrieren aller Konten und Vermögenswerte in der EU
– Verbot von Finanzierungen, Spenden oder Zahlungen an sie
– Plattformsperren und Verlust der Monetarisierung
– Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Förderungen
– Mögliche Strafverfolgung bei Umgehungsversuchen

Dürfen Plattformen wie YouTube oder TikTok die Kanäle der Betroffenen sperren?

Ja, auch wenn sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind. Die Sanktionen senden ein klares Signal. Viele Plattformen ziehen daraus freiwillig Konsequenzen – z. B. durch Sperrung, Demonetarisierung oder Einschränkung der Reichweite.

Was droht Unterstützer:innen oder Spendern?

Spenden oder Zahlungen können als Sanktionsumgehung gewertet werden, das ist strafbar. Selbst kleinere Beträge über PayPal, Kryptowährung oder alternative Dienste können Konsequenzen nach sich ziehen.

Ist das nicht ein Angriff auf die Meinungsfreiheit?

Nein. Es geht nicht um private Ansichten, sondern um gezielte Einflussnahme im Auftrag eines kriegführenden Staates. Die EU unterscheidet klar zwischen legitimer Kritik und organisierter Propaganda.

Wie reagieren die Betroffenen?

Alina Lipp und Thomas Röper stellen die Sanktionen als „Auszeichnung“ oder „Beweis für ihre Richtigkeit“ dar. Ihre Anhänger feiern sie als „Wahrheitssprecher“. Diese Umdeutung ist Teil der Desinformationsstrategie: Wer sanktioniert wird, gilt im eigenen Lager als Held.

Kann man gegen die Sanktionen klagen?

Ja. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ist zuständig. In der Vergangenheit haben einige russische Oligarchen teils erfolgreich gegen Sanktionen geklagt. Die Erfolgsaussichten hängen jedoch vom konkreten Einzelfall ab.

Warum ist dieses Sanktionspaket ein Meilenstein?

Weil die EU zum ersten Mal konkret Personen benennt, die aktiv an hybriden Bedrohungen mitwirken – inklusive EU-Bürgern. Es zeigt: Desinformation ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird als sicherheitspolitische Gefahr behandelt.

Fazit: Propaganda hat Namen

Was wir von Mimikama seit Jahren analysieren, wird nun juristisch bestätigt: Desinformation ist kein Kavaliersdelikt.

Mit der Verordnung (EU) 2025/965 benennt die EU erstmals öffentlich jene, die aktiv an der Untergrabung demokratischer Strukturen mitwirken. Das ist ein Meilenstein im Kampf gegen hybride Bedrohungen, und ein Signal an alle, die im Netz glauben, im Schatten agieren zu können.

Die Grenze ist gezogen. Und sie verläuft mitten durch Telegram.

Quelle: eur-lex.europa.eu

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