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Wie bekommen Betrüger mehr Menschen in ihren Fake-Shop? Richtig, sie schalten Werbung!
Und wo kann man am besten Werbung schalten, die viele Menschen zu sehen bekommen? Richtig, in der kontrollschwachen Region „Facebook”. Denn was juckt es, ob mit den (nicht vorhandenen) Produkten Menschen abgezockt werden, Hauptsache die eigene Kasse klingelt. Daher muss man sich nicht wundern, wenn man auf einmal eine recht eigenartige Werbeanzeige im Newsstream zu sehen bekommt, die für günstige TV-Geräte in einem „tvdealshop” wirbt und als Gesponsert gekennzeichnet ist.
Nur zur Erinnerung: Beiträge sponsern bedeutet, dass jemand Geld an Facebook zahlt, damit diese Beiträge von Facebook eine größere Reichweite bekommen. Das ist hier geschehen:
Fakeshops nerven natürlich und zocken am Ende doppelt ab: Wer in einem Fake-Shop Waren bestellt, ist nicht nur das Geld los, sondern bekommt auch keine Ware. Und damit ist noch nicht genug, zusätzlich sind die eigenen Bank- sowie Adressdaten hoffnungslos den Betreibern solcher Fakeshops ausgeliefert.
Was alle Fake-Shops gemeinsam haben: mit günstigen Warenpreisen werden die Opfer angelockt. So ist es auch hier der Fall. Weltweiter Gratisversand und zudem Preise, die sogar wesentlich höheren Rabatt als die beworbenen 70% haben. Das stinkt doch an dieser Stelle bereits bis zum Himmel, wenn ein TV-Gerät anstatt 1423 € nur noch 126 € kosten soll – natürlich inklusive Gratisversand innerhalb von 48 Stunden.
Technisch laufen die Bestellungen auf dieser Webseite völlig normal ab, es gibt sogar eine Pseudoregistrierung, um ein gutes Gefühl zu bekommen. Wenn es dann zur Zahlung kommt, akzeptieren die Fake-Shops ausschließlich eine Bezahlung im Voraus, auch wenn sie Gegenteiliges in ihren AGB behaupten. Sobald Kunden den Kaufpreis bezahlen, ist eine erfolgreiche Kontaktaufnahme mit dem Anbieter nicht mehr möglich. Das Geld ist verloren, denn die bestellte Ware gibt es nicht. Es kommt hinzu, dass Kriminelle über persönliche Informationen ihrer Opfern verfügen. Sie können diese für Verbrechen unter fremdem Namen nutzen.
Die Verbraucherzentrale NRW und das Landeskriminalamt (LKA) NRW haben eine Infoliste zum Thema Fakeshops erstellt, die wir hier gerne teilen:
Untrügliche Erkennungszeichen: Fehlanzeige
- Ob es bei den Angeboten im Online-Handel immer mit rechten Dingen zugeht, ist selbst für Experten kaum auf den ersten Blick erkennbar. Internet-Fälscher, die Kunden nur ans Geld wollen, gehen bei ihren Fakes immer perfekter und perfider ans Werk: Durch das Kopieren oder Fälschen von Produktbildern und Informationen aus realen Internetseiten wirkt ein Fake-Shop im Internet oftmals täuschend echt. Um Seriosität vorzugaukeln, sind das Impressum mit der Händleradresse oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ebenfalls von anderen Seiten abgekupfert beziehungsweise frei erfunden.
Alle Angaben prüfen
- Käufer sollten vor einer Bestellung folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken: Gibt es mehrere – darunter auch kundenfreundliche – Zahlungsarten und eine überprüfbare Anbieteradresse im Impressum? Werden Angebot und Preis mit allen erforderlichen Details – etwa der Beschaffenheit des Produkts – angegeben? Werden Lieferbedingungen und –kosten ausreichend dargestellt? Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und darin Hinweise zum Widerruf vorhanden? Wird mit einem vertrauenswürdigen Gütesiegel wie „Trusted Shop Guarantee“ (Trusted Shops), „s@fer-shopping“ (TÜV Süd) und „Geprüfter Onlineshop EHI“ (EHI Retail Institute GmbH) geworben? Eine zuverlässige Orientierung bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und dadurch auf die Homepage des Prüfunternehmens weitergeleitet wird.
Vorsicht bei Vorkasse
- Kunden werden bis zum Drücken des Kaufbuttons mehrere – auch kundenfreundliche – Zahlungsweisen angeboten. Sind sie bei der Kasse angelangt, haben Kunden plötzlich keine Wahl mehr: Dort wird nur noch eine umgehende Überweisung des geforderten Betrags verlangt. Auf der sicheren Seite sind Kunden, wenn sie Artikel nur bei Online-Händlern ordern, die mehrere kundenfreundliche Zahlungsarten bis zum Klick auf den Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung müssen Kunden erst bezahlen, wenn sie die Ware erhalten haben. Bei Zahlung per Lastschrift kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen rückgängig gemacht werden.
Fälscher zocken unerkannt ab
- Wenden sich Reingefallene über die angegebenen Kontaktdaten an das Unternehmen, um die richtige Ware oder ihr gezahltes Geld zurück zu erhalten, werden sie immer wieder vertröstet. Briefe mit Rückzahlungsaufforderungen kommen als unzustellbar zurück oder bleiben unbeantwortet. In den meisten Fällen sind Betroffene um eine schlechte Erfahrung reicher, aber haben das Nachsehen.
Fake-Shop-Opfer sind nicht wehrlos
- Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies oft noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten kann eine Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Inwieweit dies gilt, weiß die Bank. Grundsätzlich sollten sämtliche Belege von Online-Bestellungen gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots.
Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Tipps via Verbraucherzentrale NRW
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2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)