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Und wieder erhalten Nutzer dubiose Geldforderungen über angebliche Telefonsexdienstleistungen. Das Geld soll nach Tschechien gehen.

Betrüger setzen ihre Opfer gerne unter Druck, besonders beliebt ist dabei, vorzutäuschen, es stünde eine nicht bezahlte Rechnung aus. Hinzu kommen Drohungen, was passieren wird, wenn der Empfänger nicht bezahlt.

Es geht dabei um Nachrichten wie die folgende:

„Verehrte(r) Teilnehmer(in),

Sie haben die Rechnung für die in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistung

vom: 26.06.2020

um: 20:05:09

Telefonanschluss: 01774946386 nicht bezahlt!

Zahlen Sie innerhalb von 8 Tagen 140,- € inkl. Mahn-und Verzugskosten an Zahlungsempfänger: Telstar

IBAN: CZ21 ….

BIC: …

Verw.-Zweck: Rechnungs-Nr. 2923287

Oder in bar per Einschreiben:

Telstar
P.O.BOX 21
Moravska 9
120 00 Praha 2 /CZ

Bei Nichtzahlung entstehen für Sie weitere Kosten, Ihre Anonymität wäre auch nicht mehr gewahrt.

Telstar“

Der Faktencheck

Die Verbraucherzentrale sowie t-online warnten bereits im April 2020 über eine Masche, bei der gefälschte Rechnungen über angebliche Telefonsexdienstleistungen verschickt wurden. Auch wir hatten über ähnliche Fälle im Dezember 2019 berichtet.

Vom Aufbau her sind alle diese Rechnungen gleich. Auch soll das Geld stets nach Tschechien überwiesen werden.

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Die Verbraucherzentrale empfiehlt folgendes Verhalten:

  • Ruft Sie jemand Unbekanntes an, achten Sie darauf, keine persönlichen Daten von sich zu nennen. Vermeiden Sie es nach Möglichkeit auch, auf Fragen mit „ja“ zu antworten.
  • Fordert jemand Geld für Waren oder Dienstleistungen, die Sie nicht bestellt haben, widersprechen Sie. Dafür können Sie unseren Musterbrief verwenden. Soll jemand zahlen, der noch nicht volljährig ist, nutzen Sie dafür diesen Musterbrief.
  • Wer Geld von Ihnen fordert, muss beweisen, dass es dafür tatsächlich eine Grundlage gibt. Verlangen Sie deshalb genaue Angaben zum Zeitpunkt der angeblichen genutzten Telefonerotik und darüber, mit welcher Rufnummer Sie das Gespräch geführt haben sollen.
  • Lassen Sie sich nicht von Mahnungen und Inkassobriefen verunsichern. Solange die Forderungen nicht belegt werden, müssen Sie nicht weiter reagieren.

Mit dieser Masche sind übrigens schon etliche Firmennamen bekannt. Zum Beispiel: „TRC Telemedia“, „MB Direct Phone Ltd.“ bzw. „Czech Media Factoring“, „Kaver Plus“, „Kawora“, „Euro Solutions s.r.o.“, „Factor“ oder „Werso“. Verschickt wurden Rechnungen in Höhe von 75 bis 90 Euro. 135 Euro wollte die Firma OBL aus dem tschechischen Králův Dvůr überwiesen bekommen.

Reagieren solltest du aber auf jeden Fall, wenn dir ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. Gegen diesen kannst du innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Der von dem Anbieter behauptete Zahlungsanspruch wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt.

Der Verbraucherzentrale war bis dato allerdings noch kein Fall bekannt, in dem das „Unternehmen“ tatsächlich die angeblichen „Schulden“ per Mahnbescheid oder Klage gerichtlich durchgesetzt hätte.

Fazit:

Solange du dir tatsächlich sicher bist, dass du keine Telefonsexdienstleistungen in Anspruch genommen hast, entbehren derartige Schreiben jeglicher Grundlage.

Du hast die Möglichkeit der Forderung zu widersprechen, doch solange die Forderung nicht belegt wurde, musst du nicht weiter reagieren.

Handelt es sich jedoch um einen gerichtlichen Mahnbescheid, solltest du innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.

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