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Auf einem Sharepic wird George Floyd mit dem ehemaligen NBA-Spieler Stephen Jackson verwechselt.
George Floyd besuchte nicht gemeinsam mit seiner Familie die eigene Totenwache
Ein Foto zeigt einen Mann, bei dem es sich angeblich um George Floyd handeln soll.
Bei dem Mann handelt es sich um den ehemaligen NBA-Spieler Stephen Jackson.
Aktuell kursiert auf Facebook ein Sharepic, das beweisen soll, George Floyd sei am Leben und stünde bei der eigenen Totenwache neben seiner Familie. Es geht dabei um folgendes Bild:
Screenshot des angefragten Sharepic
Deep State Motto Erstellen Sie das Problem, damit Sie die Lösung implementieren können. Kriegsrecht!George Floyd steht mit seiner Familie und trauert um seinen „TOD“ -RIP GEOICE FLOYD # FalseFlag
Der Faktencheck
Bei dem betreffenden Mann handelt es sich nicht um George Floyd, sondern dem ehemaligen NBA-Spieler Stephen Jackson. Jackson stammt nach eigenen Aussagen wie Floyd aus Houston, Texas, und sagte, sie seien Freunde gewesen.
Am 25. Mai 2020 war George Floyd durch einen Polizeieinsatz in Minneapolis, Minnesota, ums Leben gekommen. Einer der Polizisten drückte dabei ungefähr 9 Minuten lang sein Knie in den Nacken des Mannes. Der Todesfall rief weltweit Empörung hervor. Der Polizist, Derek Chauvin, wurde verhaftet und wegen Mordes dritten Grades und Totschlags angeklagt.
In einem Interview gegenüber der People erzählte Jackson, dass sich die Männer sehr nahe standen und sich „Zwillinge“ nannten. Auf den Fotos in dem Artikel erkennt man, wie sehr sich die beiden ähnlich sehen. In einer Reihe von Instagram-Postings blickt Jackson auf die Freundschaft mit Floyd zurück:
Ein Beitrag geteilt von Stephen Jackson Sr. (@_stak5_) am Mai 26, 2020 um 9:03 PDT
Fazit:
George Floyd verstarb am 25. Mai 2020. Bei dem Mann auf dem Foto handelt es sich um den ehemaligen NBA-Spieler Stephen Jackson, der seinem verstorbenen Freund gedenkt.
Die beiden Männer sehen sich sehr ähnlich, was schnell falsche Rückschlüsse begünstigt.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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