Wir haben mehr als nur ein Mal diverse “Branchenbücher” in ihrer aggressiven Werbeform angeprangert.
Vor diesen Branchendiensten, welche ihr potentielles Klientel mit Pseudo-Amtsschreiben ködern, kann man im Grunde gar nicht oft genug warnen.

Die einen maskieren sich stark als “Gelbe Seiten”, die anderen tarnen sich als “eilige Briefsache”. Wieder andere geben sich einfach nur als wichtig und “amtlich” aus.
Diese Art von Schreiben sind jedoch nie zu unterschätzen gewesen, denn was da per Fax, per E-Mail oder auch teilweise telefonisch an klein- und mittelständische Unternehmen gesendet wird, kommt recht häufig zum Abschluss.
Täuschung
Es ist die Mischung, welche hier zum Ziel des Absenders führt. Es ist die Mischung aus guter Täuschung, aus Unkenntnis des Empfängers, Überforderung und auch falschen Erwartungen,welche es ausmacht, dass diese Verträge am Ende zustande kommen.
Einer dieser Dienste ist es mittlerweile gerichtlich verboten worden, diese Art von Kundenwerbung zu versenden, es ist ein Dienst, dessen Masche wir ebenso deutlich beschrieben haben und auch vor gewarnt haben.
OLG Düsseldorf bestätigt Verbot
Bereits in unserem Artikel “Kein Fake: Nutzer warnt vor Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale.de” warnten wir vor der “Gewerbeauskunft-Zentrale”, welche bereits 2011 vor dem LG Düsseldorf unterlag und nun vor dem OLG Düsseldorf abermals unterlag, ohne weiter in Berufung gehen zu können. Die Webseite der “Gewerbeauskunft-Zentrale” ist ebenso nicht mehr aktiv.
Das Gericht befand so, wie wir es auch in unseren Warnungen wiedergeben: die deutliche Suggestion einer amtlichen Tätigkeit ist unzulässig!

Dieses Spiel mit Hoheitszeichen, behördlich anmutenden Ausdrücken und amtlich wirkenden Formularen verschleiert die eigentliche Natur des Schreibens: es ist schlicht und einfach Werbung.
Wer also selbst auf diese Arten von Werbung hereingefallen ist, sollte nach Möglichkeit nicht zahlen. Hier ist im Grunde überhaupt kein Vertrag zustande gekommen. Wer aufgrund eines solchen Vertrages eine Rechnung erhalten hat, sollte diesen angeblichen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und der unzureichend kenntlich gemachten Entgeltklausel anfechten.
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Branchenbuchdienste
Wer von Euch hat ebenfalls derart irreführende Branchenbuchwerbungen bekommen? Einfach an uns senden, wir schauen uns immer gerne die Methoden dieser Branche an. Kopien an: [email protected]
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