“Zentrales Gewerberegister” macht auf amtlich!
Autor: Andre Wolf
Sieht amtlich aus, liest sich amtlich, tut auch so, als wäre es amtlich. Ist es aber nicht!
Wir hatten schon zwei dieser Gewerbeauskünfte untersucht und dabei bemerkt: dieses Milieu hat es nicht so mit der Geradlinigkeit – man versucht immer eine Fassade aufzubauen.
Die einen maskieren sich stark als “Gelbe Seiten”, die anderen tarnen sich als “eilige Briefsache”. Und dieses uns vorgelegte Schreiben setzt sogar noch eins drauf: man macht so dermaßen auf amtlich, dass man schon fast den Gummibaum aus der Ecke riecht. So eine deutlich unterschwellige Suggestion von “das muss man ausfüllen, steht ja Umsatzsteuerauskunft dran” ist schon recht extrem. In diesem Schreiben lehnt man sich unheimlich stark an staatlich anmutende Begriffe an, so dass der ein oder andere Empfänger durchaus der Ansicht unterliegen kann, hier einer Pflichtauskunft folge leisten zu müssen.
Hier die zentralen Schlagwörter und Kombinationen, mit denen dieses Schreiben nur so spielt:
- Zentrales Gewerberegister
- DR Verwaltung
- Erfassung von UST.Id
- [email protected]
- maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig
Das Schreiben ist an dieser Stelle noch nicht beendet, sondern es besteht aus 3 Seiten. Diese erste Seite dient lediglich dazu, einen irreführenden formellen Charakter aufzubauen, um dem braven Empfänger in eine Pflichterfüllungsaufgabe zu locken.
Die Seite 2 – so langsam dämmert es
Die Seite 2 bietet nun schon ein wenig mehr Inhalt. Dieser Text zeigt sich in einer monoton wirkenden Struktur und ist in seiner Darstellung als Blocksatz im Fluss schwer lesbar, da alle Zeilen identisch wirken. Es gibt keine Unterschiede in den Zeilenlängen, alle Zeilen sind identisch ausgefüllt! Es liegt eine Rechteckstruktur des Absatzes vor, bei dem man sich während des Lesevorgangs in den Zeilen verlieren kann.
Somit ist es nicht verwunderlich, dass die wirklich relevanten Teile dieses Anschreibens erst in der hinteren Texthälfte befinden, wobei die fordere Texthälfte mit einem völlig belanglosen Blabla aus Gesetzesangaben besteht, welche für den Vorgang nicht relevant sind, jedoch den behördliche Charakter von Seite 1 fortsetzen.
Ferner liegen hier bereits angabn vor, die man “nur” bestätigen muss.
Seite 3 – die AGB
Ohne viel Worte: hier steht dann nochmal alles, unter Punkt 3 ganz unten auf der Seite erfährt man die Kostenaufstellung von 33,24 € pro Monat. Der vertrag geht über 2 Jahre, also Gesamtkosten von 797,76 €. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus Punkt 4.
Interessant ist noch die beiläufige Information, dass dieses Portal “Musteradressen” enthält. Ebenso wird ausgesagt, dass man diese nicht ohne Erlaubnis verwenden darf – logisch, weil diese ja gar nicht existieren! Also wird hier mal so ganz nebenbei erwähnt, dass in dem Portal Angaben zu finden sind, welche überhaupt keinen wert haben.
Wir unterlassen an dieser Stelle eine Bewertung der Seriosität dieser Geschäftsstruktur.
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