Die Behauptung

Die AfD hat den Thüringer Landtag durch Machtspiele blockiert und die parlamentarische Arbeit zum Stillstand gebracht.

Unser Fazit

Ja, das stimmt. Die AfD hat gezielt die erste Sitzung des Thüringer Landtags gestört, indem sie Unklarheiten in der Geschäftsordnung ausnutzte. Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) verhinderte Abstimmungen, verweigerte Rederechte und drohte mit dem Abschalten von Mikrofonen. Das führte dazu, dass die Sitzung abgebrochen wurde und der Landtag handlungsunfähig war.

Kurze Faktenübersicht:

  • Sitzung abgebrochen: Streit um die Tagesordnung führte zur Blockade durch die AfD.
  • AfD nutzte Unklarheiten: Schwächen in der Geschäftsordnung wurden von der AfD gezielt ausgenutzt.
  • Verfassungsgericht griff ein: Das Gericht klärte die Verfahrensfragen, sodass die Sitzung fortgesetzt werden konnte.

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Ach, Thüringen mal wieder im Rampenlicht! Die AfD, bekannt für ihre Liebe zur Demokratie, hat mal eben den Landtag lahmgelegt – einfach, weil sie konnte. Mit einem Alterspräsidenten, der Rederechte nach Lust und Laune verteilt und Mikrofone abdreht, wurde die erste Sitzung zu einem echten Highlight in Sachen politischer Kultur. Aber keine Sorge, die anderen Parteien haben mit ihrer herausragenden Voraussicht – sprich, absoluter Ignoranz – kräftig dazu beigetragen. Zum Glück hat das Verfassungsgericht den Erwachsenen im Raum erklärt, wie Demokratie funktioniert. Und jetzt reden alle über ein AfD-Verbot – als ob das plötzlich alles lösen würde.

Machtspiele im Thüringer Landtag: Ein absehbares Debakel

Politische Krise im Thüringer Landtag: Die demokratischen Parteien beschuldigen die AfD, ihre Machtposition auszunutzen und gegen die Verfassung zu verstoßen. Die AfD hingegen spricht von einer gezielten Intrige gegen ihre Partei. Unterdessen verlangt die SPD Konsequenzen.

Die erste Sitzung des Thüringer Landtags nach den Landtagswahlen hätte richtungsweisend sein können. Doch statt konstruktiver Politik führte der Streit um Verfahrensfragen zu einem beispiellosen Chaos. Es war der Tag, an dem die AfD ihre Macht demonstrierte, und der Tag, an dem die anderen Parteien ihr Versäumnis zur Schau stellten.

Die AfD übernimmt die Kontrolle

Am Donnerstag zeigte sich die AfD von einer dominanten und kontrollierenden Seite. Der Alterspräsident der Partei, Jürgen Treutler, nutzte seine Rolle, um den Ablauf der Sitzung zu steuern, indem er Rederechte verweigerte und Absprachen zwischen den Parteien ignorierte. Er drohte sogar, den Abgeordneten die Mikrofone abzuschalten, falls sie sich nicht an seine Anweisungen hielten. Obwohl Treutler formell im Rahmen seiner Befugnisse handelte, dehnte er diese deutlich aus, um die Sitzung zu dominieren und die parlamentarische Arbeit zu behindern.

Die AfD hat diese Taktiken lange vorbereitet. Seit Jahren wird die Partei in Thüringen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem beobachtet und von politischen Ämtern ferngehalten. Nun nutzte die AfD die Gelegenheit, ihre neu gewonnene Stärke im Parlament zu demonstrieren. Ihr Verhalten deutete darauf hin, dass sie nach dem Motto ‚Wenn nicht mit euch, dann gegen euch‘ handelte. Die AfD machte damit klar, dass sie bereit ist, den parlamentarischen Betrieb gezielt zu stören, um ihre Macht zu festigen

Unklare Geschäftsordnung als Schwachstelle

Doch so skandalös Treutlers Vorgehen auch war, das eigentliche Problem liegt nicht allein bei der AfD. Die Geschäftsordnung des Landtags bietet an mehreren Stellen Raum für Interpretation, was der AfD in die Hände spielte. Ein Beispiel dafür: Darf die Geschäftsordnung vor der Wahl des Landtagspräsidenten geändert werden? Und muss der Präsident aus den Reihen der stärksten Partei kommen?

Statt diese Fragen rechtzeitig zu klären, gingen die Parteien in die Sitzung, als wäre alles in Ordnung. Die Grünen hatten schon Ende 2023 einen Vorstoß unternommen, die Geschäftsordnung zu ändern, doch dieser scheiterte an der CDU. Die Partei war sich offenbar zu sicher, dass sie nach den Wahlen als stärkste Kraft dastehen würde. Ein fataler Fehler, wie sich nun zeigte.

CDU: Hochmut kommt vor dem Fall

Die CDU trägt eine besondere Verantwortung für das Debakel. Anstatt die berechtigten Bedenken der Grünen ernst zu nehmen und eine klare Geschäftsordnung zu unterstützen, zeigte sich die Partei selbstgefällig. Der Gedanke, dass die AfD als stärkste Kraft das Parlament dominieren könnte, schien für die CDU unrealistisch. Doch genau das ist nun passiert.

Es ist eine bittere Lektion, die die CDU und die anderen Parteien nun lernen müssen: In einer politischen Landschaft, in der die AfD eine dominierende Rolle einnimmt, darf man sich keine Nachlässigkeiten erlauben. Der Hochmut, mit dem die CDU die AfD unterschätzt hat, führte nun zu einem politischen Stillstand.

Gericht korrigiert das Versäumnis

Nach der chaotischen Sitzung musste das Verfassungsgericht in Weimar eingreifen. Es entschied auf Antrag der CDU, dass die Geschäftsordnung vor der Wahl des Landtagspräsidenten geändert werden darf – eine Klarstellung, die längst vor der ersten Sitzung hätte erfolgen sollen. Am Ende führte dies zur Wahl des CDU-Abgeordneten Thadäus König zum Landtagspräsidenten.

Machtanspruch der AfD bleibt bestehen

Obwohl die AfD bei der Wahl des Landtagspräsidenten unterlag, bleibt sie die stärkste Fraktion im Parlament. Die anderen Parteien weigerten sich kategorisch, einen AfD-Kandidaten als Vizepräsidenten zu akzeptieren – eine klare Botschaft, dass sie weiterhin keine Zusammenarbeit mit der rechtsextremen Partei anstreben. Doch diese Blockadehaltung allein wird nicht ausreichen, um die AfD langfristig in Schach zu halten.

Forderungen nach einem Parteiverbot einem AfD-Verbotsverfahren werden laut

Die politische Blockade der AfD im Thüringer Landtag hat nicht nur für Chaos gesorgt, sondern auch eine Welle scharfer Kritik ausgelöst. Nach der turbulenten ersten Sitzung, in der die AfD systematisch Anträge der anderen Parteien blockierte, wurden erneute Forderungen nach einem Verbotsverfahren laut. Besonders brisant: Juristen werfen der AfD vor, die Verfassung gebrochen zu haben.

Thüringens geschäftsführender Innenminister Georg Maier (SPD) äußerte nach der Sitzung klare Worte und sprach sich offen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD aus. In einem Beitrag auf der Plattform X schrieb er, die AfD gehe „aggressiv kämpferisch gegen den Parlamentarismus vor“ und habe damit die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt. Maier betonte, dass die AfD nicht nur heute, sondern schon seit längerer Zeit gegen die demokratische Grundordnung verstoße. Diese Einschätzung, so der SPD-Politiker, habe er bereits im Dezember 2023 geäußert.

Unterstützung erhielt Maier von Marco Wanderwitz, CDU-Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Ostbeauftragter. Er erklärte gegenüber der taz, dass die AfD erneut gezeigt habe, dass sie gezielt die parlamentarische Demokratie verächtlich mache und mit ihren Handlungen die Institutionen der Demokratie untergrabe. Auch er forderte ein Verbotsverfahren gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes, der besagt, dass Parteien verfassungswidrig sind, wenn sie darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu gefährden.

Die Hürden für ein Parteiverbot sind jedoch hoch. Laut Artikel 21 GG muss nicht nur nachgewiesen werden, dass eine Partei verfassungswidrige Ziele verfolgt, sondern es muss auch wahrscheinlich sein, dass diese Ziele tatsächlich eine konkrete Gefahr für die Demokratie darstellen. Die AfD-Landesverbände in Thüringen und Sachsen werden bereits vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, was für ein mögliches Verbotsverfahren von Bedeutung sein könnte.

MIMIKAMA

Scharfe Kritik an der AfD aus der Politik

Nicht nur aus juristischer, sondern auch aus politischer Sicht wurde die AfD nach der chaotischen Sitzung heftig kritisiert. Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern und Bundesratspräsidentin, zeigte sich alarmiert über die Geschehnisse im Thüringer Landtag. Sie warnte davor, dass das von der AfD geschaffene Chaos erst der Anfang sei. Schwesig betonte, dass die AfD keine Partei sei, die Verantwortung tragen sollte, und ihre Willkür „in jedem Bereich unseres Lebens“ Einzug halten werde, sollte sie jemals Regierungsverantwortung übernehmen.

Auch die anderen Parteien im Thüringer Landtag – CDU, BSW, Linke und SPD – verurteilten das Verhalten der AfD scharf. Der Alterspräsident der AfD, Jürgen Treutler, der die Sitzung leitete, hatte stundenlang verhindert, dass über die Geschäftsordnung abgestimmt wird. Dadurch wurde die parlamentarische Arbeit vollständig lahmgelegt. Abgeordnete aus den anderen Fraktionen warfen der AfD vor, das Demokratieprinzip zu untergraben, indem sie Wortmeldungen, Anträge und Debatten blockierte.

Verfassungsbruch durch die AfD?

Juristen sind sich einig: Die AfD hat durch ihr Verhalten im Thüringer Landtag nicht nur den parlamentarischen Betrieb gestört, sondern möglicherweise auch gegen die Verfassung verstoßen. Der Verfassungsrechtler Michael Brenner von der Universität Jena erklärte, dass Alterspräsident Treutler seine Kompetenzen überschritten hat. Zudem habe die AfD Abgeordnetenrechte verletzt, die durch die Geschäftsordnung des Landtags und die Verfassung geschützt sind.

Ähnlich äußerte sich der Verfassungsrechtler Maximilian Steinbeis. Er ging sogar so weit, zu behaupten, dass die AfD die Verfassung „gebrochen“ habe. Steinbeis betonte, dass es sich bei der AfD um eine Partei handele, die gezielt die Institutionen der Demokratie herausfordere und sich dabei nicht an die rechtlichen Vorgaben hält. Die Weigerung von Treutler, Anträge zur Abstimmung zu bringen, sei ein klares Zeichen dafür.

AfD weist Vorwürfe zurück

Die AfD wies alle Vorwürfe entschieden zurück. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion in Thüringen, Torben Braga, konterte die Kritik mit dem Vorwurf, dass nicht die AfD, sondern die anderen Fraktionen die demokratischen Prozesse behindert hätten. Braga erklärte, die AfD habe lediglich auf die Rechte der stärksten Fraktion bestanden und die Geschäftsordnung korrekt angewendet. Seiner Ansicht nach waren es die Abgeordneten der CDU, BSW, Linke und SPD, die versuchten, die AfD gezielt zu marginalisieren.

Die chaotischen Szenen im Thüringer Landtag und die anschließende Blockade durch die AfD haben eine neue Diskussion über ein mögliches Parteiverbot entfacht. Die Rufe nach einem Verbot der AfD werden lauter, unterstützt von hochrangigen Politikern wie Georg Maier und Marco Wanderwitz. Gleichzeitig stehen die Vorwürfe im Raum, dass die AfD die Verfassung verletzt hat. Das Verfassungsgericht hat bereits eingegriffen und die Lage vorübergehend beruhigt, doch die politische Debatte über den Umgang mit der AfD wird weitergehen.

Verfassungsgericht weist AfD in die Schranken

Nach der Blockade der AfD in der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags musste das Verfassungsgericht eingreifen. Auf Antrag der CDU entschied das Gericht, dass der Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) nicht die Befugnis habe, Abstimmungen über die Tagesordnung oder Änderungen der Geschäftsordnung zu verhindern. Diese Entscheidung stellt klar, dass die AfD ihre Machtposition überschritten hat. Das Gericht unterstrich, dass es allein dem Parlament zusteht, über die relevanten Themen zu entscheiden und dass der Alterspräsident nicht eigenmächtig handeln darf, um den parlamentarischen Betrieb zu blockieren.

Parlament entscheidet über seine Themen

Das Verfassungsgericht betonte in seinem Beschluss eindeutig, dass das Parlament im Rahmen seiner „autonomen Willensbildung“ selbst darüber entscheidet, welche Gegenstände es berät und darüber abstimmt. Diese Feststellung unterstreicht die Bedeutung der parlamentarischen Unabhängigkeit und die Einschränkung der Befugnisse des Alterspräsidenten. Jürgen Treutler, der sich als Alterspräsident auf eine besondere Rolle berief, wurde vom Gericht zurückgewiesen: Er habe keine Sonderrechte und müsse sich auf seine dienende Funktion beschränken, indem er die Arbeitsfähigkeit des Landtags sicherstellt.

Klare Anweisung des Gerichts für den Ablauf der Sitzung

Das Verfassungsgericht ging sogar noch weiter und erteilte dem Alterspräsidenten eine detaillierte Anweisung, wie die konstituierende Sitzung fortzusetzen sei. Zunächst müsse Treutler die vorläufigen Schriftführer ernennen und die Beschlussfähigkeit des Landtags feststellen. Anschließend solle die vorläufige Tagesordnung zur Abstimmung gestellt werden. Diese „Regieanweisung“ des Gerichts verdeutlicht, wie notwendig es war, dass externe Instanzen eingreifen, um den parlamentarischen Betrieb wiederherzustellen.

CDU sieht sich bestätigt

Die CDU, die den Antrag beim Verfassungsgericht gestellt hatte, zeigte sich nach der Entscheidung zufrieden. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, erklärte, dass das Gericht die Rechte des Parlaments und der Abgeordneten gestärkt habe. Die CDU habe von Anfang an auf die Einhaltung der demokratischen Prozesse gedrängt, und das Urteil des Verfassungsgerichts bestätige die eigene Position vollumfänglich. Am Samstag wird die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags fortgesetzt, und die Wahl eines neuen Landtagspräsidenten steht an.

Wahl der Vizepräsidenten und erneute Niederlage der AfD

Neben der Wahl des Landtagspräsidenten wurden auch die Vizepräsidenten des Thüringer Landtags gewählt. Während die Kandidaten der BSW, Linken und SPD die nötige Mehrheit erhielten, scheiterte die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal. Sie erhielt 41 Nein-Stimmen, 32 Ja-Stimmen und 14 Enthaltungen. Die anderen Fraktionen hatten bereits vor der Abstimmung klargemacht, dass sie Muhsal aufgrund ihrer Vergangenheit als nicht wählbar erachten. Muhsal war in der Vergangenheit wegen Betrugs verurteilt worden, nachdem sie einen Arbeitsvertrag manipuliert hatte, um zusätzliche Gelder von der Landtagsverwaltung zu erhalten. Nach der Niederlage erklärte die AfD, dass sie keine Wiederholung der Wahl „am heutigen Tage“ wünsche.

König kritisiert Verhalten der AfD in seiner Antrittsrede

Der neue Landtagspräsident Thadäus König nutzte seine Antrittsrede, um das Verhalten des AfD-Alterspräsidenten Treutler scharf zu kritisieren. Er betonte, dass ein Landtagspräsident unparteiisch agieren müsse und dafür verantwortlich sei, den Austausch zwischen den Abgeordneten sicherzustellen – auch in hitzigen Debatten. König hob die Bedeutung von Überparteilichkeit und Gerechtigkeit hervor und verwies auf die historische Verantwortung der Abgeordneten angesichts der Opfer des Nationalsozialismus in Thüringen. Diese Vergangenheit müsse eine Mahnung sein, sorgsam mit demokratischen Prozessen umzugehen.

Änderung der Geschäftsordnung vor der Wahl des Landtagspräsidenten

Bevor die Wahl des Landtagspräsidenten stattfinden konnte, beschlossen die Abgeordneten eine Änderung der Geschäftsordnung. Der Antrag von CDU und BSW erhielt 55 Ja-Stimmen und die nötige einfache Mehrheit. Diese Änderung ermöglicht es nun allen Fraktionen, bereits im ersten Wahlgang einen Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten zu nominieren, was vorher der stärksten Fraktion, in diesem Fall der AfD, vorbehalten war. Die AfD stimmte geschlossen gegen diese Änderung, da sie weiterhin auf ihrem Vorschlagsrecht beharrte.

König wird zum Landtagspräsidenten gewählt

Trotz des Widerstands der AfD wurde Thadäus König (CDU) im ersten Wahlgang zum Landtagspräsidenten gewählt. Er erhielt 54 Ja-Stimmen und erreichte damit die erforderliche einfache Mehrheit. Die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal, die ebenfalls für das Amt kandidierte, scheiterte erneut mit 32 Ja-Stimmen. Diese Entwicklung war aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Landtag zu erwarten, da sich CDU, BSW, Linke und SPD geschlossen gegen eine Kandidatur der AfD aussprachen.

Fazit: Ein vermeidbares Chaos

Das Debakel im Thüringer Landtag war absehbar und hätte durch frühzeitige Klärung der Verfahrensfragen verhindert werden können. Die AfD nutzte die Unklarheiten gnadenlos aus, doch die anderen Parteien – allen voran die CDU – tragen eine erhebliche Mitschuld. Es bleibt zu hoffen, dass diese Episode als Warnung dient: Unterschätzt die AfD nicht und klärt die Spielregeln, bevor es zu spät ist.

Oder sarkastisch betrachtet hätte man das Ganze locker verhindern können, aber wozu? Die AfD nutzt jede Lücke in der Geschäftsordnung und macht, was sie am besten kann: blockieren. Die anderen Parteien? Die saßen einfach da und waren schockiert, als wären sie nicht selbst mitschuldig an diesem Schlamassel. Aber keine Sorge, das Verfassungsgericht hat die Sache dann gerettet – zumindest bis zur nächsten Katastrophe.

Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen und sorgfältiger Recherche. Alle dargestellten Fakten wurden nach bestem Wissen und Gewissen überprüft. Ziel des Artikels ist es, die Öffentlichkeit zu informieren und Missverständnisse zu klären. Falls neue Informationen verfügbar werden, wird der Artikel entsprechend aktualisiert.


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