Die Abmahnwelle bei Benutzung von Google Fonts – Mimikama hat berichtet – ist um eine weitere Facette reicher: Bei einer der abgemahnten Personen handelt es sich um Hildegard von Bingen. Das Problem? Die christliche Mystikerin und Universalgelehrte ist bereits seit über 840 Jahren tot. Also wie kann es sein, dass so ein seltsamer Brief überhaupt verfasst und abgesendet wird?

Der Salzburger Anwalt, der mit der Rechtsvertretung der betroffenen Homepage-Betreiberin beauftragt ist, erklärt sich das „bisher lustigste Beweismittel“ im Rechtsfall so: Nicht Menschen, sondern Computerprogramme durchsuchen das Netz nach auffälligen Websites, die Google Fonts verwenden. Diese Crawler analysieren den Text im Impressum der Seite. Dabei machen sie allerdings nicht nach dem ersten Namen halt, sondern suchen weiter nach Textstellen, die nach einem Namen klingen. So kann es passieren, dass die Berufsbezeichnung „Heilkräuterpraktikerin nach Hildegard von Bingen“ automatisch für die Adressierung des Abmahnbriefs herangezogen wurde.
Was diese Automatisierung genau für die Betrachtung des Rechtsfalles bedeutet, müssen Jurist:innen und Gerichte klären. Wir halten Sie bis dahin weiter auf dem Laufenden!
Quellen:
https://www.salzburg24.at/news/salzburg/datenschutz-abmahnwelle-auch-hildegard-von-bingen-erhielt-brief-vom-anwalt-126393475
https://www.linkedin.com/posts/peterharlander_es-klingt-wie-ein-clickbait-ist-aber-wahr-activity-6970749285738950656-nvvi
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