Hundekäuferin wird nachträglich Opfer von Betrug

Über eine Internetverkaufsplattform erwarb eine 60-jährige Nordstormarnerin einen Hundewelpen.

Autor: Tom Wannenmacher

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Unter dem Vorwand, den Ankauf zu bestätigen sowie einen Kaufvertrag ausstellen zu wollen, bat der Hundeverkäufer um Übersendung einer Ausweiskopie. Arglos kam die 60-Jährige diesem Wunsch nach.

Plötzlich habe der Verkäufer mit dem Hundewelpen, einem Havaneser Bolonka, vor der Tür der Nordstormarnerin gestanden. Unter einem Vorwand wurde der Verkauf dann vor Ort schnellstmöglichst abgewickelt.

Bei der Vorstellung des Welpen beim Tierarzt erlebte die 60-Jährige eine Überraschung. Das erworbene Tier war entgegen jeder Zusage weder geimpft noch gechipt und auch von der Rasse her, stimmt hier so einiges nicht.

Doch der Ärger für die Nordstormarnerin geht weiter. Mit ihren persönlichen Daten wurden bereits mehrfach Einkäufe im Internet getätigt. Dafür bekommt sie nun diverse Rechnungen für Waren, die sie nie bestellt hat.

Die Polizei warnt eindringlich vor der digitalen Weitergabe seiner persönlichen Daten. Zudem seien sie beim Kauf eines Tieres über einer Internetplattform wachsam.

Quelle: Polizeidirektion Ratzeburg

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