Dem Impfzentrum Ennepe-Ruhr unterlief ein Fehler bei der Absage von Impfterminen, indem knapp 1.500 Mail-Adressen für alle Empfänger einsehbar waren.

Nachdem beschlossen wurde, dass Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff ausgesetzt werden, mussten bereits vereinbarte Termine abgesagt werden, was via Mail geschah.

Das Impfzentrum Ennepe-Ruhr hat dementsprechend 1.494 Personen per Mail darüber verständigt. Die Mail-Adressen wurden allesamt im „An“-Feld des Mail-Clients eingetragen und waren somit für jeden Empfänger einsehbar.

Einer der Empfänger veröffentlichte dies auf „Jodel“

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„Das Impfzentrum Ennepe Ruhr hat soeben 1494 Impftermine abgesagt. Woher ich das weiß? 1493 Mailadressen sichtbar in cc ????“

Datenschutz-Fiasko

Was den Datenschutz angeht, ist dieser Fehler ein Fiasko. Das Missgeschick dürfte passiert sein, als der Versand zuerst mit einem Mailprogramm nicht funktionierte. Anschließend nutzte das Impfzentrum ein anderes Programm. Und hier wurden die Adressen wohl – auch aufgrund des Zeitdrucks, da die Betroffenen so rasch als möglich informiert werden sollten – in das falsche Feld kopiert. „Bcc“ wäre optimal gewesen, ist aber hier eben leider nicht passiert. Somit haben nun alle Empfänger alle Mail-Adressen.

„Das ist passiert, das soll nicht passieren, und wir können nur um Entschuldigung bitten.“

Die Verwaltung gibt an, dass dieser Fehler ausgerechnet einer höchst engagierten Mitarbeiterin passiert sei. Dies bestätigt auch Olaf Schade, Landrat:

„Ohne ihren unermüdlichen Einsatz, ihre Ideen und ihre Kenntnisse stünde das Impfzentrum heute nicht da, wo es steht. Wo an sieben Tagen in der Woche so engagiert gearbeitet wird, da passieren leider auch mal Fehler.“

Verstoß gegen DSGVO

Dieser Fehler wirft natürlich die Frage auf, ob hier ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung vorliegt. Bei Behörden sei der Versand von Mails mit offenen Verteilerlisten oftmals Thema. Ein Sprecher der Landesdatenschutzbehörde von NRW (LDI) sagte gegenüber t-online:

„Nach Vorliegen aller relevanten Informationen sowie der Stellungnahme der verantwortlichen Stelle werden wir entscheiden, welche Maßnahmen zu treffen sind. […] In der Regel weisen wir Verantwortliche auf den vorliegenden Datenschutzverstoß hin, sanktionieren jedoch nur in Ausnahmefällen.“

Wie t-online weiter berichtet, können gegen Behörden nach dem Bundesdatenschutzgesetz keine Bußgelder verhängt werden.

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Quelle: t-online.de


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