Kein Fake: Katzen müssen monatelang in Hausarrest
Um die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche zu schützen, müssen Hauskatzen in Walldorf im Rhein-Neckar-Kreis ab sofort den ganzen Sommer über im Haus bleiben.
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Freilaufende Hauskatzen erwischen auf der Jagd immer wieder gefährdete Vogelarten. Im baden-württembergischen Walldorf bei Heidelberg wird gegen diese Artengefährdung nun mit einer drastischen Maßnahme vorgegangen. Demnach müssen ansässige Katzenhalter:innen ab sofort bis zum Ende des Sommers darauf achten, dass ihre Vierbeiner drinnen bleiben. Sonst drohen Bußgelder.
Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz Rhein-Neckar-Kreis hat am 14. Mai 2022 eine Allgemeinverfügung für die Gegend erlassen. Dieser Verfügung nach dürfen Hauskatzen im südlichen Teil der Stadt bis Ende August 2022 nicht mehr vor die Tür und müssen im Haus bleiben. Den Geltungsbereich für diese Verfügung kann man in der Karte zur Verfügung nachsehen: HIER
Diese Verfügung behält bis 2025 – immer zum selben Zeitraum – ihre Gültigkeit.
Schutz der Haubenlerche
Hintergrund dieser Verfügung ist der Artenschutz. In diesem Fall geht es um die Haubenlerche, die nach der Roten Liste in Baden-Württemberg bzw in Deutschland aktuell in der höchsten Gefährdungskategorie „Rote Liste 1“ eingestuft ist und derzeit im Süden Walldorfs brütet. Sie gilt als vom Aussterben bedroht. Dadurch ist das Überleben jedes einzelnen Jungvogels enorm wichtig, wodurch diese Verfügung begründet wird.
Bußgelder bei Verstößen
Verstöße gegen die Verfügung werden mit Bußgeldern zu 500 Euro geahndet. Sollte eine Verletzung oder der Tod einer Haubenlerche durch eine ganz bestimmte Katze nachgewiesen werden können, drohen dem Besitzer sogar Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Damit Katzen doch das Haus verlassen können, bleiben Besitzern zwei Möglichkeiten:
- Spaziergänge an einer Zwei-Meter-Leine
- GPS-Tracker, um im Fall der Fälle nachweisen zu können, dass die Katze nicht im betroffenen Gebiet unterwegs war
Gegenwind gibt es von Tierschützern, die nun gemeinsam mit Juristen versuchen, die Maßnahmen noch zu stoppen. Für sie bedeutet diese Verfügung eine „unverhältnismäßige Maßnahme“. Es soll geprüft werden, inwieweit diese Verfügung verhältnismäßig ist und ob es nicht andere – etwas mildere – Mittel gebe.
„Bewahren Sie bitte Ruhe. Ich versichere Ihnen, dass wir unser Bestes geben, um diese unverhältnismäßige Maßnahme zu stoppen.“
Volker Stutz, Vorsitzender des Tierschutzvereins Wiesloch/Walldorf
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Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Rhein-Neckar-Zeitung, mangfall24.de
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