Ein kurzes Video soll einen Demonstranten zeigen, der durch einen Polizisten einen Genickbruch erlitt.
Das Video zeigt einen am Boden liegenden, reglosen Mann. Angeblich habe er durch einen Polizisten einen Genickbruch erlitten.
Um dieses Video handelt es sich:
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Wann und wo entstand das Video?
Anscheinend entstand das Video am 25. Oktober 2020 bei einer Corona-Demo in Berlin.
In einem Video auf Bitchute (siehe HIER) sieht man den Mann aus anderer Perspektive am Boden liegen.

Was im verbreiteten Video fehlt
Das auf Facebook verbreitete Video ist nur sehr kurz und zeigt den am Boden liegenden Mann. Doch sowohl auf Bitchute als auch auf YouTube (siehe HIER) sieht man, dass der Mann von einem Polizisten in die stabile Seitenlage positioniert wird und auch den Kopf leicht bewegt.

Was die Polizei sagt
Wir fragten bei der Polizei Berlin bezüglich des Zustand des Mannes sowie der Umstände, wie es zu der Situation kam, an und bekamen folgende Antwort:
Liebes Mimikama-Team,
zu dieser Festnahme hatten wir auch auf unseren Kanälen diverse Fragen, Vorwürfe und werden auch entsprechend kursierende Fakes hingewiesen. Wir hatten zeitnah eine Stellungnahme von der eingesetzten Diensteinheit erfragt und folgende Informationen dazu erhalten:
Der Tatverdächtige schlug im Vorhinein mit der Faust gegen die Brust eines eingesetzten Polizeibeamten. Daraufhin wurde er festgenommen. Während der Freiheitsentziehung brach der Tatverdächtige plötzlich zusammen. Die Erstversorgung wurde umgehend durch die eingesetzten Polizeibeamten gewährleistet und ein RTW angefordert. Die Vitalfunktionen waren durchweg vorhanden und äußerliche Verletzungen nicht erkennbar. Er wurde durch die eintreffende Berliner Feuerwehr versorgt.
Wir hoffen euch mit den Informationen weitergeholfen zu haben.
Liebe Grüße aus Berlin
Fazit
Die Behauptung, dass dem Mann das Genick gebrochen wurde, kann nicht bestätigt werden.
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Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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