Der Immunitätsausweis ist vom Tisch – was „alternative Medien“ nicht davon abhält, das exakte Gegenteil zu behaupten.
„Jetzt errichtet Merkel endgültig den totalen Überwachungsstaat“ titelt eine Seite, welche vom Namen her zwar „Nachrichten für Freunde“ bringt, tatsächlich aber ein Falschnachrichten-Füllhorn ist: Angeblich wolle Angela Merkel nun einen Corona-Immunitätsausweis einführen.

Interessant übrigens: Der Artikel rechts auf dem Bild oben ist vom 4. Mai, der linke Artikel ist wortwörtlich kopiert worden und erst wenige Tage alt.
Der Ursprung der Behauptung
Anfang Mai wurde behauptet, durch eine Gesetzesänderung werde es einen Impfzwang gegen COVID-19 geben, welches schon ab dem 15. Mai gelten würde (wir berichteten).
In dem damaligen Gesetzesentwurf war zwar keine Rede von einer Impfpflicht oder Impfzwang, jedoch wurde aus dem Entwurf eine nachvollziehbare Schlussfolgerung gezogen, nämlich dass es eventuell einen Immunitätsausweis geben würde.
In dem Entwurf hieß es nämlich:
„Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
Wäre so ein Immunitätsnachweis verfassungskonform? Wäre er ethisch-moralisch vertretbar? Laut SWR3 wandte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an den Ethikrat. Jener Rat, bestehend aus 26 Wissenschaftlern verschiedener Bereiche, setzte sich damit auseinander, wie und in welchem Zusammenhang der Nachweis einer Immunität genutzt werden sollte.
Und was hat der Ethikrat beschlossen?
Das ist bereits seit dem 22. September bekannt, mehrere Seiten berichteten darüber:
Der Ethikrat lehnte den Immunitätsausweis einstimmig ab!
Grund dafür seien „erhebliche Unsicherheiten“, was die Immunität nach einer überstandenen COVID-19 Erkrankung angeht, auch seien frei verkäufliche Tests zum Nachweis einer Unempfindlichkeit gegen das Coronavirus von „zweifelhafter Verlässlichkeit“.
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Die komplette Stellungnahme des Ethikrates ist hier zu finden.
Zudem betont der Ethikrat, dass ein Immunitätsausweis, so er denn je vielleicht doch irgendwann kommen solle, hohe Anforderungen erfüllen müsse. Beispielsweise müsse er freiwillig sein, also nicht vom Arbeitgeber oder Versicherungen gefordert, auch dürfe es sich nicht disriminierend auswirken, falls man keinen Immunitätsausweis haben solle.
Auch CDU/CSU aktualisierte ihre Seite und schreibt nun:
„Ein Immunitätsausweis ist bislang nicht vorgesehen. Eine entsprechende Passage im Infektionsschutzgesetz, die das ermöglicht hätte, wurde gestrichen.“
Fazit
Der erst vor wenigen Tagen verbreitete Artikel ist eine 1:1 Kopie eines Artikels einer anderen Seite, welche im Mai die Behauptung aufstelle, dass Merkel einen Immunitätsausweis einführen wolle.
Jedoch war es nicht einmal Merkel, sondern Bundesgesundheitsminister Jens Spahn brachte den Vorschlag im Mai in einen Gesetzesentwurf ein, der jedoch Ende September vom Ethikrat einstimmig abgelehnt wurde.
Artikelbild: Shutterstock / Von Frederic Legrand – COMEO
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