Nein, es wurde kein „Impfzwang“ beschlossen!

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Autor: Ralf Nowotny

Nein, es wurde kein "Impfzwang" beschlossen!
Nein, es wurde kein "Impfzwang" beschlossen!

Die große Angst vor der Gesetzesänderung: Mitte Mai soll durch eine Gesetzesänderung ein „Impfzwang“ in Kraft treten. Doch stimmt das so?

Viele Videos auf YouTube, Sharepics und Memes sind zu diesem Thema aufgebaut. Es geht um eine große Sorge, die im Zentrum steht und lautet:
Es wird ab dem 15. Mai 2020 einen Impfzwang geben! Als Quelle wird kein Fantasiedokument angeführt, sondern ein Gesetzesentwurf, der öffentlich auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums einsehbar ist.

Doch um welche Gesetzesänderung handelt es sich genau? Dazu werfen wir einfach mal einen Blick in das 102 Seiten starke Dokument, welches als Quelle immer verlinkt wird.
Auf Seite 21 steht dort eine Änderung des § 28 Infektionsschutzgesetz:

„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaß-nahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.

Kurz gesagt: Wer nachweisen kann, immun zu sein (durch Impfung oder vorhergehende Erkrankung), kann von einschränkenden Maßnahmen ausgeschlossen werden. Beispielsweise dürfen diese Leute dann Restaurants oder Veranstaltungen besuchen.

Daraus resultiert auch die interpretative Schlussfolgerung: Also wird es eine Zwangsimpfung geben, ansonsten werden „die Grundrechte eingeschränkt“.

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Kritisiert: Die Immunitätsdokumentation

Von einer Impfpflicht oder einem Impfzwang ist in dem Entwurf (!) kein einziges Mal wörtlich die Rede. Dennoch ist die Schlussfolgerung jedoch nachvollziehbar: „Ohne Immunität kein Zutritt“ könnte somit theoretisch an Restaurant-Türen stehen. Ein Immunitätsnachweis müsste also her.

Genau dieser Ansatz wirft Fragen auf. Wäre so ein Immunitätsnachweis verfassungskonform? Wäre er ethisch-moralisch vertretbar? Laut SWR3 hat sich der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an den Ethikrat gewandt. Jener Rat, bestehend aus 26 Wissenschaftlern verschiedener Bereiche, wird sich damit auseinandersetzen, wie und in welchem Zusammenhang der Nachweis einer Immunität genutzt werden sollte.

Immunität = Impfzwang? Nein!

Wie auch in dem Entwurf deutlich gemacht, geht es gar nicht um Impfungen, sondern um Immunität. Jene kann durch eine Impfung oder durch eine bereits durchlebte Erkrankung erreicht werden. Theoretisch zumindest!

Praktisch sieht es nämlich so aus:

  • Es gibt noch gar keine Impfung
  • Es ist noch unklar, ob und wie lang man nach einer Erkrankung immun ist

Zu diesem Zeitpunkt ist also noch nichts wirklich gewiss. Eine Situation, die in der Coronakrise im Grunde an der Tagesordnung ist.

Eine Formulierungshilfe ist kein Beschluss!

Über dem Dokument steht deutlich „Formulierungshilfe“ und Entwurf“, nicht etwa „Gesetzesbeschluss“ oder ähnliches. Es handelt sich also, was auch die vielen Ergänzungen und Erklärungen in dem Schreiben zeigen, um eine vom jetzigen Stand ausgehende mögliche Gesetzesänderung, die aber erst noch einige Instanzen durchlaufen muss.

Die SWR-Rechtsredaktion sagt dazu, dass das Kabinett alleine auch gar keine Impfpflicht, in welcher Art auch immer, beschließen könne (was der Entwurf ja nicht einmal ist), da jener Entwurf erst einmal den Bundestag und den Bundesrat durchlaufen, also den normalen Weg eines Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen muss. Dies ist keinesfalls in zwei Wochen zu meistern.

Man muss bedenken, dass es um eine Gesetzesänderung geht – das ist was anderes als beispielsweise die Einführung einer Maskenpflicht für Supermärkte und öffentliche Verkehrsmittel. Solche Änderungen dauern weitaus länger und müssen zwangsläufig sämtliche Instanzen durchlaufen.

Die Bundesregierung hat am Dienstag nochmals Spekulationen über eine Impfpflicht gegen das Coronavirus zurückgewiesen:

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Was sagt ein Anwalt dazu?

Der Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich ebenfalls mit dem Thema auseinandergesetzt und erklärt die rechtliche Sachlage:

 

Zusammenfassung

In dem von vielen Stellen genannten Dokument wird an keiner Stelle wörtlich von einer Impfpflicht oder Impfzwang geschrieben.

Es geht um einen Immunitätsnachweis, allerdings ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal klar, wie eine Immunität gegen COVID-19 sicher erreicht wird: Eine Impfung gibt es noch nicht, eine Immunität nach einer Erkrankung ist nicht gesichert.

Zudem handelt es sich bei dem Dokument um einen Gesetzesentwurf, der sich noch stark ändern oder völlig abgelehnt werden kann, zudem muss dieser erst einmal den Bundestag und Bundesrat durchlaufen sowie die Absegnung des Ethikrates bekommen – in zwei Wochen ein Ding der Unmöglichkeit.

Die Ängste sind aufgrund der Interpretationen natürlich nachvollziehbar. Wünschenswert wäre daher eine vollumfassende Kommunikation seitens der Regierung, in der gezielt auf die Ängste der Menschen eingegangen wird und auch ein Kanal für Rückfragen offen ist.

Artikelbild: Shutterstock / Von New Africa

Quellenverweise:

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