Verbraucherzentrale-Bundesverband-Analyse: Auffällig gewordene Webshop-Betreiber, Händler und Portale beschönigen das Gesamtbild ihrer Bewertungen
- Die der Marktbeobachtung gemeldeten Portale, Webshops und Händler begünstigen immer wieder positive Bewertungen, negative Rezensionen werden behindert oder gelöscht.
- Diese Asymmetrie im Umgang mit Bewertungen kann zu ernsten Wettbewerbsverzerrungen führen.
- Baldige Neuregelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind ein wichtiger Schritt – begegnen aber nicht allen Praktiken der gekauften und manipulierten Bewertungen.
Die gemeldeten Webshop-Betreiber, Online-Händler und Portale bedienen sich diverser Praktiken, um Nutzerbewertungen systematisch zu beeinflussen. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Ziel dahinter ist die Beeinflussung der Kaufentscheidung von Verbraucher:innen zugunsten der beteiligten Akteure. Das kann zu ernsthaften Wettbewerbsverzerrungen führen, warnt der vzbv.
Betreiber begünstigen in den vorliegenden Fällen die Erstellung positiver Rezensionen im Netz, während negative Bewertungen gelöscht und behindert werden. „Damit wird die Kaufentscheidung von Verbraucherinnen und Verbrauchern systematisch manipuliert, denn Rezensionen stellen für viele Menschen ein zentrales Entscheidungskriterium beim Online-Shopping dar“, sagt Sabrina Wagner, Referentin Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv. „Die dadurch entstehende Asymmetrie zwischen guten und schlechten Bewertungen kann im schlimmsten Fall zu Wettbewerbsverzerrungen führen.“
Juristische Drohkulissen, Bewertungsvermittler und Gutschein-Versprechen sorgen für ein verzerrtes Gesamtbild
„Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei diesem Kampf um Höchstbewertungen das Nachsehen. Sie werden über die Güte eines Produkts oder die Vertrauenswürdigkeit eines Händlers getäuscht“, sagt Wagner. Gleichzeitig profitieren Portale und Webshops, wenn sich auf ihren Seiten viele sehr positiv bewertete Produkte befinden. Denn positive Bewertungen können Vertragsabschlüsse ankurbeln, an denen die Beteiligten mitverdienen.
Beeinflussung von Bewertungen weiterhin möglich
Der vzbv wird das Thema Online-Rezensionen auch nach der Umsetzung der neuen Regelung beobachten.
Betroffene können Erfahrungen melden
Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/beratung.
Methodik: Die Ergebnisse dieser Untersuchung beruhen auf der inhaltlichen Analyse von 141 Frühwarnnetzwerk-Fällen, die dem vzbv zwischen dem 05.02.2019 und dem 25.06.2021 von Verbraucher:innen zum Thema Online-Bewertungen gemeldet wurden. Beim Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen und des vzbv handelt es sich um ein qualitatives Erfassungs- und Analysesystem für auffällige Sachverhalte aus der Verbraucherberatung. Eine Quantifizierung der Daten aus dem FWN heraus bzw. ein Rückschluss auf die Häufigkeit des Vorkommens in der Verbraucherberatung oder in der Gesamtbevölkerung insgesamt ist daher nicht möglich.
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