Weil es sich angeblich um einen experimentellen Impfstoff handeln würde, zahle die Lebensversicherung im Todesfall nach einer Impfung nicht. So lautet das Gerücht.
Seit geraumer Zeit wird auf YouTube, Facebook und diversen Messengern das Gerücht verbreitet, dass die Lebensversicherung im Todesfall nicht zahlen würde, wenn eine Corona-Impfung vorher stattgefunden hätte.
Der Grund sei der Impfstoff selbst, da es sich angeblich um einen experimentellen Impfstoff handeln soll. Im Fahrwasser zu dieser Behauptung tauchen ein Video oder ein davon abgeleitetes Sharepic auf. Auf diesem Sharepic lesen wir Folgendes:
Die Lebensversicherung funktioniert nicht mit dem Vaccine-Covid! Im Falle des Todes durch Impfstoff-Covid zahlt die Lebensversicherung nicht, da die Impfstoffe experimentell sind!!!
Die Aussage selbst stammt im Grunde aus einem Impfkritiker-Video (hier archiviert). Wir kennen recht ähnliche Behauptungen, die am Jahresanfang auf Social Media unterwegs waren. In diesen Behauptungen lautete es, dass für eventuelle Impfschäden die geimpften selbst aufkommen müssten. Die Krankenkassen würden keine Kosten angeblich übernehmen, so lautete die Falschmeldung.
In unserem dazu erschienene Artikeln haben wir ganz deutlich zeigen können, dass die Krankenkassen natürlich für eventuelle Folgekosten auftreten. Man muss in keinem Fall die Kosten von möglichen Impfschäden selbst tragen. Das Infektionsschutzgesetz sieht bereits vor, dass die Kosten dann übernommen werden. Näheres wird in unserem Artikel (hier) erklärt.
Die Lebensversicherung zahlt!
Doch kommen wir nun zu dem Gerücht mit der Lebensversicherung. Im Grunde ist dieses recht ähnlich zu den vorangegangenen Falschmeldung gelagert. Hier gibt es auch schon Ergebnisse zu, die wir in einem Faktencheck von AFP lesen können.
AFP hat mit dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gesprochen. Diese Dachorganisation umfasst rund 460 Mitglieder. Dort wird der Sprecher Christian Ponzel mit folgenden Worten zitiert:
Es gibt nach unserer Kenntnis keine Probleme für geimpfte bei Abschluss oder Auszahlung einer Lebensversicherung.
AFP hat im Zuge des Faktenchecks ebenfalls mit den größten deutschen Lebensversicherern gesprochen. Hier zitiert AFP beispielsweise den Kommunikationsleiter der Lebensversicherung der Allianz:
Für eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge ergeben die Aussagen aus dem Video schon einmal keinen Sinn, gemeint ist mit Blick auf ein frühzeitiges Ableben er eine Risikolebensversicherung.
Dazu wird der Kommunikationsleiter Franz Billinger weiter zitiert:
Für eine solche Risikolebensversicherung gibt es eine klare Antwort: sind Impfungen im Allgemeinen und damit die Corona-Impfung speziell gesetzlich zugelassen, gibt es für geimpfte keine grundsätzlichen Probleme mit etwaigen Auszahlungen bzw. Leistungen und auch keine Probleme beim Abschluss einer Risikolebensversicherung.
Auch die Antworten anderer Versicherer gehen in diese Richtung bzw. fallen teilweise noch deutlicher aus und sprechen von „blankem Unsinn“. AFP hat überdies mit Rechtswissenschaftlern gesprochen, die ebenso sehr deutlich Aussagen, dass es keine Probleme geben wird. Wir verweisen daher an dieser Stelle weitergehend auf den Faktencheck von AFP.
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