München untersagt alle Klima-Kleber-Proteste bis 8. Januar

München schränkt weitere Klimaproteste ein!

Autor: Tom Wannenmacher

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Stadt München verschärft Gangart gegen Klebe-Aktivisten. München hat sich in den vergangenen Tagen und Wochen zu einem Zentrum für Klima-Protest mit Klebe-Aktionen entwickelt. Bayerns Landeshauptstadt geht nun härter gegen die Aktionen vor – und reagiert damit wohl auch auf Kritik aus der Staatsregierung.

Die Landeshauptstadt München schränkt per Allgemeinverfügung weitere Klimaproteste ein, sofern die versammlungsrechtliche Anzeigepflicht nicht eingehalten ist. Das Verbot werde per Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr verhängt und gilt vom 10. Dezember 2022 bis zum 8. Januar 2023. Dies erklärte das Presse- und Informationsamt der Stadt München in nachstehender Aussendung:

München schränkt weitere Klimaproteste ein

Aufgrund der jüngsten Aktivitäten der Klimaaktivist*innen untersagt die Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt sämtliche Versammlungen in Zusammenhang mit Klimaprotesten in Form von Straßenblockaden, bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn oder in anderer Weise fest verbinden, sofern die versammlungsrechtliche Anzeigepflicht nicht eingehalten ist.

Die Allgemeinverfügung ist ab dem 10.12.2022, 00.00 Uhr wirksam und bis vorerst zum Ablauf des 08.01.2023 gültig.

Dieses Verbot erstreckt sich auf alle Straßen, die für Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch sind, sowie alle Bereiche der Bundesautobahnen, inklusive Autobahnschilderbrücken. Die betroffenen Straßen ergeben sich aus der Auflistung, die der Allgemeinverfügung angehängt ist. Das bedeutet, dass sowohl das Veranstalten von als auch die Teilnahme an solchen Versammlungen und Protestaktionen verboten ist. Der Aufruf zur Teilnahme an einer untersagten Versammlung ist strafbar.

Das mit der Allgemeinverfügung ausgesprochene Verbot dient dazu, die Freihaltung der Hauptrouten der Einsatz- und Rettungsfahrzeuge im Stadtgebiet jederzeit zu gewährleisten und möglichen Schaden für Leib und Leben abzuwenden, der aufgrund von Verzögerungen bei Einsatzfahrten entstehen könnte. In Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München erachtet das Kreisverwaltungsreferat die hiermit einhergehende Einschränkung des Versammlungsrechts aufgrund der Erfahrungen in den letzten Tagen als erforderlich.

Die am Montagmorgen am Stachus stattgefundene Versammlung war bislang die einzige Protestaktion, die im Vorfeld medial angekündigt worden war. Die Versammlungsbehörde und das Polizeipräsidium München haben daraufhin versucht, dem hohen Gut der Versammlungs- und Meinungsfreiheit einen angemessenen Raum zu geben und dabei gleichzeitig durch entsprechende Auflagen die Erfordernisse der Gefahrenabwehr umzusetzen, wie dies stets bei allen anderen Versammlungen praktiziert wird. Diese Reglementierungen wurden von den Aktivist*innen gänzlich missachtet und jegliche Kommunikation mit den Behörden ausdrücklich abgelehnt. 

Die Allgemeinverfügung nebst Anlagen wurde am 09.12.22 im Internet im vollen Wortlaut bekannt gegeben: AV Versammlungen im Zusammenhang mit Straßenblockaden und Protestaktionen auf Autobahnen vom 9.12.2022

Quellen

Stadt München
Amtsblatt
DPA / Glomex

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