Nein, Infografiken kein Beleg für Lockdown bis Juni 2021

Autor: Charlotte Bastam

Quelle: Bundesfinanzministerium // Hinweis: Die Wiedergabe einzelner Bilder dient zur Auseinandersetzung mit der Sache
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Zwei im Netz verbreitete Infografiken des Bundesfinanzministeriums werden falsch dargestellt und als vermeintlichen Hinweis für einen anhaltenden Lockdown bis Juni 2021 benutzt.

Auf den zwei Infografiken, die gerade insbesondere auf Facebook geteilt werden, sieht man Aufstellungen mit Informationen des Bundesfinanzministeriums zur Überbrückungshilfe III. Wie man in den jeweils rechten Spalten der Grafiken sehen kann, gilt diese bis Juni 2021. Genau diese Angabe sorgt nun im Netz für Verwirrung.

Insbesondere auf querdenkerischen Seiten und Posts wird gemutmaßt, dass die Aufstellungen belegen, dass der Lockdown längst schon bis Ende Juni 2021 geplant ist. Zwar sind die Infografiken tatsächlich vom Bundesfinanzministerium, doch jene Schlussfolgerung stimmt dennoch nicht. Denn die Aufstellungen beziehen sich nicht auf die Länge des Lockdowns, sondern auf die Überbrückungshilfe III.

Warum steht Juni auf den Infografiken?

Ende November verlängerte das Bundesfinanzministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Überbrückungshilfe III bis Ende Juni, um Unternehmen durch die Corona-Krise zu helfen.

Dies bedeutet aber keinenfalls eine automatische Verlängerung des Lockdowns bis Ende Juni. Vielmehr geht es um eine längere Unterstützung von Selbständigen und Unternehmen als zuvor geplant.

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Auch das Wort „Schließung“ bedeutet nicht gleich Lockdown

Die Infografiken sind somit als Orientierungshilfe für die Überbrückungshilfe gedacht. Neben der Angabe Juni 2021 irritiert jedoch manche zusätzlich das Wort „Schließung“. Aber auch das ist kein Hinweis für einen Lockdown bis Juni.

Auf Anfrage des BRs entgegnete ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministerium, dass es inkorrekt sei „Schließung“ mit einem Lockdown gleichzusetzten: „Die Hilfen knüpfen dabei allein an einen Umsatzrückgang an, unabhängig von der Frage, ob es konkrete Schließungsanordnungen gibt.” Auch ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums bestätigte die Aussage laut BR.

Es geht darum, wie ein Unternehmen von einer Schließung betroffen ist. Überbrückungshilfen berechtigt ist man dabei auch als indirekt Betroffene*r. Als Beispiel führt das Bundesfinanzministerium eine Wäscherei an, die sonst Hotels beliefert und nun Umsatzeinbußen hat.

Auch sind die Hilfen kein reines „Lockdown-Phänomen“. So war es möglich, Überbrückungshilfen im Sommer zu beantragen, als noch weniger Beschränkungen galten. Das Wort „Schließung“ bedeutet also nicht gleich Lockdown und die Infografiken sind somit kein Beleg für eine verlängerte Anhaltung.

Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums nannte dem BR auch einen Grund für die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis Ende Juni: „Die Hilfen wurden bis Mitte 2021 verlängert, da bereits im letzten Jahr abzusehen war, dass sich die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Unternehmen im Jahr 2021 fortsetzen werden.”

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