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Stiftung Warentest warnt vor Fakes von Drittanbietern über Amazon, die als Lockangebote die neuesten Kinofilme, gratis und in bester Bildqualität anpreisen und darauf abzielen, persönliche Daten zu sammeln.
Bereits im November 2016 hatte die Stiftung Warentest ähnliche unseriöse Anbieter aufgedeckt.
Nun fielen Drittanbieter mit dem Namen “Movie Do’A Mamah” auf Amazon auf, die ebenfalls mit dubiosen Praktiken Kunden locken.
Movie Do’A Mamah – nur einer von vielen
Dieser Anbieter wirbt über Amazon mit den neuesten Kinostreifen – und lockt als kostenloser Download in Ultra HD.
Möchte man dieses vermeintlich gute Angebot in Anspruch nehmen, muss man sich zuerst die App “Amazon Underground” herunterladen. Dabei handelt es sich um eine offizielle App des Konzerns, die aber nicht in den App-Stores von Google oder Apple erhältlich sind.
Lädt man die App per Android-Tablet oder –Smartphone über die Seite amazon.de/underground herunter, muss man die Erlaubnis freischalten, dass die App unbekannte Quellen verwenden darf.
Generell sollte man solchen Forderungen nicht nachkommen, da auf diesem Wege Schadsoftware auf das Gerät gelangen kann.
Stiftung Warentest sagt aber auch, dass dies bei einer offiziellen App eher unwahrscheinlich ist.
Umleitung auf Internetseite mit unsichtbarer Adresse
Die Tester versuchten so den Film “Phantastische Tierwesen” herunterzuladen und erhielt eine App mit dem Filmtitel.
Es befanden sich keine Schädlinge in der App, jedoch führte die App auf eine weitere Internetseite, dessen Adresse nicht zu sehen war.
Durch eine Analyse der Tester konnten sie herausfinden, dass es sich um das Portal “vkstreamingfilms.xyz” handelte, die aber nichts mit offiziellen Onlinevideotheken wie Netflix oder Maxdome zu tun haben.
Die Tester klickten auf einen Play-Button, der sich auf einem Standbild des gewünschten Films befand, wurden jedoch auf eine weitere Seite namens umgeleitet, auf der man sich anmelden sollte. Dabei landeten sie einmal auf “peltmedia.com”, ein anderes Mal auf “geeker.com”.
Datenklau
Gefordert wurden danach Kreditkartendaten, dessen Freigabe versprach ein Abo von 5 Tagen gratis Nutzung, danach werden 28 Euro pro Monat fällig.
Den gewünschten Film “Phantastische Tierwesen” bekamen die Tester zu keinem Zeitpunkt zu sehen, sie erhielten lediglich Zugang zu ein paar nicht besonders hochwertige Computerspielen.
Welche Daten hatten sie bis dahin an den Drittanbieter übermittelt?
Der Fake-Shop gelangte in den Besitz von E-Mail-Adresse, Passwort und Zahlungsdaten – Informationen, mit dessen Verkauf sich durchaus Geld verdienen lässt. Zudem können diese Nutzerdaten auf Kosten des Nutzers zum Einkauf missbraucht werden.
Amazon und Fake-Shops
Laut Stiftung Wartentest existiert der Shop “Movie Do’A Mamah” mittlerweile nicht mehr, doch sie konnten einen anderen Shop mit dem sehr ähnlichen Namen “Movie Do’A” ausfindig machen, der mit der gleichen Masche wirbt.
Stiftung Warentest kritisiert ebenfalls die Reaktion des Online-Giganten Amazon, welche laut test.de mit Standardfloskeln geantwortet hätten.
Auf unsere Fragen ging der Konzern nicht direkt ein, stattdessen erhielten wir nur eine ausweichende, sehr allgemeine Antwort: „Bei Amazon haben wir uns verpflichtet, Kunden das bestmögliche Einkaufserlebnis zu bieten.“ Und: „Wir verfügen über Prozesse, mithilfe derer wir Verstöße identifizieren und die Entfernung der entsprechenden Produkte veranlassen. Die hier betroffenen Produkte sind nicht weiter verfügbar.“ Der letzte Satz stimmt so leider nicht, denn unter zwei von sechs Links, die wir Amazon nannten, waren auch nach der Antwort des Konzerns noch immer offensichtliche Fälschungen zu finden: Einer dieser zwei verlinkten Shops listete auf satten elf Unterseiten sogar mehr als 600 kostenlose Produkte auf. Schon auf einer einzigen dieser Unterseiten fanden wir Angebote für rund 20 brandneue Kinofilme – natürlich alle „kostenfrei“. Mit diesem ineffektiven, langsamen Vorgehen gegen Fake-Angebote setzt Amazon das Geld und das Vertrauen seiner Kunden aufs Spiel.
Wie kann ich mich gegen solche Betrugsmaschen schützen?
Stiftung Warentest setz auf gesunden Menschenverstand.
Es ist generell unwahrscheinlich, dass Anbieter, die keinen Namen in der Filmindustrie haben, Rechte besitzen, einen Film zu zeigen, der aktuell noch im Kino läuft oder gar erst in die Kinos kommt.
Den deutschen Kinostart zu recherchieren hilft als erster Schritt und im Normallfall liegen zwischen Kinostart und einer legalen Online-Veröffentlichung sechst Monate oder mehr.
Kostenlose Angebote sind ebenfalls unwahrscheinlich und ein deutliches Indiz für ein Fake-Lockfalle.
Abo sofort kündigen!
- auch für Abos im Internet gilt eine gesetzlich vorgeschriebene 14-tätige Widerrufsfrist, sollte diese fehlen oder falsch sein, läuft sie sogar noch länger
- den Kündigen-Button findet man im Nutzerkonto, als Fax-Kontakt, Briefpost per Einschreiben und E-Mails – Kontaktdaten des Anbieters sollten im Impressum oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt sein
- sollten nach der Kündigung noch weitere Abbuchen stattfinden, sofort der Zahlung widersprechen und an den jeweiligen Zahlundsdienstleister wenden (zum Beispiel Paypal oder Kreditkartenanbieter)
- jegliche Kommunikation mit dem unseriösen Anbieter speichern, um für Kündigungen oder Widerrufe Belege zur Hand zu haben
Quelle: Stiftung Warentest
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